- 25.07.2013, 11:04:18
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LehrerInnendienstrecht: SPÖ- und ÖVP im Wahlkampfmodus
ÖLI/UG: ArbeitnehmerInneninteressen der künftigen LehrerInnen dürfen nicht auf der Strecke bleiben
Utl.: ÖLI/UG: ArbeitnehmerInneninteressen der künftigen LehrerInnen
dürfen nicht auf der Strecke bleiben =
Wien (OTS) - 1. mehr SchülerInnen pro LehrerIn sind kein Beitrag
zur Individualisierung
2. fehlende Mitbestimmung an den Schulen sind kein Beitrag zur
Demokratisierung
3. Bankenrettungs- und Bildungssparpakete sind der falsche Weg
Ein aufgaben- und leistungsgerechtes LehrerInnendienstrecht ist
notwendig, ein Dienstrecht das alle Aufgaben und Tätigkeiten der
LehrerInnen beschreibt, die für eine gute Bildung, für eine
sozial-integrativ und individuell gestaltete, fachlich fundierte und
demokratische Bildung aller Kinder und Jugendlichen notwendig ist.
Die Schulen, die diese Bildung vermitteln sollen, brauchen
motivierte, gleichwertig universitär und praxisorientiert
ausgebildete LehrerInnen auf allen Schulstufen, die jede auf ihre Art
gleich wertvoll für die SchülerInnen und für die Gesellschaft sind.
Die Schulen brauchen an der Schule auf Zeit gewählte Schulleitungen,
die auch der Schulgemeinschaft und der Schulkonferenz
rechenschaftspflichtig sind - und nicht allein dem Dienstgeber.
Zwt.: Versäumnisse der Politik
Drei für das LehrerInnendienstrecht entscheidende Fragen sind
weiterhin ungelöst:
1. Es gibt keine Bundeskompetenz für den gesamten Schulbereich,
die alle Schulstufen und Schultypen umfasst, sondern Bundesschulen
(AHS, BMHS) und Schulen als Teil der Länder-Verwaltung (APS, BS,
Landwirtschaftsschulen sowohl als Bundes- als auch als
Landesschulen). Die Zusammenarbeit und Übertrittsmöglichkeiten von
LehrerInnen und SchülerInnen werden so behindert (Hauptschule/NMS -
AHS-Unterstufe, BS - BMHS).
2. Es gibt keine gemeinsame, sozial integrative und auf der 8.
Schulstufe bildungsweg- und berufsorientierende Pflichtschule.
3. Es gibt keine offensiven Bildungsbudgets, sondern eine auf
ausgabenseitige Konsolidierung durch Einsparungen im Sozial- und
Bildungsbereich ausgerichtete neoliberale Steuer- und Budgetpolitik
der SPÖ-ÖVP-Koalition.
Zwt.: Versäumnisse der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen (ÖLI-UG) haben in den 5
LehrerInnengewerkschaften und der gemeinsamen ARGE LehrerInnen nach
der Regierungserklärung 2008 bereits schultypenübergreifende
Beratungen zur Entwicklung gewerkschaftlicher Eckpunkte für das neue
gemeinsame Dienstrecht vorgeschlagen.
1. Die FCG-Mehrheit, unterstützt von FSG-Stellvertretern, wollte
keine gemeinsamen Grundsatzforderungen entwickeln und hat sich fürs
Abwarten entschieden "bis ein Regierungsvorschlag auf den Tisch
gelegt wird".
2. Der Gesetzesentwurf mit der drastischen Arbeitszeiterhöung auf
24 Unterrichtsstunden lag Anfang Mai 2012 auf dem Tisch. Mehr oder
weniger unverbindliche Beamten-Gespräche folgten, aber keine
Überarbeitung des Entwurfes. Erst 2013 wurde langsam klar, dass SPÖ
und ÖVP tatsächlich einen Gesetzesvorschlag noch vor den Wahlen ins
Parlament bringen wollen.
3. Die von GÖD und Dienstgeberseite vereinbarte Geheimhaltung über
den Erstentwurf und die ab Jänner nur mündlich zugesagten
Verbesserungsangebote der Regierung verhinderten eine sachorientierte
breite Diskussion des neuen LehrerInnendienstrechts und der
Verhandlungsangebote in den 5 LehrerInnengewerkschaften, an den
Schulen, an PHs und Universitäten und in der Öffentlichkeit.
Zwt.: ÖLI-UG zum Letztstand der Verhandlungen
Die Vertreterinnen der Bundesregierung haben nach der 31. und 32.
Verhandlungsrunde Optimismus gezeigt. Eine Grundsatzeinigung soll in
letzten Detailverhandlungen auf Beamtenebene erreicht und von einer
hochrangig besetzten Redaktionsgruppe um BMin Heinisch-Hosek, Fritz
Neugebauer und Paul Kimberger am kommenden Wochenende ausformuliert
werden. Dieser sozialpartnerschaftliche Begutachtungstext soll
Mitte/Ende August vorliegen und spätestens zu Schulbeginn 2013/14 in
die vierwöchige Begutachtung gehen.
1. Keine Zustimmung zu Arbeitszeiterhöhung durch Zulagen für
Korrekturarbeitszeit und Nichtberücksichtigung von Kustodiaten,
Bibliotheken und anderen schulnotwendigen Tätigkeiten der LehrerInnen
In der Frage der Arbeitszeit und bei der Berechnung der künftigen,
abgeflachten Gehaltsverläufe mit höheren Anfangsbezügen hat es
Annäherungen gegeben, allerdings gibt es bei der Berücksichtigung der
nicht-unterrichtlichen LehrerInnenarbeiten insbesondere in der
Sekundarstufe (AHS, BMHS, HS/NMS) noch keine Annäherung. Die ÖLI-UG
fordert die Einrechnung der Korrekturarbeitszeit (insbesondere
Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, BMHS-Fachtheorie) und die
Einrechnung von Bibliothek, Kustodiaten, Bildungs- und
Berufswegberatung, Schulentwicklung, Qualitätssicherung und anderen
standortbezogenen Tätigkeiten durch einen bedarfsgerechten
Stundenpool, der an der Schule entsprechend der jeweiligen
Notwendigkeiten vergeben wird.
Zur Korrekturarbeit: Sie ist von der jeweiligen Klassen- oder
Gruppengröße bestimmt und in den entsprechenden Fächern eine
Voraussetzung für individuelles Fördern! (Denkansatz: bis zu 30
SchülerInnen minus 0,5 Stunden, 31 bis 60 Schülerinnen minus 1
Wochenstunde, 61 bis 90 Schülerinnen minus 1,5 Stunden usw. Die 30
entspricht der KlassenschülerInnenhöchstzahl der Sekundarstufe 2.)
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern die Anerkennung der
Master-Ausbildung und die Anerkennung der für den Schulbetrieb und
das Schulklima wesentlichen LehrerInnenarbeitszeit außerhalb der
Unterrichtsstunden durch ein Dienstrecht, das gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit bei gleicher Wochen- bzw. Jahresarbeitszeit für
alle Lehrerinnen garantiert. Vergleichbasis für die
Lebensverdienstsumme für die künftig alle masterwertig ausgebildeten
LehrerInnen ist der derzeit den universitär ausgebildeten LehrerInnen
vorbehaltene L1-Staffel.
2. Keine Zustimmung zum Fortschreiben des Obrigkeitsstaates
Die Demokratisierung der Schulen durch den Ausbau der
Mitbestimmungsrechte der LehrerInnen, aber auch der SchülerInnen- und
Elternvertretung (Wahl und Rechenschaftspflicht der Schulleitung,
Poolstunden entsprechend den Bedürfnissen am Standort, ...) und den
Abbau von obrigkeitsstaatlichen Weisungs-, An- und
Unterordnungsstrukturen fehlt in dem vorliegenden Vorentwurf und war
bisher auch in den 32 Verhandlungen kaum Thema (bloß durch den
ÖLI-Mandatar Fuchsbauer eingebracht).
3. Keine Zustimmung zu einem Sparpaket mit Arbeitszeiterhöhung und
Einkommensverlusten und Fortschreiben des Aufnahmestopps für
Schulpersonal
Die nachhaltige Finanzierung der angestrebten
Qualitätsverbesserung des österreichischen Schulsystems, insbesondere
des Upgradings von rund 80.000 LehrerInnenarbeitsplätzen auf
10-semestrige Master-Ausbildung (bisher 6 Semester Bachelor) und
entsprechende Bezahlung kostet mehr als die derzeitige
berufsständische Hierarchie von Volksschule, Hauptschule, Poly,
Berufsschule, AHS und BMHS. Auch die Anerkennung der notwendigen
Arbeitszeit für nicht-unterrichtliche Tätigkeiten bzw. ihre teilweise
Übernahme durch zusätzlich anzustellendes sozial-pädagogisches und
Verwaltungspersonal braucht zusätzliche Budgetmittel.
Anhang:
Zwt.: ArbeitnehmerInneninteressen an der Schule und in der Schule:
Dienstrechtsreform als Teil einer sozial-integrativen demokratischen
Schulreform oder als Sparvariante zur Behübschung des Status quo
Für die ArbeitnehmerInnen und ihre Kinder ist die
Weiter-Entwicklung der Schule ein wichtiges Anliegen: Die auf
Fehler-Zählen fixierte Ausleseschule mit dem die Lernfreude lähmenden
Aussortieren der 9-Jährigen in Haupt- oder Neue Mittelschulen
(Landeskompetenz) bzw. AHS-Unterstufen (Bundesschulen), Notendruck,
Schulangst und privater Nachhilfe müssen endlich überwunden werden,
auch in Österreich.
Kein Kind soll ausgesondert, abgeschoben und zurückgelassen
werden. Individuelle Förderung, soziale Integration und keine Angst,
sondern Freude am Lernen sind angesagt. Gute Bildung und Ausbildung
als Menschenrecht. Diese neue, kinder- und menschenfreundliche Schule
braucht die in ihren Grundzügen 2013 beschlossene neue
LehrerInnenausbildung (Master-Abschluss für alle Schulstufen). Sie
braucht aber auch ein neues demokratisch gestaltetes einheitliches
LehrerInnendienstrecht, Abbau von Hierarchien und obrigkeitshörigen
Weisungsbefugnissen, eine Bundeskompetenz als Basis für die
standortbezogene, eigenständige und eigenverantwortlich gestaltete
Bildungsarbeit an den Schulen.
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