• 03.07.2013, 13:11:11
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Probleme nach der Scheidung - was kann die Politik tun?

Aktuelle Stunde des BZÖ zum Unterhaltsrecht

Utl.: Aktuelle Stunde des BZÖ zum Unterhaltsrecht =

Wien (PK) - Mit einer Aktuellen Stunde unter dem Titel "Väter sind
kein Bankomat" thematisierte das BZÖ in der heutigen Plenarsitzung
des Nationalrats das Unterhaltsrecht. Das brachte der Fraktion den
Vorwurf ein, mit so einem sensiblen Thema Populismus zu betreiben.
Die RednerInnen der Klubs nützten die Debatte aber auch dazu, ihre
grundsätzlichen Positionen zum Familienrecht zu erläutern.

Zu Beginn der Sitzung wurden Karin GREINER (S) und Hans-Jörg JENEWEIN
(F) als neue Abgeordnete angelobt. Sie folgen den Abgeordneten
Günther Kräuter (S) und Peter Fichtenbauer (F), die am 1. Juli ihr
Amt als Volksanwalt angetreten haben.

Klubobmann Josef BUCHER (B) wollte einmal mehr das Spekulationsverbot
im Plenum diskutieren und erhob deshalb Einwendungen gegen die
Tagesordnung. Seit einem halben Jahr gelinge es nicht, einen
Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Verankerung des
Spekulationsverbots auf die Agenda zu setzen, kritisierte er. Sein
Anliegen wurde jedoch ohne Debatte mehrheitlich abgelehnt.

Bucher: Bekämpfung der Väterarmut durch Änderungen im Unterhaltsrecht

Angesichts der hohen Betroffenheit hielt es Abgeordneter Josef BUCHER
(B) für dringend notwendig, heute im Nationalrat über die Situation
der geschiedenen Väter zu sprechen. Aufgrund zahlreicher
Ungerechtigkeiten im Unterhalts- und Familienrecht komme es nämlich
nach Trennungen oft dazu, dass den Vätern ihre Existenzgrundlage
entzogen wird und sie somit kein neues Leben mehr aufbauen können.
Aus diesem Grund sollten die Unterhaltsleistungen, die zumindest zur
Hälfte steuerabzugsfähig sein sollten, auf maximal 50 % des
Einkommens begrenzt werden, argumentierte der BZÖ-Klubobmann.
Gleichzeitig machte der BZÖ-Klubobmann klar, dass auch den allein
lebenden Müttern, die oft armutsgefährdet sind, nichts weggenommen
werden dürfe. Er wolle bloß eine gleichberechtigte Situation
herstellen. Wenn etwa die Väter keine Zahlungen leisten, dann müsse
es natürlich eine Unterhaltsbevorschussung durch den Staat geben,
betonte er.

Kinder haben ein Anrecht auf Mutter und Vater, weshalb auch die
gemeinsame Obsorge unbedingt umgesetzt werden muss, forderte Bucher
weiters. Wenn man wirklich das Kindeswohl im Auge hat, dann sollte
man gewährleisten, dass die jungen Menschen einen regelmäßigen Zugang
zu ihren Vätern haben. Über 1,1 Millionen Menschen leben z.B. in
Patchworkfamilien, zeigte er auf, und die Politik müsse endlich auf
die geänderten gesellschaftlichen Bedingungen adäquat reagieren.

Karl: Politik hat auf geänderte familiäre Strukturen reagiert

Es sei vollkommen richtig, dass sich die familiären Strukturen in den
letzten Jahren verändert haben, räumte Justizministerin Beatrix KARL
ein. Die Politik habe aber sehr wohl darauf reagiert und u.a. ein
modernes Familienrechtspaket geschnürt, das die Eltern-Kind-Beziehung
umfassend sehe und nicht bloß auf den Unterhalt reduziere. Seit
Anfang des Jahres gelte daher die gesetzliche Bestimmung, wonach
verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen sowie sichere
Bindungen von ganz zentraler Bedeutung sind. Dem Umstand, dass Väter
und Mütter bloß Geldmaschinen sind, die auf Abruf für ihre Kinder
zahlen müssen, ohne irgendwelche Rechte zu haben, hat der
österreichische Gesetzgeber ganz klar eine Absage erteilt, hob die
Justizministerin in Richtung ihres Vorredners hervor. Außerdem sei
das Kindeswohl, das als Maßstab für alle Entscheidungen beim
Familiengericht gilt, erstmals gesetzlich definiert worden. Nicht
richtig sei zudem, dass Mütter automatisch mehr Rechte und Väter
automatisch mehr Pflichten gegenüber Kindern haben, betonte Karl. Die
Ministerin stellte ferner fest, dass das Obsorge- und Kontaktrecht
einerseits und der Unterhalt für die Kinder andererseits "ganz
unterschiedliche Paar Schuhe sind". Das Funktionieren oder Nicht-
Funktionieren der Kontakte oder der Informationsrechte könne nicht
entscheidend für die Unterhaltsleistung sein.

Was das Besuchsrecht generell angeht, so sei ihr natürlich bewusst,
dass es in der Praxis mitunter massive Probleme gegeben hat, führte
die Ressortchefin weiter aus. Deshalb seien gerade Verbesserungen in
diesem Bereich ein wichtiger Fokus bei der Familienreform gewesen,
unterstrich sie, aus dem Besuchsrecht sei daher ein Kontaktrecht
geworden. Karl ging schließlich noch näher auf drei zentrale
Eckpunkte des neuen Familienrechts ein, und zwar auf die Schaffung
der Familiengerichtshilfe, die gemeinsame Obsorge als Regelfall sowie
das uneingeschränkte Antragsrecht der ledigen Väter auf Obsorge. Es
sei klar, dass all diese Maßnahmen nicht von heute auf morgen alle
Probleme in diesem Bereich lösen können, gab sie zu bedenken. Aber
sie werden ganz sicher wesentlich zur Verbesserung der Situation
aller Beteiligten beitragen, war Karl überzeugt, und dies zeigten
auch schon die ersten Rückmeldungen aus der Praxis. Was das Thema
Unterhalt betrifft, so müsse es das primäre Ziel sein, Kinder aus
gescheiterten Beziehungen gegenüber Kindern aus funktionierenden
Beziehungen nicht zu benachteiligen und zu gewährleisten, dass auch
ihre materielle Existenz abgesichert ist.

Unterhaltsrecht: Abgeordnete sehen durchaus weiteren Handlungsbedarf

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) wunderte sich etwas über den
Titel der Aktuellen Stunde und warnte davor, mit solch einem
wichtigen Thema Populismus zu betreiben. Sie war jedoch auch
überzeugt davon, dass bestehende Lücken im Unterhaltsrecht
geschlossen und Ungerechtigkeiten beseitigt werden müssen. So sollte
etwa der Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum Ende der Ausbildung
gewährt werden, sondern auch dann, wenn sich der Vater in Haft
befindet, wünschte sich Binder-Maier. Natürlich hätten Väter und
Mütter ein Recht darauf, ein neues Leben nach der Trennung zu
beginnen, räumte sie gegenüber Bucher ein. Allerdings könne auch die
Verantwortung für das Leben, das bis dahin geführt wurde, nicht
einfach abgegeben werden. Das Modell, eine Unterhaltsbevorschussung
in allen Fällen vorzusehen, halte sie für diskussionswürdig.

Alle Familien, in welchen Formen auch immer, haben das Recht, ihr
Leben gemäß ihren Umständen und Möglichkeiten so zu führen, wie sie
das wollen, meinte einleitend Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V). Auch
wenn dabei das Kindeswohl immer im Zentrum stehen sollte, sehe die
Realität leider oft anders aus, weshalb ihrer Ansicht nach der
Elternbildung stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Ein
großer Dank gelte daher den bestehenden Beratungsstellen in
Österreich, die eine sehr gute Arbeit leisten. Es sei richtig, dass
die Unterhaltszahlungen oft einen Zankapfel darstellen, hielt Steibl
fest, weshalb das Familienrecht entsprechende Rahmenbedingungen
geschaffen hat, die einen guten Mix aus Geld- und Sachleistungen
vorsehen. Handlungsbedarf gebe es ihrer Ansicht nach aber noch in
Bezug auf das System der Unterhaltsberechnung sowie im Bereich des
Steuerrechts, weshalb die ÖVP einen Kinder- und Jugendfreibetrag in
der Höhe von 7.000 € fordert.

Auch Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) gab zu bedenken, dass
im Falle von Trennungen oftmals auf dem Rücken der Kinder die
Probleme zwischen den Ex-Partnern ausgetragen werden. Genau für
solche Fälle sollten Lösungen gefunden werden, verlangte der FPÖ-
Klubobmann, man werde daher genau beobachten, ob die Änderungen im
Familienrecht in der Praxis auch greifen. Es sei leider eine
Tatsache, dass derzeit viele geschiedene Väter oftmals darauf
reduziert werden, nur Unterhalt zu bezahlen, ohne jedoch ihre Rechte
ausüben zu können. Sie würden manchmal dazu gezwungen, lange
Gerichtsprozesse, die zur weiteren Entfremdung von den Kindern
beitragen, auf sich zu nehmen, da ihnen der Kontakt zu den Kindern
vorenthalten wird, beklagte er. Wenn man das Recht des Kindes auf
beide Elternteile wirklich ernst meint, dann müsste man auch
Änderungen bei der gemeinsamen Obsorge andenken, die - ähnlich wie in
Deutschland - automatisch verfügt werden sollte, forderte Strache.
Ein wichtiges Anliegen waren ihm auch die alleinerziehenden Mütter
und Väter, die oft von Armut bedroht sind.

Ihre Vorredner haben zwar alle das Kindeswohl in den Mittelpunkt
gestellt, aber keine wirklichen Vorschläge dazu gemacht, wie das
erreicht werden soll, merkte Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) kritisch
an. Wenn man sich anschaue, dass 31 % der Allererziehenden unter der
Armutsgrenze leben und 17 % der Kinder überhaupt keine Alimente
bekommen, dann gehe der Titel der Aktuellen Stunde "Väter sind kein
Bankomat" wohl ziemlich an der Realität vorbei. Ihrer Ansicht nach
müsse es bei Trennungen vorrangig darum gehen, erst einmal die
Existenzsicherung der Kinder und der Mütter bzw. Väter zu
gewährleisten. Sie halte es daher für nicht legitim, wenn das BZÖ ein
so wichtiges Thema dazu benützt, um daraus eine Opferdebatte für
Väter zu machen. Musiol forderte schließlich noch, dass die Lücken im
Unterhaltsrecht, wenn z.B. Väter unverschuldet nicht zahlen können
oder verstorben sind, geschlossen und die familienrechtlichen
Verfahren verkürzt werden.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) verwahrte sich dagegen, dass ihre
Partei eine Opferdebatte führen will. Vielmehr handle es sich um ein
offenes Problem, das im Rahmen des Familienrechtspaketes nicht gelöst
wurde, stellte sie fest. Da in den letzten fünf Jahren in diesem
Bereich nichts weitergegangen sei, halte sie es auch für legitim,
einen provokanten Titel zu wählen. Es sei zwar zu einigen
Adaptierungen im Bereich der gemeinsamen Obsorge gekommen, räumte
Haubner ein, es fehle aber noch immer ein umfassendes, modernes und
zeitgemäßes Unterhaltsrecht. Das Familienbild des BZÖ orientiere sich
am Kindeswohl, weshalb es ein Recht auf Vater und Mutter für alle
Kinder geben müsse, unterstrich Haubner. Erfreulich sei, dass sich in
den letzten Jahren die Rolle der Väter verändert hat und sie auch
mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. Wenn jedoch mehr
Verantwortung und Betreuungszeit von Vätern eingefordert wird, könne
das Unterhaltsrecht nicht nach dem alten Schema beibehalten werden,
hielt sie der Justizministerin entgegen.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) erinnerte an die Entscheidung zur
Gemeinsamen Obsorge als Regelfall und sprach von einem richtigen
Schritt in Richtung Kindeswohl. Die Probleme begännen aber meist nach
der Scheidung, wenn einer der beiden Ex-Partner dem anderen das Recht
auf Kontakt mit seinen Kindern vorenthält. Es zeige sich, dass dieses
Recht schwer durchzusetzen sei, sagte Hagen und schilderte
haarsträubende Beispiele von Vätern, die vor der Türe ihrer Ex-
Partnerin stehen und keine Möglichkeit haben, Kontakt mit ihren
Kindern aufzunehmen. Hagen schlug vor, JournalrichterInnen die
Möglichkeit zu geben, einstweilige Verfügungen im Interesse dieser
Väter und Kinder zu erlassen.

Familienrecht bleibt Zankapfel

Abgeordnete Angela LUEGER (S) bezifferte die Zahlt der Patchwork-
Familien in Österreich mit 1,1 Millionen, die Zahl der Scheidungen
pro Jahr mit 17.000. Davon sind 19.000 Kinder betroffen und von den
176.000 Alleinerziehenden sind 30 % von Armut bedroht und 12 %
manifest arm. Die Ausführungen des BZÖ zur Berechnung des
Geldunterhalts im Scheidungsfall wies Lueger zurück und erläuterte
die Methode, mit der der finanzielle Kinderunterhalt berechnet werde.
Dabei wies sie darauf hin, dass Väter Mieten und andere Ausgaben
berücksichtigen lassen können und derartige Abzüge zu einer Reduktion
der Unterhaltsleistung um bis zu 20 % führen. Außerdem machte die
Rednerin darauf aufmerksam, dass gutverdienende Familienväter durch
steuerliche Begünstigungen unverhältnismäßig große Vorteile zu Lasten
der Kinder anderer Väter lukrieren können.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) präzisierte die
familienpolitischen Grundsätze seiner Partei, indem er sich zu einer
Gesetzgebung bekannte, in der das Kindewohl im Mittelpunkt steht, in
der Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern das Recht auf Vater und
Mutter haben sowie für Mütter und Väter gleiche Rechte und Pflichten
bestehen. Bei der Realisierung dieser Grundsätze konnte in der zu
Ende gehenden Gesetzgebungsperiode vieles erreicht werden, sagte
Ikrath und hob hervor, dass konkreter denn je definiert wurde, wie
die Gerichte den Begriff "Kindeswohl" zu beurteilen haben. Es sei
auch gelungen, die Verfahren zu beschleunigen, mehr
FamilienrichterInnen einzusetzen, die Berufsrechtshilfe zu schaffen
und Besuchsmittler einzusetzen, wenn Mütter nicht bereit sind, Vätern
das Recht auf Kontakt mit ihren Kindern einzuräumen. Offene Fragen
sah Ikrath noch bei der Reform des Verfahrensrechts und bei der
Beschleunigung der Verfahren - das seien wichtige Aufgaben der
nächsten Gesetzgebungsperiode.

Von einer beschämenden Debatte sprach Abgeordnete Dagmar
BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) und warf "ideologisch motivierten
Männerhasserinnen in der SPÖ" vor, Bilder von "bösen Vätern" zu
malen. Tatsächlich gehe es in der Frage der gemeinsamen Obsorge
darum, finanzielle Fragen von Betreuungsfragen zu trennen und dafür
zu sorgen, dass Kinder nicht zum Spielball im Streit zwischen
geschiedenen Ehepartnern werden. Für einen Skandal hielt es die
Abgeordnete, dass 19.000 Scheidungskinder in Armut leben müssen,
ortete Handlungsbedarf in der Familienpolitik und erinnerte an den
Widerstand von Frauenministerin Heinisch-Hosek gegen eine
automatische gemeinsame Obsorge, obwohl diese in Deutschland gut
funktioniere. Als abschreckendes Beispiel schilderte die Abgeordnete
das Beispiel eines Vaters, der nach einem zweijährigen Gezerre um
sein Kind die Obsorge für dieses verlor, weil die - gewalttägige -
Mutter geltend machen konnte, dass in dieser Zeit eine Entfremdung
zwischen dem Kind und seinem Vater eingetreten sei.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erinnerte das BZÖ an homophobe
Äußerungen eines BZÖ-Funktionärs in Niederösterreich und erwartete
sich eine Distanzierung. Zum Thema "Väter und Kinder" unterstrich
Steinhauser die Bedeutung eines möglichst frühen Miteinanders in der
Familie. Väter sollen von Anfang an in die Erziehung der Kinder
eingebunden sein, sie sollen waschen, kochen und zur Lösung von
Schulproblemen beitragen. So entstünden dauerhafte Beziehungen
innerhalb der Familien, die Kinder und Eltern so dringend brauchen.
Die Haltung vieler ArbeitgeberInnen, die kein Verständnis für die
Familienpflichten ihrer MitarbeiterInnen haben, stünde dem oft
entgegen, klagte Steinhauser. Jedenfalls reiche es beim Thema
gemeinsame Obsorge nicht aus, den Müttern die Schuld in die Schuhe zu
schieben, sagte Steinhauser. Sein Vorschlag lautete,
Unterhaltsschulden Vorrang vor anderen Schulden zu geben und Väter
davor zu schützen, bis unter das Existenzminimum gepfändet zu werden.

Die Äußerungen des von seinem Vorredner angesprochenen BZÖ-
Funktionärs seien nicht akzeptabel, dieser habe sich für seine
Aussagen aber bereits entschuldigt, stellte Abgeordneter Rainer
WIDMANN (B) eingangs klar. Besorgt zeigte sich der Redner über Väter,
die wegen ihrer Unterhaltverpflichtungen bis unter das
Existenzminimum gepfändet werden, und klagte über die nur teilweise
gemeinsame Obsorge für die Kinder nach Scheidungen, wobei er das
Problem der Durchsetzung des Besuchsrechts unterstrich. Widmann
wandte sich auch dagegen, dass durch exorbitant hohe
Unterhaltsleistungen nach Scheidungen die Frauen und Kinder
wiederverheirateter Männer zu "Menschen zweiter Klasse werden,
weshalb er Maßnahmen gegen die "Scheidungsindustrie" sowie
Überlegengen gegen den Missbrauch des Unterhaltsrechts einforderte.
(Schluss Aktuelle Stunde/Fortsetzung Nationalrat) sue/fru/jan

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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