- 14.08.2013, 11:17:15
- /
- OTS0076 OTW0076
VIRUS zu Schwarzer Sulm: Juristischen Irrläufer stoppen!
Berlakovich und Voves müssen endlich handeln!
Utl.: Berlakovich und Voves müssen endlich handeln! =
Wien (OTS) - In Sachen "Schwarze Sulm", wo ein wertvoller
Flussabschnitt immer noch vor der Verbauung durch ein
Wasserkraftwerksprojekt bedroht ist, meldet sich erneut die
Umweltorganisation VIRUS zu Wort: "Eine Schande wie lange sich die
Verantwortlichen Zeit lassen, die europarechtswidrigen Bescheide
aufzuheben, und den juristischen Irrläufer Kraftwerksprojekt
einzufangen und zu stoppen," so Sprecher Wolfgang Rehm
Laut VIRUS würde eine am heutigen 14. August angesetzte
Wasserrechtsverhandlung und die nachfolgende Bescheiderlassung dem
Bundesrecht exekutierenden Landeshauptmann Voves und Minister
Berlakovich als Oberbehörde die Möglichkeit geben, dem mit der EU-
Wasserrahmenrichtlinie unvereinbaren Projekt einen Riegel
vorzuschieben. § 21a des Wasserrechtsgesetzes ermöglicht es, auch
nach Erteilung einer Bewilligung zum Schutz öffentlicher Interessen
die Wasserbenutzung auch auf Dauer zu untersagen. "In der Sache hat
ja die Oberste Wasserrechtsbehörde bereits gegen das Projekt
entschieden, nur durch internationalen Konventionen widersprechende
Parteienregelungen der Republik sowie verfassungsrechtliche Probleme
mit der Berufungslegitimation des wasserwirtschaftlichen
Planungsorgans Steiermark wurde dieser Entscheidung vorübergehend die
formale Grundlage entzogen, jetzt muss der Ball endlich ins Tor und
die Bedrohung abgewendet werden", fordert Rehm mit Nachdruck. Damit
wären auch die drohenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-
Kommission - neben dem Gewässerschutz gibt es auch massive
naturschutzrechtliche Bedenken wegen der Projektierung im
Europaschutzgebiet - und damit eine Bestrafung der Republik
Österreich durch den Europäischen Gerichtshof vom Tisch.
Bedenklich findet die Umweltorganisation auch den Umgang der
Landesbehörden mit dem Projekt. "Die Projektwerber haben zwar
vorübergehend rechtskräftige Bewilligungen erlangt, offensichtlich
jedoch ohne über alle benötigten Flächen und die Zustimmung der
berührten Grundeigentümer zu verfügen", so Rehm.
Dass offenbar dennoch eilfertig die Anzeige eines Baubeginns
akzeptiert worden sei, um die Befristung der Bewilligung nicht
schlagend werden zu lassen, sowie für die offensichtlich
erforderlichen Ausweichmanöver bereitwillig eine abgeänderte
Rodungsbewilligung erteilt wurde, erwecke ebenso wie die der
Vorhabensdurchsetzung dienlichen erhöhten Kreativität im Umgang mit
dem Grundkataster den Anschein, dass hier nicht mit der gebotenen
Neutralität und Objektivität vorgegangen wird. Nachdem nun aber eine
wesentliche Projektänderung im Raum stehe, wären die Behörden
verpflichtet, von Amts wegen Änderungsverfahren im Bereich
Wasserrecht und Naturschutz einzuleiten. "Es wäre nicht sehr weise,
wenn die LH Voves unterstellten Behörden dieser ihrer Verpflichtung
nicht nachkommen würden. In Sachen Wasserrecht ist Minister
Berlakovich als Oberbehörde gefordert, von seinem Weisungsrecht
Gebrauch zu machen", mahnt Rehm.
Es handle sich bei der Schwarzen Sulm um ein mehrfach geschütztes
Naturjuwel, in dem in jüngerer Zeit auch Naturdenkmäler ausgewiesen
wurden und noch Nachbesserungen beim Natura 2000 Schutz gefordert
sind. Weiters verfüge Österreich nur über ganz wenige freie
Fließstrecken, die sich wie die schwarze Sulm in sehr gutem
ökologischem Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie befinden.
"Energiewirtschaftlich ist das Kraftwerksprojekt unbedeutend,
hingegen bestehen klare Verschlechterungsverbote. Daher ist
sonnenklar wo die öffentlichen Interessen liegen", so Rehm
abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR






