- 27.06.2013, 12:37:36
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Kößl zu Staatsbürgerschaftsgesetz: Wichtiger Schritt für unsere Migrantinnen und Migranten
ÖVP-Sicherheitssprecher: Ausweitung des polizeilichen Betretungsverbots verbessert Schutz unserer Kinder
Utl.: ÖVP-Sicherheitssprecher: Ausweitung des polizeilichen
Betretungsverbots verbessert Schutz unserer Kinder =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes, wie
sie heute im Innenausschuss behandelt wird, ist ein wichtiger Schritt
für unsere hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Für erfolgreich
integrierte Menschen ist die Staatsbürgerschaft damit schon nach
sechs Jahren möglich. Zusätzlich bleiben die Voraussetzungen der
Unbescholtenheit, Unterkunftspflicht sowie der Nachweis, dass die
Person sozialversichert ist und sich selbst erhalten kann, bestehen,
erläuterte heute, Donnerstag, ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Günter
Kößl anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Inneres. Zudem wird
im Rahmen einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) das
polizeiliche Betreuungsverbot zum Schutz unserer Kinder ausgeweitet.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird zukünftig in einem
feierlichen Akt erfolgen. Auch der Staatsbürgerschaftstest wird auf
eine neue Basis gestellt, so der Sicherheitssprecher weiter.
Kößl hob zudem insbesondere die Gleichstellung ehelicher und
unehelicher Kinder hervor, "womit einem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen wurde".
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Innenausschusses steht die
Sicherheitspolizeigesetz-Novelle, mit der das bewährte Instrument des
polizeilichen Betretungsverbots ausgeweitet wird. Damit soll der
Schutz Unmündiger in jenen Fällen, in denen aufgrund der
Gefährdungseinschätzung eine sicherheitspolizeiliche Gefährdungslage
besteht, verbessert werden.
"Dem Kinderschutz wird damit besonders Rechnung getragen" verwies
Kößl darauf, dass das bisher auf Wohnungen beschränkte
Betretungsverbot auf Schulen, Kindergärten und Horte ausgeweitet
wird.
Das Maßnahmenpaket wurde von der "Taskforce Kinderschutz"
ausgearbeitet, die Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ins
Leben gerufen hat. Gibt es eine konkrete Gefährdung von Kindern, so
werden die Sachverhaltsdarstellung und die erforderlichen Daten an
die Jugendwohlfahrt übermittelt, schloss Kößl.
(Schluss)
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