• 10.07.2013, 19:02:49
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DER STANDARD-KOMMENTAR "Abgeordnete als Parteisoldaten" von Alexandra Föderl-Schmid

Das freie Mandat steht in der Verfassung: Wer es nutzt, wird abgestraft - Ausgabe vom 11.7.2013

Utl.: Das freie Mandat steht in der Verfassung: Wer es nutzt, wird
abgestraft - Ausgabe vom 11.7.2013 =

Wien (OTS) - In Österreich gilt das freie Mandat für
Nationalratsmitglieder. In Artikel 56 der Bundesverfassung heißt es:
"Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates
sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden."
Theoretisch - praktisch gilt der Klubzwang beziehungsweise die
Parteilinie. Oder das, was die Koalitionsräson gebietet.
Die Erfahrung, dass das unter Wolfgang Schüssel geltende ÖVP-Diktum
"Hände falten, Gosch'n halten" auch in der SPÖ gilt, macht derzeit
die Abgeordnete Sonja Ablinger. Sie hat bei der Abstimmung über den
Fiskalpakt anders votiert als ihre Klubkollegen und dies auch
begründet. Beim Votum über das Fremdenrechtspaket hat sie den
Plenarsaal verlassen.
Dass Ablinger wegen eines nicht sicheren Listenplatzes um ihren
Wiedereinzug in den Nationalrat zittern muss, hat mit ihrem
Abstimmungsverhalten zu tun. Deutlich schreibt dies der damalige
Sprecher des SPÖ-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Viktor Klima, Josef
Kalina, im Kurznachrichtendienst Twitter: "Politik funktioniert nicht
ohne Loyalität und Mehrheitsfindung. Wer nichts mittragen kann, muss
ja nicht Mandat übernehmen." Und: "Wer da nicht mit kann sollte
konsequent sein und gehen da 'kein Mandat' im wahrsten Sinn des
Wortes." Er meint, Ablinger sei bei der KPÖ oder der neuen linken
Gruppierung Wandel eventuell besser aufgehoben.
Das ist eine klare Auskunft: Wer ein Mandat annimmt, muss sich der
Parteilinie unterwerfen, sonst verstößt er oder sie gegen das Mandat
der Partei - von wegen repräsentative Demokratie. Dabei steht
eigentlich in der Verfassung, gleich in Artikel 1: "Österreich ist
eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Offenbar sind nur Abnicker im Parlament erwünscht. Eigenes Denken
oder gar Handeln ist nicht erwünscht. Wer sich allzu aufmüpfig
verhält, fliegt raus - oder kommt nicht mehr ins Parlament rein.
Diese Erfahrung machten in der SPÖ schon der Mandatar Herbert Posch,
der gegen die Fremdengesetze votierte, und der Europaabgeordnete
Herbert Bösch. Seine Platzierung auf einen aussichtslosen Listenplatz
bei der Europawahl 2009 wurde allgemein als Abstrafung für Böschs
Kritik am EU-skeptischen Kurs von Bundeskanzler Werner Faymann
gewertet. Nicht anders erging es dem langjährigen ÖVP-Abweichler
Ferry Maier und dem in Brüssel anerkannten Europaabgeordneten der
Grünen, Johannes Voggenhuber. Zu viel Kritik an der eigenen Partei
schadet der Karriere.
Im Europaparlament stimmen Abgeordnete immer wieder anders als ihre
Parteifreunde in Wien. In Straßburg und Brüssel gibt es den
hierzulande bekannten Klubzwang in dieser Form nicht. In Deutschland
kommt es sogar sehr häufig vor, dass nicht alle Abgeordneten einer
Partei einheitlich abstimmen oder sich enthalten. Sie können sich
explizit auf eine Gewissensentscheidung berufen, das ermöglicht ihnen
das deutsche Grundgesetz, wo es in Artikel 38 über die Rolle von
Abgeordneten heißt: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen." Ein Teil von ihnen ist auch per Direktwahl ins
Parlament gekommen, nicht über die Liste einer Partei - das stärkt
das Selbstbewusstsein.
In Österreich können sich Abgeordnete auf die Verfassung berufen.
Aber sie sind Parteisoldaten, das ist die Realverfassung.

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