- 04.07.2013, 14:51:21
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Endlich: Auch Bauarbeiter erhalten Schwerarbeitspension
Überbrückungsmodell für Bauarbeiter im Nationalrat beschlossen - Bausozialpartner: "Meilenstein in der Sozialpolitik"
Utl.: Überbrückungsmodell für Bauarbeiter im Nationalrat beschlossen
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Bausozialpartner: "Meilenstein in der Sozialpolitik" =
Wien (OTS/PWK508) - Ein Überbrückungsgeld bis zur
Schwerarbeitspension gibt es ab Jänner 2015 für Bauarbeiter ab dem
58. Lebensjahr, welche gesundheitsbedingt keine Beschäftigung mehr
finden und mindestens 43 Versicherungsjahre vorweisen können.
Finanziert wird das Modell zum größten Teil von der Baubranche selbst
in Form von Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das
Überbrückungsmodell wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN, Team
Stronach und BZÖ im Nationalrat beschlossen.
"Mit dem Überbrückungsgeld zeigt die Bauwirtschaft
sozialpolitische Verantwortung. Dieser Regelung gingen zahlreiche
Gespräche, intensive Verhandlungen und viel Überzeugungsarbeit
voraus. Die Bausozialpartnerschaft hat sich einmal mehr bewährt",
freuen sich die Bausozialpartner, Bundesinnungsmeister Hans-Werner
Frömmel und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Abg. z. NR
Josef Muchitsch.
"Viele Bauarbeiter sind gesundheitlich nicht in der Lage, bis zum
Erreichen der Schwerarbeits- bzw. Alterspension im Job durchzuhalten
und scheiden vor dem 60. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus. In der
Folge beziehen viele von ihnen eine Invaliditätspension oder werden
zwischen Arbeitsamt und Krankenstand hin und her geschoben. Gegen
diese inakzeptable Situation haben die Bausozialpartner ein
Überbrückungsmodell für Bauarbeiter ausgearbeitet. In diesem Modell
sollen die Bauarbeiter bis zu zwei Jahre in einem
Beschäftigungsverhältnis bleiben. Die Kosten für das
Überbrückungsgeld trägt zum größten Teil die Baubranche selbst", so
Muchitsch über diesen sozialpolitischen Meilenstein.
Zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten
Die Vorteile liegen auf der Hand: "Das Überbrückungsgeld ist eine
sozial verträgliche Lösung für langgediente Mitarbeiter. Die
öffentliche Hand wird nicht belastet, denn das Gegenteil ist der
Fall: AMS-Budget, Pensionsversicherungen und das Bundesbudget werden
entlastet, da keine Arbeitslosengelder und Pensionszahlungen
anfallen. Der Bezieher von Überbrückungsgeld ist nicht arbeitslos und
wird als Dienstnehmer behandelt, was wiederum bedeutet, dass während
des Bezugs von Überbrückungsgeld auch tatsächlich Lohnsteuer und
Sozialversicherungs-Beiträge abgeliefert werden", erklärt Frömmel.
Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Kosten für das Überbrückungsgeld werden durch einen Lohnzuschlag,
den die Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer zu entrichten haben,
finanziert. Der Zuschlag beträgt 1,5 Stundenlöhne je
Beschäftigungswoche (das entspricht etwa 18 Euro pro Arbeitnehmer pro
Woche). Dieses Volumen beträgt in etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.
Der Lohnzuschlag wird über die Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse (BUAK) eingehoben und von dieser administriert. Den
durch das Überbrückungsgeld entstandenen Mehrkosten für die
Arbeitgeber stehen Maßnahmen gegenüber, welche die Lohnnebenkosten
verringern, wie z.B. beim Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei den
Überstundenzuschlägen.
Anspruch auf Überbrückungsgeld
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes sind
ein Mindestalter von 58 Jahren und mindestens 43 Versicherungsjahre.
Des Weiteren müssen mindestens 10 Jahre BUAG-Beschäftigung nach dem
40. Lebensjahr sowie in den letzten 2 Jahren vor Eintritt in das
Überbrückungsgeld mindestens 30 Wochen Beschäftigung am Bau
vorliegen. Die Höhe des monatlichen Überbrückungsgeldes beträgt
durchschnittlich 2.025 Euro brutto und entspricht dem
kollektivvertraglichen Monatslohn des letzten aktiven
Beschäftigungsmonats. Die Bausozialpartner rechnen mit rund 1.700
anspruchsberechtigten Bauarbeitern pro Jahr.
Überbrückungsgeld ist aber keine Flucht in den "Vorruhestand"
Ganz im Gegenteil. Für alle Bauarbeiter, welche das Überbrückungsgeld
nicht nutzen müssen, gibt es einen finanziellen Bonus. Auch für
Firmen, welche Bauarbeiter mit über 43 Versicherungsjahren
beschäftigen, gibt es Bonuszahlungen. Dabei erhält der Arbeitnehmer
im Falle der Nichtinanspruchnahme des Überbrückungsgeldes beim
Pensionsantritt eine Prämie von 35 Prozent des Überbrückungsgeldes.
Das entspricht rund 700 Euro brutto im Monat. Der Arbeitgeber erhält
20 Prozent und somit rund 400 Euro brutto monatlich. Diese
Überbrückungsabgeltung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
"Insgesamt verbilligt die Prämie das System, weil sie weniger
Kosten verursacht als der Bezug des Überbrückungsgeldes", so Frömmel.
"Ziel ist es, das Modell nach dem Start mit einem
Überbrückungsjahr auf zwei Jahre auszubauen", ergänzt Muchitsch.
Auflösungsabgabe kommt für Arbeitgeber nicht zum Tragen
Die Bauunternehmen haben die Auflösungsabgabe in der Höhe von 113
Euro bei Kündigung nicht abzuführen. Stattdessen gibt es eine
Ersatzleistung seitens der BUAK an die Arbeitsmarktverwaltung.
"Die Abfuhr der Auflösungsabgabe durch die BUAK war für uns ein
wesentlicher Punkt. Da die Bauwirtschaft eine saison- und
witterungsabhängige Branche ist, wären die Mehrkosten durch die
Einführung der Auflösungsabgabe ohnehin entstanden", zeigt sich
Frömmel auch mit dieser Regelung zufrieden.
"Mit dem Überbrückungsgeld zeigt die Bauwirtschaft
sozialpolitische Verantwortung. Damit wurde eine Lösung gefunden, von
der alle Beteiligten profitieren", so Muchitsch und Frömmel
abschließend. (PM)
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