- 27.06.2013, 15:00:56
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Innenausschuss billigt Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz
Einbürgerung von gut integrierten Fremden bereits nach sechs Jahren möglich
Utl.: Einbürgerung von gut integrierten Fremden bereits nach sechs
Jahren möglich =
Wien (PK) - Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetzes hat eine
wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Innenausschuss des
Nationalrats gab heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien und des
Team Stronach grünes Licht für die von der Regierung vorgeschlagene
Reform. Änderungen am Gesetzentwurf wurden trotz Kritik von
Oppositionsseite nicht mehr vorgenommen.
Mit der Gesetzesnovelle wird gut integrierten Fremde ein rascherer
Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft eröffnet: Bei
hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem
zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung künftig
bereits nach sechs Jahren möglich. Zudem werden eheliche und
uneheliche Kinder im Staatsbürgerschaftsrecht gleichgestellt, die
Einbürgerung von Adoptivkindern erleichtert, die Bestimmungen über
den nachzuweisenden gesicherten Lebensunterhalt adaptiert und
verschiedene Härtefallregelungen verankert.
Die Grünen sind mit den Verbesserungen im Gesetz allerdings nicht
zufrieden. Auch nach der Novellierung entspreche das österreichische
Staatsbürgerschaftsgesetz vielen internationalen Kriterien nicht, ist
Abgeordnete Alev Korun überzeugt. Ihrer Meinung nach werden viele
bestehenden Baustellen nicht beseitigt, sondern neue Problemfälle
produziert.
Demgegenüber kritisiert die FPÖ die ihrer Ansicht nach generell zu
lockere Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft. Abgeordneter
Harald Vilimsky sprach von einem Totalversagen der österreichischen
Integrations- und Einbürgerungspolitik. Seitens des BZÖ sieht
Abgeordneter Peter Westenthaler keine Notwendigkeit, die bestehende
10-jährige Mindestwartefrist auf die Staatsbürgerschaft zu verkürzen,
auch wenn er den guten Willen von Staatssekretär Sebastian Kurz
anerkenne.
Kurz selbst bekannte sich dazu, dass Österreich im internationalen
Vergleich bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften restriktiv
vorgeht, und begründete dies unter anderem mit der relativ hohen
Zuwanderung. Österreich gehöre zu jenen Länder, die sagten, die
Verleihung der Staatsbürgerschaft solle am Ende des
Integrationsprozesses stehen, bekräftigte er. Kurz sprach sich auch
dezidiert dagegen aus, den Erwerb der Staatsbürgerschaft vom
Einkommen zu entkoppeln.
Mit der Regierungsvorlage in Verhandlung standen eine Reihe von
Anträgen der Opposition, die alle abgelehnt wurden. So forderten die
Grünen unter anderem eine Verankerung des Geburtslandsprinzips im
Staatsbürgerschaftsgesetz (468/A[E]), eine Einzelfallprüfung bei
unverschuldeter Notlage des Staatsbürgerschaftswerbers, was den
Nachweis des gesicherten Unterhalts betrifft (738/A), einen
erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für
Hinterbliebene österreichischer NS-Flüchtlinge (150/A, 786/A) und
eine gesetzliche Lösung für jene kleine Zahl von Personen, die
fälschlicher Weise im guten Glauben aufwuchsen, ÖsterreicherInnen zu
sein (1960/A[E]). Zudem sprechen sie sich dafür aus, Menschen, die
ihr ganzes Leben in Österreich verbracht haben und ohne eigenes
Verschulden staatenlos geworden sind, die österreichische
Staatsbürgerschaft zu gewähren (1199/A).
Die FPÖ tritt dafür ein, Südtirolern und Südtirolerinnen mit
österreichischen Vorfahren den Erwerb der österreichischen
Staatsbürgerschaft durch einfache Anzeige zu ermöglichen (2335/A).
FPÖ, Grüne und BZÖ lehnen Gesetzesnovelle ab
In der Debatte brachte Abgeordnete Alev Korun (G) verschiedene
Einzelfälle zur Sprache, um zu demonstrieren, dass die vorgesehenen
Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz bestehende Probleme nicht
lösen. So schilderte sie den Fall eines brasilianischen Musikers, der
seit 23 Jahren in Österreich lebt, hier maturiert und studiert hat,
als Künstler aber - nach einem dreijährigen Intermezzo im Burgtheater
- nunmehr keine fixe Anstellung findet und daher den gesicherten
Lebensunterhalt nicht im erforderlichen Ausmaß nachweisen kann. Auf
Sozialleistungen habe er mit einer unbefristeten Aufenthalts- und
Arbeitsbewilligung zwar Anspruch, die Staatsbürgerschaft könne er
aber ebenso wenig erwerben wie sein einjähriger Sohn, der im
vergangenen Jahr in Wien geboren wurde.
Korun fragte sich, was solche Regelungen für einen Sinn machten, und
plädierte dafür, zur alten Gesetzesbestimmung zurückzukehren,
Einzelfallprüfungen vorzunehmen und bei unverschuldeter Notlage
Einbürgerungen zu ermöglichen. Im Übrigen würden auch 17 % der
ÖsterreicherInnen die derzeitige Einkommenshürde für den Erwerb der
Staatsbürgerschaft nicht bewältigen, skizzierte sie. Kritisch sieht
Korun auch, dass in Österreich geborene Kinder mit ausländischen
Eltern keine Staatsbürgerschaft erhalten, auch wenn die Eltern
bereits seit Jahren legal in Österreich niedergelassen sind.
Nicht gelöst ist laut Korun weiter das Problem, dass viele Personen,
die schon länger als zehn Jahre in Österreich leben, deshalb die
Staatsbürgerschaft nicht erwerben können, weil sie irgendwann einmal
vergessen haben, den Aufenthaltstitel rechtzeitig zu verlängern und
damit eine Lücke in der legalen Niederlassung von wenigen Tagen
haben. Für sie beginnt die Wartefrist erneut zu laufen. Ebenso würden
die verbessernden Bestimmungen für uneheliche Kinder nicht
rückwirkend angewandt. Auch bei den so genannten
PutativösterreicherInnen sind die Bestimmungen laut Korun nach wie
vor zu restriktiv. Das Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft geht ihrer
Auffassung nach an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei. Mehr
Transparenz urgierte sie bei Promi-Einbürgerungen.
Zum aktuellen Thema Einbürgerung und Demokratiebekenntnis merkte
Korun an, schon bisher sei die Voraussetzung für den Erwerb der
Staatsbürgerschaft eine bejahende Einstellung zur Republik und ein
Verhalten, das keine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit erwarten lässt, gewesen. Wer demokratiefeindliche
Aktivitäten setze, könne nach geltendem Recht nicht eingebürgert
werden.
Einen völlig anderen Zugang zur Gesetzesvorlage hatte Abgeordneter
Harald Vilimsky (F). Er sprach angesichts von bis zu 20 getöteten
"Austro-Taliban" tschetschenischer Herkunft in Syrien von einem
Totalversagen der österreichischen Integrations- und
Einbürgerungspolitik. Man gehe mehr und mehr in Richtung
Expressvergabe der Staatsbürgerschaft, ohne zu prüfen, ob jemand
wirklich im Herzen in Österreich angekommen sei, bemängelte er. Die
Staatsbürgerschaft sei schließlich nicht nur ein Papier, wer diese
erwerbe, müsse sich auch als Teil der Wertegemeinschaft sehen.
Vilimsky beurteilte unter diesem Gesichtspunkt auch die
Demonstrationen in Österreich für den türkischen Regierungschef
Erdogan als fragwürdig. Dessen Weltbild sei weit vom österreichischen
Gesellschafts- und Demokratiemodell weg, unterstrich er.
Seitens des BZÖ hielt Abgeordneter Peter Westenthaler fest, er
anerkenne die Bemühungen von Staatssekretär Kurz im Bereich der
Integrationspolitik. Auch die vorliegende Novelle sei wohl von gutem
Willen getragen, er selbst sieht allerdings keine Notwendigkeit, die
Wartefrist für die Staatsbürgerschaft von zehn auf sechs Jahre zu
verkürzen. Man hätte zumindest eine Probezeit von vier Jahren
einbauen sollen, meinte er, im vorliegenden Gesetz fehle aber "der
Sicherheitsgurt". Ausdrücklich begrüßt wurde von Westenthaler, dass
die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft
- etwa Unbescholtenheit und ein hinreichend gesicherter
Lebensunterhalt - grundsätzlich unangetastet bleiben.
Lob für Reform von SPÖ, ÖVP und Team Stronach
Zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerte sich neben ÖVP-
Sicherheitssprecher Günter Kößl und SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger
auch Team-Stronach-Abgeordnete Martina Schenk. Ihrer Ansicht nach
überwiegen die positiven Aspekte der Reform. Nachdenken sollte man
Schenk zufolge aber über Aussagen österreichischer StaatsbürgerInnen,
im Herzen Türken geblieben zu sein.
Abgeordneter Kößl sprach von einer sehr zeitgemäßen und modern
ausgerichteten Novelle, die unter anderem wesentliche Erleichterungen
für jene bringe, die Schwierigkeiten gehabt hätten, den gesicherten
Lebensunterhalt nachzuweisen. Abgeordnete Lueger hielt in Richtung
von Abgeordneter Korun fest, es gebe kein Gesetz, das für alle
Einzelfälle eine Lösung vorsehen könne. Sie appellierte an die
Grünen, die positiven Punkte der Novelle zu sehen und verwies etwa
auf die Besserstellung unehelicher Kinder, behinderter Menschen und
von PutativösterreicherInnen.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) schnitt die Frage des Zugangs von
vertriebenen ÖsterreicherInnen und ihrer Nachkommen zur
österreichischen Staatsbürgerschaft an - er sieht in diesem Bereich
immer noch Lücken.
Staatssekretär Sebastian Kurz bekannte sich dazu, dass Österreich bei
der Verleihung von Staatsbürgerschaften im internationalen Vergleich
restriktiv vorgeht und begründete das mit der hohen Zuwanderung.
Österreich sei eines der Länder, das sage, die Staatsbürgerschaft
solle am Ende eines Integrationsprozesses stehen, bekräftigte er. Es
solle nicht nur um den Erwerb eines Papiers gehen, sondern auch um
ein ausdrückliches Bekenntnis zu Österreich. Ein wesentliches Zeichen
für Integration ist für Kurz ein eigenes Erwerbseinkommen, er wandte
sich daher dagegen, die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft vom
Nachweis eines gesicherten Einkommens zu entkoppeln.
Zum Vorschlag von Abgeordnetem Westenthaler einer Staatsbürgerschaft
auf Probe merkte Kurz an, die sechs- bzw. zehnjährige Wartezeit sei
ohnehin ein sehr langer Probezeitraum. Er glaubt im Übrigen nicht,
dass es einen großen Andrang auf den vorzeitigen Erwerb der
Staatsbürgerschaft geben wird. Die Zuwanderungsstruktur habe sich
zuletzt stark verändert, zuletzt seien vor allem EU-BürgerInnen nach
Österreich gekommen, die keine Notwendigkeit sehen, die
österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Zu einzelnen Härtefällen aufgrund eines kurzfristig unterbrochenen
Aufenthaltstitels hielt Kurz fest, es gebe in vielen Alltagsbereichen
Fristen, die einzuhalten seien. Was die Frage von Promi-
Einbürgerungen betrifft, wird ihm zufolge derzeit ein
Kriterienkatalog erarbeitet.
Die Eckpunkte der Gesetzesnovelle
Gemäß der vom Innenausschuss beschlossenen Gesetzesnovelle können
Fremde künftig bereits nach sechs Jahren Aufenthalt die
österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie ausgezeichnet
deutsch sprechen - B2-Niveau - oder alternativ in anderer Form eine
nachhaltige persönliche Integration nachweisen, die auch dem
Allgemeinwohl dient. Gedacht ist etwa an ein mindestens dreijähriges
freiwilliges ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen
Organisation, eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im
Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich oder eine mindestens
dreijährige Funktionsausübung in einer Interessenvertretung oder
einem Interessenverband. Dazu zählt etwa auch eine Tätigkeit als
Betriebsrat oder als Elternvereinssprecher. Wird keines dieser
Kriterien erfüllt, bleibt es bei der geltenden mindestens
zehnjährigen Wartefrist.
Was die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der
Staatsbürgerschaft anbelangt, sieht die Novelle eine gewisse
Lockerung der Bestimmungen über den Nachweis des gesicherten
Lebensunterhalts vor. Demnach soll künftig ein sechsjähriger Rahmen
gelten, wobei in zumindest 36 Monaten, darunter die letzten sechs
Monate vor Antragstellung, ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen
werden muss. Ein vorübergehender Sozialhilfebezug während der letzten
drei Jahre wäre damit kein Hindernis mehr für die Erlangung der
österreichischen Staatsbürgerschaft. Außerdem ist eine
Härtefallregelung für seit Jahren in Österreich lebende Fremde
geplant, die wegen einer Behinderung oder einer dauerhaften
schwerwiegenden Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend
selbst finanzieren können.
Keine Unterschiede macht das neue Staatsbürgerschaftsgesetz zwischen
ehelichen und unehelichen Kindern. Demnach werden auch uneheliche
Kinder, die eine ausländische Mutter und einen österreichischen Vater
haben, in Hinkunft automatisch Anspruch auf die österreichische
Staatsbürgerschaft haben. Voraussetzung dafür ist, dass die
Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes
anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurde. Wird diese Frist
versäumt, greifen neue Bestimmungen, die für unmündige Minderjährige
mit österreichischem Vater einen erleichterten Zugang zur
österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen. Ähnliche Bestimmungen
sollen auch für Adoptivkinder gelten.
Abhilfe wird darüber hinaus für jene wenigen Einzelfälle geschaffen,
in denen ein Fremder / eine Fremde über Jahre hinweg im Glauben
gelebt hat, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen und
auch von den Behörden als ÖsterreicherIn behandelt wurde. Diese so
genannten "PutativösterreicherInnen", die teilweise sogar den Wehr-
bzw. Zivildienst abgeleistet haben, können künftig die
österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erwerben, wobei
lediglich die bisherige Unbescholtenheit nachzuweisen ist. Die
Anzeige muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis der
tatsächlichen Sachlage erfolgen.
Schließlich sind erleichterte Einbürgerungsregelungen für seit Jahren
in Österreich lebende Fremde in Aussicht genommen, die schon als Kind
nach Österreich gekommen sind, deren Eltern es aber verabsäumt haben,
die erworbene Staatsbürgerschaft auf sie zu erstrecken.
Um die Bedeutung der Staatsbürgerschaftsverleihung zu unterstreichen,
muss diese in Hinkunft verpflichtend in feierlichem Rahmen erfolgen:
neben dem gemeinsamen Absingen der Bundeshymne schreibt das Gesetz
auch das sichtbare Vorhandensein der österreichischen Fahne, der
Fahne des jeweiligen Bundeslandes und der Fahne der Europäischen
Union vor.
Vergangene Woche hatte der Innenausschuss ein Hearing zur
Gesetzesnovelle abgehalten (siehe PK Nr. 576/2013). (Fortsetzung
Innenausschuss) gs
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