- 22.08.2013, 11:59:17
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Gemeindebund reicht Klage beim VfGH ein
Verordnung zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen belastet Gemeinden finanziell schwer
Utl.: Verordnung zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen belastet
Gemeinden finanziell schwer =
Wien (OTS/Gemeindebund) - "Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr,
als uns mit einem Feststellungsantrag an den Verfassungsgerichtshof
zu wenden", erklärt heute, Donnerstag, Gemeindebund-Präsident Helmut
Mödlhammer. "Bei der zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen erlassenen
Verordnung wurden gravierende Fehler begangen, die für die Gemeinden
eine große finanzielle Belastung bedeuten", so Mödlhammer. So hatte
der Gemeindebund den gesetzlich vorgesehenen Konsultationsmechanismus
ausgelöst, der den Bund verpflichtet, Verhandlungen mit den
betroffenen Interessensvertretungen zu führen. "Das wurde schlichtweg
ignoriert", empört sich Mödlhammer.
Der Konsulationsmechanismus kann dann ausgelöst werden, wenn etwa die
finanziellen Auswirkungen von Gesetzen oder Verordnungen auf die
Gemeinden nicht ausreichend dargestellt werden. "Der Gemeindebund hat
insgesamt vier Mal Verhandlungen über die Kostenfolgen dieser
Verordnung eingefordert", berichtet Mödlhammer. "Passiert ist bisher
leider nichts. Jetzt können wir nicht mehr zuwarten, sondern müssen
den Weg zum VfGH beschreiten."
Inzwischen haben nämlich die ersten Gemeinden schon schmerzliche
Bekanntschaft mit den Folgen dieser Verordnung gemacht. Mit der
Verpflichtung, alle 3.800 Eisenbahnübergänge sichern zu müssen, sind
die Gemeinden als Straßenerhalter gezwungen, die Hälfte der Kosten
dafür zu übernehmen, wenn sich die Übergänge auf Gemeindestraßen
befinden. "Bereits jetzt sind 90 Gemeinden mit Forderungen in der
Höhe von 50 Millionen Euro konfrontiert", weiß der Gemeindebund-Chef.
"Das ist aber erst ein Bruchteil der zu erwartenden Kosten und damit
nur die Spitze des Eisbergs."
Vor allem die Regionalbahnbetreiber haben als Erste ihre "Arbeit"
aufgenommen und beginnen, die Eisenbahnkreuzungen zu überprüfen und
technisch aufzurüsten. Vielfach ohne Einbindung oder Koordination mit
den Gemeinden, die vor vollendete Tatsachen gestellt werden, indem
man ihnen einfach Rechnungen schickt.
Mit dem Weg zum VfGH betritt der Gemeindebund Neuland. "Der
Verfassungsgerichtshof hat nun zu klären, ob die Bestimmungen der
Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus vom Bund verletzt
wurden", so Mödlhammer. Darüber hinaus behält sich der Gemeindebund
vor, in einem weiteren Verfahren die allenfalls bestehenden
Kostentragungspflichten des Bundes klageweise geltend zu machen.
Zuerst muss jedoch das Erkenntnis des VfGH abgewartet werden.
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