• 01.09.2013, 11:30:31
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Der Schuleröffnungs-Gottesdienst: Ausgrenzung und Unterdrückung mit staatlicher Unterstützung

Wien (OTS) - Kommenden Montag in Wien, Burgenland und
Niederösterreich, eine Woche danach im Rest Österreichs: das neue
Schuljahr beginnt. Erst richtig ERÖFFNET werden wird es jedoch
vielerorts erst im Rahmen eines Eröffnungsgottesdienstes. Alljährlich
füllen sich Kirchen trotz Gläubigerschwund, Austritten und
Pfarrzusammenlegungen. Der öffentlichen Schule und einer mangelnden
Gesetzgebung sei Dank.

Harmlos ist die heutzutage noch weitverbreitete Tradition
keineswegs. Gesetzliche und soziale Faktoren sorgen gemeinsam dafür,
dass, trotz theoretischer Abmeldungsmöglichkeit, anders- oder
nichtgläubige Eltern unmittelbar nach Schulbeginn de facto gezwungen
werden, am Gottesdienst mit ihren Kindern teilzunehmen. Denn niemand
will ausgegrenzt werden und schon gar nicht sein Kind der Ausgrenzung
aussetzen. Verschärft wird die Lage durch einen mangelhaften
gesetzlichen Rahmen: Aufgrund der sachlich nicht begründbaren
Ausnahme des Schulgottesdienstes von dem Anwendungsbereich der
Schulveranstaltungsverordnung (SchVV) ist eine Schule nicht
verpflichtet Kinder, die am Eröffnungsgottesdienst nicht teilnehmen,
zu betreuen. Folglich werden Eltern gemäß §9 des Schulpflichtgesetzes
gezwungen, ihre Kinder pünktlich VOR dem Gottesdienst in die Schule
zu bringen nur um sich anschließend der Mehrheit zu fügen oder, als
Outsider, in der leeren Schule das Ende des Gottesdienstes
abzuwarten.

Aufgrund der gravierenden weltanschaulichen Diskriminierung, die
mit dem Eröffnungsgottesdienst überwiegend in ländlichen öffentlichen
Schulen oft einhergeht, fordern die "Initiative Religion ist
Privatsache" und die SPÖ-nahe Schülervertretung "Aktion Kritischer
Schüler_innen" (AKS) eine sofortige und lückenlose gesetzliche
Regelung zum Schutz aller Eltern und Kinder und zur Wahrung ihrer
Rechte. Für Initiative-Sprecher Eytan Reif haben Gottesdienste "in
einer öffentlichen Schule während der regulären Schulzeit ohnehin
nichts verloren und erst recht nicht, wenn sie dazu geeignet sind,
nicht- bzw. andersgläubige Eltern oder Kinder zu verstören". Eine
rechtliche Auseinandersetzung mit dem Eröffnungsgottesdienst ist für
Reif zudem "nur eine Frage der Zeit". Laut Reif liegen der
Meldestelle der "Initiative Religion ist Privatsache" bereits
Beschwerden vor, die den "aufdringlichen Charakter des
Schulgottesdienstes" in öffentlichen Schulen zum Gegenstand haben.
Für AKS-Bundesvorsitzende Claudia Satler darf zudem die öffentliche
Schule "nicht zum Ort der weltanschaulichen Ausgrenzung werden und
religiöse Übungen, die die gesamte Schule umfassen, haben ausnahmslos
vor oder nach der regulären Schulzeit stattzufinden".

Unterstützung erhält die Forderung nach einer Lösung des
Schulgottesdienst-Problems seitens der Grünen Verfassungs- und
Familiensprecherin NR Daniela Musiol. "Es gibt aus meiner Sicht
überhaupt keinen Grund, warum der Schulgottesdienst nicht einfach vor
dem offiziellen Schulbeginn stattfinden sollte", meint Musiol. "Damit
wäre ein Schritt zur tatsächlichen Trennung von Kirche und Staat
getan."

Margit Lemerhofer, die das Wiener GRG 15 "Auf der Schmelz" 22
Jahre geleitet hat, ortet "keinen nachvollziehbaren Grund, in
öffentlichen Schulen Bildung und Religiosität künstlich zu
vermengen". Lemerhofer hob hervor, dass während ihrer Amtszeit die
Eröffnungsgottesdienste (wie an den meisten Wiener Gymnasien) stets
vor Schulbeginn/Unterrichtsbeginn abgehalten wurden. Lemerhofer: " so
konnte sowohl das Recht der einen auf freie Religionsausübung als
auch das Recht der anderen, frei von Religion zu leben, bestens
gewährleistet werden". DI Neslihan Turan-Berger, Stadtplanerin,
Integrationsexpertin und Elternvereins-Vorstandsmitglied, hat
ebenfalls kein Verständnis für einen Schulgottesdienst während der
regulären Schulzeiten: "Die österreichische Verfassung gewährt jedem
das Recht, sein Leben frei nach seiner Weltanschauung zu gestalten
und an religiösen Übungen teilzunehmen. Es besteht daher kein Grund,
Gottesdienste während der Schulzeit abzuhalten. Die Schulpflicht gibt
es, um Kinder in den Genuss von Bildung zu bringen und nicht um
diese, dank eines oft nicht zu unterschätzenden sozialen Drucks, in
den Gottesdienst zu zerren. Ein neutralerer Umgang der öffentlichen
Schule mit Traditionen und Weltanschauungen ist angesagt. In der
Privatsphäre bestehen ohnehin genügend Möglichkeiten,
unterschiedliche Traditionen auszuleben".

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