- 05.07.2013, 14:32:04
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Glaser: Evaluierungsbericht zur Strafprozessreform zeigt Qualitätssteigerung deutlich auf
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Evaluierungsbericht zur Strafprozessordnung
von Justizministerin Beatrix Karl zeigt deutlich die
Erfolgsgeschichte dieser Reform auf. Viele Experten attestieren der
Strafprozessreform vollen Erfolg, da sie in sich schlüssig und
logisch sei. Ein Zurück zum Untersuchungsrichter sei kein Thema.
Weiters habe die Reform zu mehr Rechtsschutz geführt und auch zur
Rechtsstaatlichkeit beigetragen. Das erklärte heute, Freitag,
ÖVP-Abg. Franz Glaser, Mitglied im Justizausschuss des Nationalrates.
Hintergrund: Am 1. Jänner 2008 trat die Strafprozessreform in Kraft
und wurde sofort heftig kritisiert. Kern der damaligen Reform war die
Ablöse des Untersuchungsrichtermodells durch ein einheitliches
Ermittlungsverfahren, das unter der Leitung der Staatsanwaltschaft in
Kooperation mit der Kriminalpolizei geführt wird. Die Veränderung war
deshalb notwendig, weil das aus dem 19. Jahrhundert stammende Konzept
des direkten Einschreitens des Untersuchungsrichters gescheitert war.
"Durch die Reform schuf der Gesetzgeber klare Aufgabenverteilung
zwischen Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und Gerichten, darüber
hinaus wurde das Ermittlungsverfahren unter der Leitung der
Staatsanwaltschaft vereinheitlicht", so Glaser.
"Natürlich gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten, und so ist der
Entschließungsantrag ein erster wichtiger Schritt in die richtige
Richtung", wies Glaser auf die Meinung einiger Experten, dass
beispielsweise die Richter eine stärkere Rolle bekommen sollten und
die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen verbessert werden
müsse.
"Die Reform ist durchdacht und schlüssig, funktioniert immer besser
und steht faktisch außer Streit", schloss Glaser.
(Schluss)
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