- 30.08.2013, 14:57:24
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Leicht unterdurchschnittliche Weinernte mit 2,4 Mio. hl in Österreich erwartet
Pleil: Gute Qualität trotz schwierigem Witterungsverlauf
Utl.: Pleil: Gute Qualität trotz schwierigem Witterungsverlauf =
Wien (OTS) - Die heimische Weinernte wird heuer mit prognostizierten
2,4 Mio. hl das vierte Mal in Folge unter dem langjährigen
Durchschnitt liegen. "Wir erwarten für 2013 eine leicht
unterdurchschnittliche Ernte mit sehr guten Qualitäten", teilte Josef
Pleil, Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes und
Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, heute in
einem Pressegespräch mit. Trotz eines verzögerten Frühjahrs rechnet
Pleil mit "wunderschöner Zuckerreife und solider Säure" bei
Weißweinen und dunklen, kernigen Rotweinen. "Mengenmäßig schaut es
beim Grünen Veltliner knapp aus", berichtete Pleil. Hier haben
erhebliche Verrieselungsschäden (Befruchtungsprobleme) in manchen
Gebieten die Ernte deutlich reduziert, weshalb der Präsident "leichte
Preissteigerungen" für die Weinsorte erwartet. Im burgenländischen
Seewinkel ist die Lese der Frühsorten, die vor allem für Sturm
verwendet werden, bereits im Gange. Der Beginn der Hauptlese wird im
Burgenland für Mitte September und in Niederösterreich und in der
Steiermark für Anfang Oktober erwartet.
Der heurige Witterungsverlauf mit ungünstigen Bedingungen während
der Blüte und langanhaltender Trockenheit bei sehr hohen Temperaturen
bleibt auch bei der Weinernte nicht ohne Auswirkungen. Dennoch konnte
trotz relativ späten Austriebs und schlechten Blühbedingungen der
Vegetationsrückstand fast aufgeholt werden. Förderlich waren hierbei
die gute Versorgung der Böden mit Winterfeuchte und teilweise die
hohen Temperaturen während des Sommers. Andererseits haben vor allem
Junganlagen und Weingärten mit sehr seichten durchlässigen Böden
durch die langanhaltende Hitze und Trockenheit während des Sommers
mittlerweile auch sehr stark gelitten. Der Wechsel von enormer Hitze
zu nasskalter Witterung während der Blüte hat besonders in Gebieten
entlang der Donau, wie Wachau, Kremstal und Kamptal, und in Teilen
des westlichen Weinviertels beachtliche Befruchtungsprobleme
(Verrieselung) verursacht. Hingegen waren die Niederschläge der
letzten Tage für eine rasche Reifeentwicklung sehr wichtig.
Außerdem verursachte Hagel bis Ende August Schäden an Weinkulturen
von rund EUR 5 Mio. Hingegen gab es im Vergleich zum historischen
Frostjahr 2012 im heurigen Jahr keinen nennenswerten Frostschaden.
(Anmerkung: Die tatsächlichen Hagelschäden im heimischen Agrarsektor
sind höher als die Versicherungssumme, außerdem sind nicht alle
Bauern hagelversichert.)
Neue GAP-Spielregeln für Weinbereich
"Die anfänglich von der EU angestrebte Liberalisierung der
Weinpflanzrechte wurde abgewandt. Wir haben uns in den Verhandlungen
auf EU-Ebene stark gemacht, dass das Ordnungssystem in der
Weinwirtschaft aufrechterhalten bleibt und klare Spielregeln gelten",
resümierte Pleil zu den künftigen Pflanzrechten. Konkret wird das
derzeit bestehende Pflanzrechtsregime der EU in ein sogenanntes
Autorisierungssystem umgewandelt. Dieses Modell wird ab 2016
umgesetzt und jedenfalls bis 2030 in Geltung bleiben.
Im Detail können Weinbaubetriebe, die zukünftig einen Weingarten
roden, diesen innerhalb von drei Jahren wieder auspflanzen.
Weinbaubetriebe, die eine neue zusätzliche Weinbaufläche anlegen
wollen, brauchen dazu eine Autorisierung. Der Mitgliedstaat kann pro
Jahr Autorisierungen bis maximal 1% der Weinbaufläche des
Mitgliedslandes aussprechen - in Österreich entspricht das 450 ha
jährlich. Diese bewilligten Auspflanzungen sind dann ebenfalls
innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Dem Mitgliedstaat werden
Spielräume eingeräumt, auf welche Art und Weise diese Genehmigungen
ausgesprochen werden können (zum Beispiel Bevorzugung von
Hangflächen, Jungübernehmer, etc.). Die in den Mitgliedstaaten
bestehenden ungenützten Pflanzrechte können ab 2016 innerhalb von
fünf Jahren ebenfalls noch ausgepflanzt werden. "Die österreichische
Weinwirtschaft kann mit dem neuen System sehr gut leben", erklärte
Pleil.
Direktzahlungen für Wein möglich
In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
werden auch Dauerkulturen, somit auch Weinbauflächen, in das
Direktzahlungssystem der Landwirtschaft aufgenommen. "In Österreich
werden die Mittel jährlich rund EUR 250,- je ha betragen", schätzte
Pleil. Das Programm für die Integrierte Produktion Wein falle in der
künftigen GAP aus und werde vom europaweiten Pflanzenschutz-Gesetz
ersetzt, das laut Pleil keine wesentlichen Änderungen der bisher
durchgeführten Auflagen und Umweltmaßnahmen mit sich bringt. Im
zukünftigen ÖPUL gilt es für den Weinbau, die Bereiche Begrünung und
Erosionsschutz in Weingärten zu regeln. Zusammenfassend hätten die
Winzer keine gravierenden Veränderungen durch die Agrarreform zu
erwarten, teilte Pleil mit.
Auch bei den Greening-Maßnahmen, die 30% der Direktzahlungsprämie
auslösen, wäre nach einer schwierigen Diskussion - auf welche Art und
Weise Dauerkulturen, wie der Wein, diese Auflagen erfüllen könnten -
klargestellt worden, dass Dauerkulturen vom Nachweis ökologischer
Vorrangflächen befreit sind. Derartige Flächen müssen nun nur für
landwirtschaftliche Areale (ab 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche)
ausgewiesen werden. Biobetriebe sind vom Nachweis ökologischer
Vorrangflächen befreit.
Nationales Stützungsprogramm eingereicht
Im Bereich der nationalen Stützungsprogramme habe es im Rahmen der
GAP-Reform-Verhandlungen laut Pleil keine gravierenden Divergenzen
zwischen den Verhandlungsparteien gegeben. Österreich habe daher sein
nationales Stützungsprogramm bereits vor einiger Zeit bei der
Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Wie bereits in der
abgelaufenen Periode, liegt das Schwergewicht der Maßnahmen im
eingereichten Förderungsprogramm auf der Umstellung von Weingärten,
auf qualitativen Investitionen in die Weinverarbeitung und auf der
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. In der Umstellung der
Weingärten wird das Augenmerk zunehmend auf eine geringere
Pflanzweite und niedrigere Erziehungsmethode mit Drahtsystemen für
eine höhere Laubwand gelegt. Der früheste Termin, ab welchem die
Winzer Anträge zu den Stützungsprogrammen einbringen können, ist der
16.10.2013.
Marketingbeitrag neu geregelt
Im Rahmen des neuen Einhebungssystems für Weinmarketingbeiträge
wird anstelle des bisherigen Flächenbeitrages von EUR 55,- je ha
bewirtschafteter Weingartenfläche und des Literbeitrags für die
Handelsbetriebe generell ein Literbeitrag eingehoben. Zukünftig hat
jeder Betrieb jeweils für seinen geernteten Wein und für seinen in
Flaschen in Verkehr gebrachten Wein einen Marketingbeitrag zu
leisten. Den Basisbeitrag bezahlt jeder Winzer, der pro Jahr mehr als
3.000 Liter erntet, auf Grundlage seiner Erntemeldung zum 30.11. Den
Flaschenbeitrag zahlt jeder Betrieb für den in Verkehr gesetzten
Flaschenwein auf Grundlage der Bestandsmeldung zum 31.07. Dazu zählt
auch der in Verkehr gesetzte Perlwein und Schaumwein sowie auch die
im Fass exportierte Menge Wein.
Ertragsregelung flexibel
Neben der Neuregelung der Weinmarketingbeiträge wurde im
Weingesetz auch eine Flexibilisierung der Hektarhöchstertragsregelung
beschlossen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft kann zukünftig mit Verordnung auf Antrag des
Nationalen Weinkomitees die Hektarhöchstmenge für die Ernte eines
Jahres um bis zu 20% senken oder erhöhen, falls dies die klimatischen
oder weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für dieses Jahr
erfordern.
In der nächsten Zeit wird sich der Österreichische Weinbauverband
mit der Lagenabgrenzung - das bedeutet die Festlegung genauer
Mappenpläne, aus denen ersichtlich ist, wo eine Riede beginnt und
endet - beschäftigen. Außerdem wird ein Projekt zur Nachhaltigkeit im
österreichischen Weinbau durchgeführt und schließlich soll die
heimische Önologie-Ausbildung dem internationalen System angepasst
werden, wie Pleil abschließend mitteilte.
(Schluss)
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