• 12.08.2013, 07:00:49
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  • OTS0004 OTW0004

VKI - Swiss Life Select - Presseinformation

Mediation erfolgreich

Utl.: Mediation erfolgreich =

Wien (OTS/VKI) - Swiss Life Select und der Verein für
Konsumenteninformation VKI haben im Rahmen einer auch vom Gericht
befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem
Begriff "Sammelklagen" anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.

Die geltend gemachten Ansprüche wurden zunächst gemeinsam geprüft.
Durch eine vertiefte Diskussion konnte Unterschieden in der
Betrachtung der Fälle Rechnung getragen werden. Daraus folgend wurden
unberechtigte Ansprüche ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund wurden seitens Swiss Life Select für
verschieden gelagerte Fallgruppen individuelle Lösungen erarbeitet.
Dabei sind bei der Errechnung des Vergleichsbetrages neben
spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt
worden.

"Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung
ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun
eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden
gewährleistet", sagt Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life
Select Österreich GmbH.

Ausgangsbasis der Einigung war ein Differenzschaden in Höhe von 23
Mio Euro, basierend auf einem Kurs von 3,103 Euro der betroffenen
Immofinanz-Aktien.

Die Leistung der Vergleichssumme in Höhe von 11.144.000 Euro wird
aufgrund der Abtretung der Ansprüche der Anleger an den VKI
vorgenommen. Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten
inkl. der Quote für den Prozesskostenfinanzierer FORIS gelangen rund
7 Mio Euro durch den VKI zur Verteilung an die Anleger. Die Zuweisung
einzelner Zahlungen durch den VKI erfolgt sodann gemäß der
Vereinbarung zwischen VKI und den Anlegern und bildet keinen
Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.

"Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und
weil der VKI dadurch an die Verbraucher rund 30% bezogen auf den
Differenzschaden auszahlen kann. Im Übrigen sind wir zur Ansicht
gelangt, dass die heutige Swiss Life Select - Organisation mit ihrer
flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb
vergleichbar ist", sagt Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des
VKI.

Im Lichte des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen
Fehlberatung nicht aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der
"Sammelklage-Verfahren" geltend gemachten Ansprüche der Anleger sind
damit abschließend abgegolten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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