- 23.07.2013, 12:15:27
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uniko zu Promotionsrecht: "Seriöses Begutachtungsverfahren ist unerlässlich"
Wien (OTS) - "Eine derart weitreichende hochschulpolitische
Weichenstellung wie das vorgesehene Promotionsrecht für die
Donau-Universität Krems muss in ein seriöses Begutachtungsverfahren
eingebettet sein." Dies erklärt der Präsident der Österreichischen
Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger,
anlässlich des heutigen Arbeitsgesprächs im Bundeskanzleramt.
"Keinesfalls darf politisch erzeugter Zeitdruck die sachliche
Qualität der Entscheidung beeinflussen", fügt Schmidinger hinzu. Da
diese Willenserklärung der Regierungsspitze und des Landeshauptmanns
von Niederösterreich Auswirkungen auf den gesamten tertiären
Bildungssektor nach sich zieht, sollte nach Ansicht des
uniko-Präsidenten jedenfalls die Hochschulkonferenz mit dem Thema
befasst werden.
Die uniko verweist darauf, dass das Promotionsrecht nach
internationalen Standards an zwei wesentliche Kriterien gebunden ist:
erstens an das Vorhandensein einer "kritischen Masse", dazu zählt
ausreichend wissenschaftliches Stammpersonal im Fachbereich mit
entsprechend ausgewiesener fachlicher Qualifikation sowie anerkannten
Forschungsaktivitäten und Erfahrung in der Betreuung von
Doktorandinnen und Doktoranden; zweitens an das Anbieten von
Grundstudien (Bachelor, Master, Diplom) im entsprechenden
Fachbereich. Weltweit gibt es wohl Institutionen, die
PhD-Studiengänge ohne Grundstudien anbieten, diese sind jedoch per
definitionem Forschungseinrichtungen von ausgewiesener Exzellenz.
Schmidinger: "Wenn Österreich seinen Ruf als Wissenschaftsstandort
nicht beschädigen will, muss es auf die Einhaltung dieser Kriterien
achten."
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