• 15.07.2013, 14:17:42
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  • OTS0129 OTW0129

Bundesministerium für Justiz - Keine Versäumnisse im Umgang der Justiz mit Rechtsextremismus

BMJ nimmt Befürchtungen der jüdischen Gemeinde ernst - Anklagen wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz seit 2010 gestiegen

Utl.: BMJ nimmt Befürchtungen der jüdischen Gemeinde ernst -
Anklagen wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz seit 2010
gestiegen =

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Justiz nimmt die Befürchtungen
der jüdischen Gemeinde ernst und weist die heute aufgekommenen
Vorwürfe eines mangelhaften Umgangs der Justiz mit Rechtsextremismus
zurück.

Das Bundesministerium für Justiz stellt fest:

Seit Anfang 2012 wurden neun Weisungen an die Staatsanwaltschaften in
Verfahren nach dem Verbotsgesetz erteilt - in allen Fällen wurde die
Fortführung von Verfahren angeordnet, in einem Fall sogar die
Einbringung einer Anklageschrift aufgetragen.

Faktum ist weiters, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl der
Anklagen und Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz mehr als
verdoppelt und sich aktuell auf hohem Niveau eingependelt hat.

Was die Kritik an Einstellungen und ihrer Begründungen betrifft, so
verweist das Bundesministerium für Justiz darauf, dass Verfahren nach
dem Verbotsgesetz stets auch dem Rechtsschutzbeauftragten zu
berichten sind, der die Fortführung des Verfahrens beantragen kann.
Dem Bundesministerium für Justiz wurde bisher kein einziger Fall
bekannt, in dem der Rechtschutzbeauftragte von diesem Recht Gebrauch
machen musste.

Insgesamt zeigt man sich im Bundesministerium für Justiz verwundert,
dass seitens des Mauthausen Komittees nicht das Anbot einer
informellen Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Justiz
genützt wurde; dieser Institution stehen für solche Nachfragen und
Beschwerden konkrete Personen zur Verfügung, die sich gegebenenfalls
auch mit Berichtsaufträgen an die Staatsanwaltschaft wenden können.

Schließlich verweist man darauf, dass das Bundesministerium für
Justiz die Initiative der Israelitischen Kultus Gemeinde betreffend
"klare gesetzliche Bestimmungen gegen Verhetzung auch auf EU-Ebene"
unterstützt und diese Unterstützung auch in einem Schreiben an die
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding zum
Ausdruck gebracht hat.

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