• 18.07.2013, 11:01:56
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  • OTS0064 OTW0064

Gutachten bestätigt: Teile des ELGA-Gesetzes sind verfassungswidrig

Ärztekammer sieht sich in ihren Bedenken bekräftigt

Utl.: Ärztekammer sieht sich in ihren Bedenken bekräftigt =

Wien (OTS) - Nachdem die Ärztekammer immer wieder auf die Mängel beim
derzeitigen ELGA-Gesetz hingewiesen hat, bestätigt nun ein weiteres
Gutachten von Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Verfassungsjurist und
Datenschutzexperte der Universität Salzburg, dass entscheidende Teile
des ELGA-Gesetzes verfassungswidrig sind. Das betrifft vor allem das
"Opt-out" für Patienten. ****

Bei der "Opt-out"-Lösung haben Patientinnen und Patienten die
Möglichkeit, nur auf sehr komplizierte Art und Weise aus dem System
hinauszuoptieren, wenn sie ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht
verwendet haben möchten. Der Verfassungsexperte stellt jedoch in
seinem Gutachten fest, dass Patientinnen und Patienten ausdrücklich
einer Teilnahme an ELGA zustimmen müssten ("Opt-in"), damit eine
Verfassungskonformität gegeben ist.

Weiters bemängelt Jahnel die sehr vagen Formulierungen im
Gesetzestext betreffend heikle Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel
psychische Erkrankungen, HIV oder Schwangerschaftsabbrüche, die
Patientinnen und Patienten im ELGA-System nicht bekannt geben wollen.

Zudem wird im Gutachten kritisch erwähnt, dass Ärztinnen und Ärzte
kaum überprüfen könnten, ob die Identität von Patientinnen und
Patienten und E-Card-Inhabern dieselbe sei - was besonders schwer
wiegt, soll doch die E-Card der Schlüssel für die Benützung der
Elektronischen Gesundheitsakte sein.

Für die Vizepräsidentin der Ärztekammer für Wien, Eva Raunig, kommt
das Ergebnis des Rechtsgutachtens "wenig überraschend". Auch in einem
weiteren unabhängigen Gutachten von Prof. DDr. Heinz Mayer,
Verfassungsjurist der Universität Wien, werden massive
verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. "Beide Gutachten bestätigen
einmal mehr die Bedenken bezüglich der Einführung von ELGA", so die
Vizepräsidentin abschließend.

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