• 26.06.2013, 12:06:26
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WKÖ-Fürntrath-Moretti begrüßt Verbesserungen für Selbständige mit Familie

Teilzeitbeschäftigung für Selbständige während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld möglich

Utl.: Teilzeitbeschäftigung für Selbständige während des Bezugs von
Kinderbetreuungsgeld möglich =

Wien (OTS/PWK470) - "Mit der gestern im Sozialausschuss beschlossenen
Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung für Selbständige ist ein
weiterer Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für
die österreichischen Unternehmerinnen gelungen", begrüßt Adelheid
Fürntrath-Moretti, Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft
(FiW), der Unternehmerinnenvertretung in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), die Ergebnisse des Sozialausschusses gestern,
Dienstag. Demnach können Unternehmerinnen und Unternehmer künftig
nicht nur während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, sondern
generell in Zeiten der Kindererziehung geringfügig weiterhin
selbständig sein, ohne dabei Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu
müssen. In diesem Fall können sie bis zu einem Einkommen von knapp
4.650 Euro und einem Umsatz von 30.000 Euro dazuverdienen.
Prinzipiell haben Selbständige ab 1. Juli 2013 die Möglichkeit, auch
während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld von den
Versicherungsbeiträgen befreit zu werden und nebenbei in
geringfügigem Ausmaß weiterhin zu arbeiten.

"Wir wissen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade
für Unternehmerinnen eine große Herausforderung darstellt. Deshalb
freut es uns natürlich, dass in diesem Jahr gleich drei unserer
langjährigen Forderungen umgesetzt werden konnten", unterstreicht
Fürntrath- Moretti. Mit der Erhöhung des Wochengeldes für
Selbständige, der Beitragsbefreiung während des Wochengeldbezugs und
der Möglichkeit, geringfügig weiterhin im eigenen Unternehmen tätig
zu sein, sei es gelungen Ungleichheiten zu beseitigen und eine
wichtige Basis für Selbständige mit Familie zu legen, so die
Sprecherin der 130.000 österreichischen Unternehmerinnen. (ES)

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