- 09.09.2013, 10:47:39
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ÖGB-Oberhauser: Schluss mit der Teilzeitfalle
Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte müssen rasch verbessert werden
Utl.: Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte müssen rasch
verbessert werden =
Wien (OTS/ÖGB) - "Teilzeit ist für viele ArbeitnehmerInnen eine
Falle. Wenn sie im Schnitt um ein Viertel weniger pro Stunde
verdienen als Vollzeitbeschäftigte wirkt sich das auch auf die
Pension aus. Altersarmut droht. Betroffen sind großteils Frauen",
stellt ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Sabine
Oberhauser zur heute präsentierten Studie zur Teilzeitbeschäftigung
in Österreich fest. Oberhauser: "Mit der Teilzeitfalle muss Schluss
sein."
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten arbeiten Teilzeit, der
überwiegende Teil (84 Prozent) davon sind Frauen.
Teilzeitbeschäftigte haben auch kaum Aufstiegsmöglichkeiten. Vor
allem WiedereinsteigerInnen sind davon betroffen. Vorrückungen gibt
es, so die Studie, fast ausschließlich nur, wenn es der
Kollektivvertrag vorsieht. Oberhauser: "Ein Beweis dafür, wie wichtig
der von den Gewerkschaften ausverhandelte Kollektivvertrag ist."
Die ÖGB-Vizepräsidentin fordert aber auch einen Wandel der
Arbeitskultur. Derzeit erbringen ein Viertel der
Vollzeitbeschäftigten regelmäßig Überstunden. Dies wird häufig als
Voraussetzung für die Karriere angesehen. Vor allem Frauen arbeiten
dagegen aus "externen" Gründen Teilzeit. Oberhauser: "Der Wandel der
Arbeitskultur muss auch durch eine weitere Ausweitung der
Kinderbildungseinrichtungen herbeigeführt werden. Das ermöglicht auch
eine bessere Vereinbarung von Beruf und Privat."
Der ÖGB fordert:
O Teilzeit muss für alle Beschäftigten unter Beibehaltung der
zumindest gleichwertigen qualifizierten Tätigkeit möglich sein.
O Das Recht der ArbeitnehmerInnen auf Anhebung der vereinbarten
Arbeitszeit, wenn Teilzeitbeschäftigte regelmäßig mehr arbeiten.
O Rechtsanspruch auf Rückkehr von einer Teilzeit- zur
Vollzeitbeschäftigung.
O Informationspflicht der ArbeitgeberInnen gegenüber
Teilzeitbeschäftigten bei Vollzeitausschreibungen sowie Vorrang von
Teilzeitbeschäftigten bei innerbetrieblicher Ausschreibung einer
vergleichbaren Position mit höherem Stundenausmaß.
O Um systematische Umgehungen des Teilzeitzuschlags durch laufende
oder nachträgliche Anpassungen des vereinbarten Stundenausmaßes
wirksam entgegentreten zu können, bedarf es neben einer schriftlichen
arbeitsvertraglichen Vereinbarung, einer Verpflichtung der
ArbeitgeberInnen, jede Änderung des vereinbarten Stundenausmaßes an
die Krankenkasse zu melden.
O Entfall des zuschlagsfreien dreimonatigen Durchrechnungszeitraums
im Rahmen der Mehrarbeitszuschlagsregelung für Teilzeitbeschäftigte
sowie Entfall der Möglichkeit, Zeitausgleich eins zu eins zu
verbrauchen.
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