- 27.06.2013, 09:50:30
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Tierschutzprozess: Anzeige gegen Falter-Journalist Florian Klenk wegen Nötigung
Klenk sprach im TV davon, den Wiener Stadtrat durch öffentlichen Druck zur Öffnung seiner Archive zu zwingen - im Lichte des neuen OLG-Urteils eine Nötigung!
Utl.: Klenk sprach im TV davon, den Wiener Stadtrat durch
öffentlichen Druck zur Öffnung seiner Archive zu zwingen - im
Lichte des neuen OLG-Urteils eine Nötigung! =
Wien (OTS) - Florian Klenk war als stellvertretender Chefredakteur
der Stadtzeitung Falter eine treibende Kraft hinter der
Tierschutzcausa, hatte er doch größtes Verständnis für die durch
Pelzkampagnen "genötigten" Modehäuser gezeigt und den SOKO-Chef, der,
wie sich später herausstellte, vor Gericht gelogen hatte, in den
Himmel gelobt. Die Ermittlungen nach § 278a seien notwendige
Strukturermittlungen in der Tierschutzszene gewesen, die Justiz habe
schon richtig gehandelt.
5 Jahre später hat diese von Klenk geförderte Ausweitung der
Tierschutzcausa zu einem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG)
geführt, nach dem jede Art von öffentlichem Druck auf eine
Institution, um sie zu einer (ethisch erwünschten) Handlung zu
bringen, als Nötigung gilt. Klenks Reaktion darauf im Falter war,
eine Diversion zu fordern, d.h. die übrig gebliebenen 5 Angeklagten
in der Neuauflage des Tierschutzprozesses sollten sich der Nötigung
schuldig bekennen, sich entschuldigen und Sozialdienst leisten, aber
dafür keine Vorstrafe erhalten. Die dramatische Bedrohung jeder
journalistischen und zivilgesellschaftlichen Arbeit, die ja sehr
rasch in öffentlichen Druck auf eine Institution mündet und münden
soll, war ihm keine Silbe wert.
Nun frisst die Entwicklung ihre eigenen Kinder. Jetzt wurde auch
Florian Klenk im Wortlaut dieses OLG-Urteils von einer Privatperson
wegen Nötigung und Aufforderung zur Nötigung angezeigt, siehe
http://www.martinballuch.com/?p=2790. In einem TV-Gespräch hatte er
angekündigt bzw. JournalistInnen dazu aufgefordert, im Rahmen des
Skandals um das Kinderheim Wilhelminenberg den Stadtrat von Wien
durch öffentlichen Druck dazu zu bringen, seine Archive zu öffnen.
Ein nach dem OLG-Urteil klassischer Fall von Nötigung!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Willkommen, Herr
Klenk, auf der Anklagebank im Tierschutzprozess. So schnell geht's,
dass man selbst unter die Räder gerät, wenn man zulässt, dass mit
immer obskureren Mitteln gegen KritikerInnen des Systems vorgegangen
wird! Natürlich sind wir der Ansicht, dass es keine Nötigung
darstellt, wenn man Institutionen mit öffentlichem Druck dazu zwingt,
sich ethisch zu verhalten oder eine öffentliche Kontrolle zuzulassen,
wie in diesem Fall. Das ist der Kern einer funktionierenden
Demokratie. Doch die Demokratie funktioniert hierzulande nicht mehr.
Mit diesem OLG-Urteil wird die Büchse der Pandora geöffnet, ab jetzt
sind alle vogelfrei, die sich kritisch verhalten und in die
politische Entwicklung des Landes außerhalb des Parlaments eingreifen
wollen. Vielleicht wacht nun auch Herr Klenk auf, bekennt sich zur
Demokratie und fordert, dass dieses Urteil ehebaldigst revidiert
wird! Nicht die Angeklagten sollen sich schuldig bekennen, sondern
dieses brandgefährliche Urteil muss aufgehoben werden, um den
Rechtsstaat zu retten!"
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