- 31.07.2013, 19:05:16
- /
- OTS0171 OTW0171
"Willkommen im digitalen Zeitalter" von Gianluca Wallisch
Mit dem harten Wikileaks-Urteil verfolgen die US-Behörden eine falsche Strategie - Ausgabe vom 1. August 2013
Utl.: Mit dem harten Wikileaks-Urteil verfolgen die US-Behörden eine
falsche Strategie - Ausgabe vom 1. August 2013 =
Wien (OTS) - Bradley Manning hat also nicht "dem Feind" geholfen.
Zumindest in diesem, dem schwerstwiegenden Anklagepunkt gegen den
Obergefreiten der US-Armee, der die Enthüllungsplattform Wikileaks
mit geheimen Dokumenten belieferte, hat das Militärgericht die
Anklage nicht bestätigt. Gut so. Wäre Manning tatsächlich in diesem
Punkt schuldiggesprochen worden, hätte das eine schlechte Nachricht
für die Medien bedeutet. Das Urteil hätte - eher über kurz denn über
lang - den Tod des investigativen Journalismus bedeuten können;
zumindest in den USA.
Das mag wohl auch Richterin Denise Lind bedacht haben, die mit einem
solchen Verdikt jedes Medium, das investigativ arbeitet - also
Missstände, Korruption und Geheimnisse aufzudecken trachtet -,
ultimativ kriminalisiert hätte; mit unabsehbaren Folgen für die
Freiheit der Medien. Keine Rede mehr dann von kritischer
Berichterstattung, egal ob zu Innen-, Verteidigungs- oder
Außenpolitik. Die Medien stünden dann prinzipiell unter dem
Generalverdacht, immer und überall "der Feind" zu sein.
Doch damit sind die Möglichkeiten für eine positive Beurteilung des
Urteils in der Causa Bradley Manning bereits erschöpft: Das
US-Militärgericht hat indirekt bestätigt, dass etwa die Aufdeckung
von Folterpraktiken offenbar nur dann straffrei bleiben kann, wenn
dadurch nicht die eigenen Behörden belastet werden - so wahr die
Information auch sein möge. Andernfalls, wie bei Manning, wiegt der
Tatbestand des Verrats in der Lesart der US-Militärjustiz wohl mehr
als der Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen: "Niemand darf der Folter oder grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
werden."
Die Härte des Manning-Urteils ist wohl Teil einer Strategie, weitere
Whistleblower innerhalb des US-Machtapparats abzuschrecken. Wer soll
noch genug Courage aufbringen, Geheimnisse der US-Regierung - vor
allem kriminelle - weiterzugeben, wenn die Mindeststrafe automatisch
mehrfach lebenslänglich ist?
Diese Strategie wird nicht aufgehen, und der nach Moskau geflüchtete
NSA-Whistleblower Ed Snowden ist mit Sicherheit nicht der letzte Fall
gewesen. Die USA täten gut daran, sich von der Vorstellung zu
verabschieden, sie könnten im digitalen Zeitalter den Fluss von
Informationen kontrollieren - geschweige denn im eigenen Sinn
bändigen. Das hat nicht einmal 1971 funktioniert, als durch Daniel
Ellsberg die Täuschungsmanöver der US-Regierung gegenüber der eigenen
Bevölkerung in Bezug auf den katastrophal verlaufenden Vietnamkrieg
aufflogen.
Ohne es bisher offen einzugestehen, wissen es die Entscheidungsträger
in Washington ohnehin: Die wahl-, plan- und lückenlose Überwachung
der globalen Kommunikationsströme kann schwerlich als Ultima Ratio im
Kampf für nationale Sicherheit und gegen den internationalen
Terrorismus gewertet werden. Immerhin reagiert man nun im US-Kongress
mit der stückweisen Freigabe bisher geheimer Dokumente, wie etwa
jener, die den Telekomanbieter Verizon zur Weitergabe von
Verbindungsdaten verpflichten. Ohne Snowden wäre es wohl noch nicht
dazu gekommen.
Viele Regierungen müssen erst in der digitalen Gegenwart ankommen.
Das bewies - für Spott und Häme sorgend - auch die deutsche Kanzlerin
Angela Merkel: Sie bezeichnete unlängst das Internet als "Neuland".
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST






