• 27.06.2013, 19:02:31
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Stöger: Gesundheitsberufe-Register bringt großen Qualitätssprung

Gesundheitsausschuss beschließt Einbindung der Hebammen in Mutter-Kind-Pass-Programm

Utl.: Gesundheitsausschuss beschließt Einbindung der Hebammen in
Mutter-Kind-Pass-Programm =

Wien (PK) - Die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers und die
Einbindung der Hebammen in das Mutter-Kind-Pass-Programm und wurden
heute vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats beschlossen. Außerdem
gab es grünes Licht für mehrere Adaptierungen des Gesundheits-Rechts
an EU-Vorgaben, etwa zu Melderegeln bei Arzneimitteln. Diplomierten
PflegerInnen wird es zudem erlaubt, pflegenden Angehörigen einfache
ärztlich verordnete Tätigkeiten beizubringen. Die entsprechenden
Regierungsvorlagen passierten den Ausschuss teils mehrheitlich, teils
einstimmig. Einige Anträge der Opposition wurden in der Fassung von
Abänderungsanträgen angenommen; die restlichen fanden keine Mehrheit.

Gesundheitsberufe-Register: Welche Stelle soll es führen?

Eine längere Diskussion gab es über die Einrichtung eines
Gesundheitsberufe-Registers, das nach Ansicht der Regierungsparteien
von der Arbeitskammer geführt werden soll. Im Gegensatz dazu
plädierten die Vertreter aller Oppositionsparteien dafür, dass diese
Aufgabe besser von den jeweiligen Berufsgruppen übernommen werden
soll, die teilweise schon Vorarbeiten geleistet haben. Ein
kurzfristig eingebrachter S-V-Abänderungsantrag sah jedoch u.a. vor,
dass die Registrierungsbeiräte, in denen alle Berufsgruppen vertreten
sind, stark aufgewertet werden. Außerdem wurde den Berufsgruppen ein
Vetorecht eingeräumt, wenn bei Entscheidungen ihre eigenen Interessen
betroffen sind. In das Gesundheitsberuferegister-Gesetz aufgenommen
werden zudem auch die gehobenen medizinisch-technischen Dienste,
informierte Abgeordnete Sabine Oberhauser (S).

Die Regierung möchte in der Bundesarbeitskammer ein zentrales
öffentlich zugängliches Register für Gesundheitsberufe einrichten, wo
sich alle im Gesundheits- und Krankenpflegebereich Tätigen unter
Vorlage der erforderlichen Nachweise einzutragen haben (2445 d.B.).
Damit verbunden ist auch eine Überprüfung der Fortbildungspflicht
sowie die Ausstellung von Berufsausweisen. Die Maßnahme zielt nicht
nur auf eine verbesserte Bedarfs- und Ressourcenplanung im
Gesundheitswesen ab, heißt es im Entwurf, auch EU-Richtlinien zur
Berufsanerkennung und Patientenmobilität werde damit Rechnung
getragen. - Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines
S-V-Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt mitverhandelten
Oppositionsanträge betreffend die Einrichtung eines Gesundheits-
Beruferegisters fanden keine Mehrheit. Im diesbezüglichen Antrag der
FPÖ (2324/A[E]) und in jenem des BZÖ (2307/A[E]) wird dafür plädiert,
MTD-Austria, den Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste Österreichs, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Grünen
machten sich für eine Führung derartiger Register durch die
jeweiligen Berufsverbände stark (2328/A[E]).

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) wies ebenso wie die SPÖ-Mandatarin
Oberhauser darauf hin, dass man versucht habe, den Wünschen des
Krankenpflegeverbands sowie des MTD-Dachverbands so weit wie möglich
zu entsprechen. Man müsse in dieser Frage jedoch auch bedenken, dass
EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen. Seine Fraktionskollegin Claudia
Durchschlag (V) hätte sich - ebenso wie die Vertreter der
Berufsgruppen - eine andere Lösung gewünscht, zumal ein großer Anteil
der in dieser Berufssparte tätigen Personen selbstständig sind. Sie
werde dem Gesetz daher nicht zustimmen.

Die Einführung dieses Registers wurde von allen Berufsgruppen
ausdrücklich gewünscht, stellte Bundesminister Alois Stöger
einleitend fest. Es sei jedoch richtig, dass es unterschiedliche
Auffassungen darüber gab, wo es angesiedelt sein sollte. Er denke,
dass mit dem vorliegenden Abänderungsantrag den Bedürfnissen der
einzelnen Gruppen noch sehr weit entgegengekommen wurde, u.a. durch
die massive Aufwertung der beiden Registrierungsbeiräte. Für die
Bundesarbeitskammer habe man sich vor allem deshalb entschieden, weil
in diesem Fall der Bund keine Gebühren zu bezahlen hat und die AK
diese Leistungen übernimmt.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ gebilligt wurde die
Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie des
MTD-Gesetzes (2444 d.B.) unter Berücksichtigung eines S-V-
Abänderungsantrags, der die Einbeziehung der Berufsangehörigen der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das
Gesundheitsberuferegister-Gesetz nachvollzieht. Die Ermöglichung der
Einschulung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen zu ärztlich
angeordneten Tätigkeiten durch diplomierte Pflegepersonen steht im
Mittelpunkt dieser Änderungen. Bezüglich der Kritik von Seiten der
FPÖ stellte Bundesminister Alois Stöger fest, dass es nicht darum
gehe, dass Angehörige lernen, ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen
(z.B. Magensonden legen). Es soll nur all jenen Personen der Alltag
erleichtert werden, die Angehörige regelmäßig pflegen. Er halte das
Gesetz jedenfalls für einen großen Qualitätssprung.

Mutter-Kind-Pass: Zusätzlich Beratung durch Hebammen vorgesehen

Mit einer Novellierung des Hebammen- und des Kinderbetreuungsgesetzes
(2398 d.B.) will das Gesundheitsressort Frauen in der Schwangerschaft
noch besser unterstützen. Zukünftig umfasst das Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungsprogramm laut Regierungsvorlage auch eine vorgeburtliche
Beratung der werdenden Mutter durch eine Hebamme, und zwar im Ausmaß
einer Stunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche. Das soll
nicht nur den normalen Verlauf der Schwangerschaft unterstützen,
sondern auch zum Abbau von Ängsten sowie zur Reduktion der hohen
Anzahl an Kaiserschnittgeburten in Österreich beitragen. Die
Einbeziehung der Hebammen wurde von allen Fraktionen begrüßt, die
Grünen hätten sich aber mehr Stunden gewünscht. Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (F) wiederum kritisierte eine Änderung im
Hebammengesetz, wonach die Bedingungen für die Nostrifikation
ausländischer Hebammen erleichtert werden. Es würde im Inland genug
Bewerberinnen geben, die diesen Beruf anstreben, gab sie zu bedenken.
Allein im Jahr 2010 haben sich etwa in Wien 700 Frauen für einen
Ausbildungskurs beworben, wovon aber nur 23 aufgenommen wurden. - Der
Gesundheitsausschuss nahm den Gesetzesentwurf schließlich mit S-V-G-
B-Mehrheit an.

Einstimmig angenommen wurde auch ein FPÖ-Entschließungsantrag
(2356/A[E]) in der Fassung eines S-V-F-Abänderungsantrags, der
vorsieht, dass die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen HNO-
Untersuchungen durch einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt erfolgen sollen.
Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) bedauerte, dass es nicht gelungen
sei, auch die von ihm im Entschließungsantrag geforderten
zahnärztlichen Untersuchungen in das Programm aufzunehmen.
Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) gab zu bedenken, dass bei
zahnmedizinischen Untersuchungen immer das gesamte soziale Umfeld
miteinbezogen werden müsse. Für diesen Bereich könnte man sich daher
eventuell andere Lösungen überlegen.

Bundesminister Alois Stöger ging auf die Einbindung der Hebammen in
das Mutter-Kind-Pass-Programm ein, das eine weitere
Leistungsverbesserung im Gesundheitswesen bringe. Für wichtig
erachtete er auch die massive Stärkung des Hebammengremiums.

Arzneimittel: Strengere Melderegeln für Zulassungsinhaber

Einstimmig - in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags -
verabschiedete der Ausschuss eine Regierungsvorlage zu strengeren
Melderegeln für Zulassungsinhaber von Arzneimitteln (2446 d.B.).

Ein damit in Verhandlung stehender BZÖ-Antrag (2327/A[E]) auf
multiprofessionelle und integrative Versorgung von chronischen
SchmerzpatientInnen wurde in der Fassung eines S-V-B-
Abänderungsantrags einstimmig angenommen. In diesem Antrag wird der
Bundesminister aufgefordert, durch den Obersten Sanitätsrat und die
Fachgesellschaften eine Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung
der Versorgung von SchmerzpatientInnen in Österreich entwickeln zu
lassen.

Ebenso einstimmig wurde sodann noch eine Änderung des
Gehaltskassengesetzes der Apotheken (2377 d.B.) ins
Nationalratsplenum geschickt, womit Regelungslücken, unter anderem
bei der Dienstzeitanrechnung von ApothekerInnen, geschlossen werden.
- Bundesminister Alois Stöger erläuterte die notwendigen Anpassungen
im Gehaltskassengesetz, die aufgrund diverser Änderungen für
Apotheker notwendig waren. Positiv erwähnte der Ressortchef die
Möglichkeit, dass die Gehaltskasse zinsenlose Kredite an StudentInnen
vergeben könne.

Aufklärung zum Schutz von Jugendlichen und Aufwertung der Hausärzte

Die Grünen forderten im Rahmen eines Entschließungsantrags die
Gratis-Abgabe von Kondomen an Jugendliche bis 18 in Apotheken
(2030/A[E]). Frei erhältliche Verhütungsmittel wären eine wirksame
Präventionsmaßnahme sowohl zum Schutz vor sexuell übertragbaren
Krankheiten als auch zur Verhinderung vor ungewollten
Schwangerschaften, meinte Antragstellerin Tanja Windbüchler-Souschill
(G). Dazu wurde von Seiten der SPÖ, ÖVP und Grünen ein
Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung der
Rahmen-Gesundheitsziele Jugendlichen durch Vermittlung von Wissen
über Verhütungsmethoden und deren Anwendung Hilfestellung im
Zusammenhang mit der Prävention und dem Schutz vor sexuell
übertragbaren Krankheiten angeboten wird. Dieser Antrag wurde
einstimmig angenommen; der G-Entschließungsantrag wurde miterledigt.

Ein weiterer G-Antrag betraf die Aufwertung der HausärztInnen
(2290/A[E]). Abgeordneter Kurt Grünewald (G) trat dafür ein, dass die
Hausärzte und Hausärztinnen in Gesundheitsförderungs- und
Präventionsprogramme eingebunden werden sollten. Außerdem forderte er
die Einrichtung von Lehrpraxen. - Dieser Antrag wurde in der Fassung
eines S-V-G-Abänderungsantrags, in dem die Bundesregierung ersucht
wird, ein Finanzierungsmodell über Lehrpraxen zur Aufwertung der
Hausärzte vorzulegen, einstimmig beschlossen.

Weitere Oppositionsanträge abgelehnt

Einen Gesundheitsbonus von 25 € sollten jene unselbständigen
Erwerbstätigen erhalten, die die mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin
vereinbarten Gesundheitsziele erfolgreich verfolgen, so der Plan von
BZÖ-Mandatarin Ursula Haubner (2135/A[E]). Sie verwies dazu auf das
Modell der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
(SVA), wo etwa die Einhaltung der Ziele (z.B. Gewichtabnahme) mit der
Halbierung des Selbstbehalts (10 % statt 20 %) belohnt wird. -
Abgelehnt.

Für die gänzliche Aufhebung der Kostenbeteiligung für Sachleistungen
im Bereich SVA setzte sich Grünen-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker
ein (2306/A[E]). Besonders für umsatzschwächere Klein- und Ein-
Personen-Unternehmen (EPU) stelle dieser Selbstbehalt eine
unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung dar, hob sie hervor.
Zudem wirkten sich Kostenbeteiligungen im Gesundheitsbereich
langfristig negativ aus, da PatientInnen notwendige Behandlungen
nicht rechtzeitig durchführen ließen. - In der Fassung eines G-
Abänderungsantrags abgelehnt.

Für die Erweiterung des Personenkreises der
entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Conterganopfer, etwa in
Form einer monatlichen Rente, trat FPÖ-Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenewein ein (2346/A[E]). Abgeordneter Andreas Karlsböck
(F) warnt in seinem Entschließungsantrag (2347/A[E]) vor einem
drohenden Ärztemangel und legt daher einen weitreichenden Reformplan
für das österreichische Gesundheitswesen vor. Zentrale Punkte darin
sind die Kompetenzbereinigung im Gesundheitssektor, eine Verbesserung
der TurnusärtInnen-Ausbildung und eine Entlastung der
SpitalsärztInnen durch eine Leistungsverlagerung in den
niedergelassenen Bereich. - Beide Abgelehnt. (Fortsetzung
Gesundheitsausschuss) sue

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