- 31.07.2013, 09:19:27
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ÖH: Töchterle muss faire Kompensation von Studienbeiträgen leisten
Universitäten, die sich an die Verfassung halten, dürfen nicht bestraft werden!
Utl.: Universitäten, die sich an die Verfassung halten, dürfen nicht
bestraft werden! =
Wien (OTS) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) schließt
sich den aktuellen Forderungen von UNIKO-Vorsitzendem Schmidinger an.
"Rechtmäßiges Verhalten darf nicht bestraft werden! Auch
Universitäten, die sich an die Verfassung gehalten haben und keine
Studienbeiträge eingehoben haben, müssen eine Kompensation für die
ihnen entgangenen finanziellen Mittel erhalten", fordert daher
Bernhard Lahner vom ÖH-Vorsitzteam. Der Verfassungsgerichtshof
attestierte letzte Woche dem Wissenschaftsministerium zum
wiederholten Mal eine "wichtige gesellschaftliche Verantwortung" bei
der Finanzierung der öffentlichen Universitäten. "Ein Minister darf
daher nicht durch Drohungen und das Auszahlen von Belohnungen die
Autonomie der Universitäten untergraben", hält Lahner weiter fest.
Zusätzlich sollte das Ministerium Verantwortung übernehmen und bei
der Abwicklung der Rückzahlungen tätig werden, um so den
Universitäten den entstandenen Verwaltungsaufwand abzunehmen. "An den
Universitäten würde das zusätzliches Personal für Monate benötigen",
gibt Lahner zu Bedenken. Nur eine direkte und unkomplizierte
Rücküberweisung an die Betroffenen ist für die ÖH eine zufrieden
stellende Lösung!
"Anstatt weiterhin zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen,
sollte sich Minister Töchterle nun, wie vor Kurzem angekündigt, um
den Ausbau des tertiären Sektors in Österreich bemühen", so Lahner.
Die ÖH sieht in der Ausfinanzierung der österreichischen
Universitäten einen wesentlichen ersten Schritt, um die Bedingungen
im Hochschulsektor zu verbessern. "Den Universitäten hier unter die
Arme zu greifen und ihnen die notwendigen finanziellen Mittel
unkompliziert zur Verfügung zu stellen, würde um einiges mehr
bewirken als ein erneuter Verfassungsbruch", meint Lahner
abschließend, "genau so wie das der Verfassungsgerichtshof in seinem
Urteil auch fordert".
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