- 25.06.2013, 21:39:53
- /
- OTS0349 OTW0349
Mehr Eigenkapital, weniger Risiko, mehr Kontrolle für Geldinstitute
Schieder im Finanzausschuss: Stabilere Banken dank Basel III
Utl.: Schieder im Finanzausschuss: Stabilere Banken dank Basel III =
Wien (PK) - Stabile Geldinstitute, die im Krisenfall Verluste aus
eigener Kraft tragen können und im Ernstfall möglichst ohne Hilfe der
SteuerzahlerInnen saniert oder geordnet abgewickelt werden können -
das ist das Hauptziel eines gewichtigen Gesetzespakets, dessen
Annahme der Finanzausschuss dem Nationalrat für die Plenarsitzung der
kommenden Woche empfiehlt. Zusätzliche "Kapitalpuffer" aus hartem
Eigenkapital, sorgfältigeres Risikomanagement, mehr interne Kontrolle
werden den Banken aufgetragen. Bei Problemen sollen die Institute
künftig frühzeitig saniert werden, Abwicklungen sollen budgetschonend
erfolgen. Dazu kommen Regeln für Hedgefonds-Manager, mehr Kredite für
KMU und attraktivere Produkte für die Zukunftsvorsorge. Der
Finanzausgleich wird aktualisiert und den Feuerwehren mehr Geld für
Geräte zur Katastrophenhilfe bereitgestellt. Eine Novelle zum
Finanzstrafgesetz erleichtert Fahndungen und lässt gemeinnützige
Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafen zu. Die Buchhalter des Bundes
sollen auch außerhalb der Bundesverwaltung tätig werden können. Die
bei der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgelöste
Bundesentschädigungskommission und die Bundesverteilungskommission
werden wiedererrichtet. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur
wird an aktuelle OECD-Standards angepasst. Definitiv zur Kenntnis
nahmen die Abgeordneten einen Bericht der Finanzministerin über den
Kampf der Finanzpolizei gegen das illegale Glücksspiel. Weitergehen
wird die vom Waldviertler Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger
initiierte Debatte über ein Recht der BürgerInnen, Direktkredite an
KMU ihres Vertrauens zu vergeben, ein Einigung im Ausschuss
scheiterte noch an Differenzen über die Ausgestaltung des
Anlegerschutzes bei derartigen Investitionen.
Finanzpolizei: Schärfere Gangart gegen illegales Glücksspiel
Mehr Kontrollen, immer besser geschulte BeamtInnen, intensive
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mehr beschlagnahmte Geräte, mehr
Strafen wegen Finanzvergehen. Illegales Glücksspiel wird schärfer
kontrolliert, seit die Finanzpolizei ihre operative Kontrolltätigkeit
im Juli 2010 aufgenommen hat, berichtete Staatssekretär Andreas
Schieder den Mitgliedern des Finanzausschusses anhand eines -
mehrheitlich angenommenen - Ressortberichts über die Tätigkeit der
Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen (III-423 d.B.).
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach sein Bedauern darüber aus,
dass es in drei Jahren nicht gelungen sei, die Vergabe von
Internetglücksspielkonzessionen an österreichische Anbieter zu
ermöglichen, obwohl dies der Nationalrat verlangt hat. Daher fließe
nach wie vor viel Geld ins Ausland ab, Steuern und Mittel für die
Sportförderung gehen Österreich verloren. Demgegenüber führte
Staatssekretär Andreas Schieder ins Treffen, dass es sich beim
Internetglücksspiel um eine schwer zu regulierende, komplexe Materie
handle, bei der es um eine Lösung auf EU-Ebene gehe. Dieser
Auffassung schloss sich auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S)
an.
Die Anregung der Abgeordneten Werner Kogler (G) und Ruperta
Lichtenecker (G), etwas gegen die regional unterschiedliche
Intensität bei der Kontrolle des illegalen Glücksspiels zu
unternehmen, griff Staatssekretär Schieder auf. Die Abgeordneten
Elmar Podgorschek (F) und Martina Schenk (T) erfuhren vom
Staatssekretär von den Bemühungen des Ressorts, die Spenden der
Konzessionäre an Organisationen der Spielsuchthilfe so transparent
wie möglich zu gestalten.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) wertete den Bericht als Beleg für
den Erfolg der Finanzpolizei beim Kampf gegen die Illegalität am
Glücksspielsektor. Die Kenntnisnahme erfolgte mit der Mehrheit von
SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und Team Stronach.
Frühzeitige Sanierung oder geordnete Abwicklung von Banken
Wirtschaftlich gefährdete Geldinstitute sollen künftig vor einer
unumkehrbaren Schieflage saniert oder - im Ernstfall - geordnet
abgewickelt werden, ohne dass öffentliche Haushalte und
SteuerzahlerInnen die ganze finanzielle Last zu tragen haben. Die
Versuchung für Bankmanager, riskante Geschäfte abzuschließen, weil
der Staat im Ernstfall ohnehin gezwungen sei, Banken auf Kosten der
SteuerzahlerInnen zu "retten" ("moral hazard") wird kleiner. Diesem
Ziel dient ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz
(2360 d.B.), das der Finanzausschuss dem Nationalratsplenum heute mit
x-y-Mehrheit zur Annahme empfahl. Der Entwurf orientiert sich am
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.
In der Debatte sprachen sich die Abgeordneten Peter Westenthaler (B)
und Martina Schenk (T) zunächst für ein Trennbankensystem aus, worauf
Staatssekretär Andreas Schieder mit dem Hinweis reagierte, dass die
österreichischen Banken überwiegend Geschäftsbanken seien.
Abgeordneter Michael Ikrath (V) lobte die Vorlage, von der er sich
eine Stabilisierung der Banken erwarte, machte aber darauf
aufmerksam, dass ein Abwicklungsrecht für Banken vorläufig noch
fehle. Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Werner Kogler (G)
stimmten in der Einschätzung "planwirtschaftlicher Methoden" auf dem
Bankensektor überein und erkundigten sich nach der Richtung, in der
die Debatte über Bail-In-Instrumente auf EU-Ebene laufen.
Staatssekretär Andreas Schieder erläuterte die Vorlage, die dazu
führen soll, im Fall von Bankinsolvenzen möglichst ohne Steuerzahler
auszukommen. Hätte dieses Gesetz bereits vor der Finanzkrise
bestanden, hätte die Finanzmarktaufsicht schon frühzeitig auf eine
Sanierung österreichischer Problembanken hinwirken können. Künftig
wird die FMA die von den Banken vorzulegenden Sanierungs- und
Abwicklungspläne prüfen und Aktualisierungen verlangen. Auf EU-Ebene
gehe es nun darum, in welchem Ausmaß Bail-in-Instrumente bei
Bankenrrestrukturierungen oder Abwicklungen herangezogen werden
sollen. - Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-Mehrheit verabschiedet.
Basel III: Mehr Eigenkapital, weniger Risiko, bessere Aufsicht
Die Geldinstitute sollen Kapitalpuffer und "hartes Eigenkapital"
aufbauen, um krisenfester zu werden und Verluste besser tragen zu
können. Zugleich wird die Aufsicht von Banken und Wertpapierfirmen
sowie von Versicherungs- und Finanzkonglomeraten gestärkt und die
institutsinterne Kontrolle darauf ausgerichtet, übermäßig riskantes
Verhalten zu verhindern. Entsprechende Änderungen im Bankwesengesetz
und anderen Finanzgesetzen (2438 d.B.) setzen EU-Richtlinien um und
treffen flankierende Regelungen zu Verordnungen, mit denen die EU auf
die Finanzmarktkrise reagiert hat. Für Österreich erwartet sich die
Regierung von diesem Gesetzespaket zur Umsetzung der Basel III-
Vereinbarungen eine Senkung der staatlichen Bankenbeihilfen von 13,7
Mrd. € (Stand März 2013) auf maximal 7,6 Mrd. € bis 2019 sowie eine
Senkung der Ablehnungsquote bei Kreditanträgen kleiner und mittlerer
Unternehmen durch die Banken von derzeit 6% auf 5%.
Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) hielt die Kritik von
Abgeordneten Peter Westenthaler (B) an der "überfallsartig"
vorgelegten, sehr umfangreichen Regierungsvorlage zur Umsetzung von
Basel III für teilweise gerechtfertigt, erinnerte aber zugleich
daran, dass diese Materie seit zwei Jahren intensiv debattiert wurde,
was die kurze Begutachtungsfrist rechtfertige.
Während die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) und Roman Haider
(F) ihre Sorge über eine weiter verschärfte Kreditklemme für KMU zum
Ausdruck brachten, lobten die ÖVP-Abgeordneten Günter Stummvoll und
Michael Ikrath den Einsatz des Europa-Abgeordneten Othmar Karas, der
einen "Overkill an Regulierung für kleine Brot- und Butterbanken" auf
europäischer Ebene verhindert habe. Das sei richtig, weil die
dezentrale Kreditwirtschaft sich in der Krise als ein
stabilisierender Faktor erwiesen habe.
Staatssekretär Andreas Schieder hielt Klagen über eine Kreditklemme
für KMU entgegen, die Kundenkreditrate österreichischer Banken liege
weit über dem europäischen Durchschnitt. "Mehr Eigenkapital für alle
schafft Krisenresistenz im Kreditsektor", zeigte sich der
Staatssekretär überzeugt. - Demgegenüber hielten die Abgeordneten
Werner Kogler (G) und Konrad Steindl (V) fest, dass es für Betriebe
mit schlechter Bonität schwieriger geworden sei, Bankkredite zu
bekommen. - Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines
SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages mit der Mehrheit der Koalitionsparteien
an das Plenum verabschiedet.
Attraktivere Produkte der prämiengestützten Zukunftsvorsorge
Die Zukunftsvorsorge soll attraktiver werden. Änderungen im
Einkommensteuergesetz und im Investmentfondsgesetz (2399 d.B.)
verpflichten Versicherungen und betriebliche Vorsorgekassen, ihre
Kunden beim Abschluss von Zukunftsvorsorgeverträgen besser über
Kosten, Veranlagungspolitik und maßgebliche Rechnungsgrundlagen zu
informieren. Bei der Kapitalveranlagung ersetzt eine
Bandbreitenregelung die bisher vorgeschriebene Mindestaktienquote:
15% bis 60% Aktien für unter Fünfzigjährige und 5% bis 50% für über
Fünfzigjährige. Der Anteil der an bestimmten Börsen erstnotierten
Aktien wird von 100% auf 60% gesenkt und der Kreis der für
Veranlagungen zugelassenen Börsen erweitert. - Die Annahme erfolgte
mit S-V-F-Mehrheit.
Europäische Regeln für alternative Investmentfonds und Hedgefonds
Ein "Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz" soll einen
Regulierungs- und Kontrollrahmen für die Verwaltung alternativer
Investmentfonds (AIFM) auch in Österreich einführen, wie ihn die
Europäische Union und die 19 wichtigsten Industrie- und
Schwellenländer (G-20) 2009 beschlossen haben. Die Verwaltung von AIF
soll jeweils einer juristischen Person obliegen, die von der
Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniert und permanent kontrolliert
wird. Vorgeschrieben wird ein ordnungsgemäßes Risiko- und
Liquiditätsmanagement und der Erwerb von Produkten wird auf Begeber
beschränkt, die mindesten 5% der Papiere in ihren eigenen Büchern
behalten. Dazu kommen Qualifikationskriterien für Vorstand und
Geschäftsführer sowie Offenlegungs- und Informationspflichten
gegenüber Aufsicht und Anlegern. Das Gesetz soll am 22. Juli 2013 in
Kraft treten, wobei die derzeit geltenden AIF-Genehmigungen bis Ende
2014 gültig bleiben. 2014 sollen die neuen Anforderungen für
Depotbank, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Eigenmittel
evaluiert und eventuell angepasst werden (2401 d.B.).
In der Debatte vermisste Abgeordneter Rainer Widmann (B) eine
Regulierung des Crowd Financing und drängte darauf, alternative
Finanzierungsmodelle zuzulassen, wie dies auch in anderen Ländern
längst geschehe.
Abgeordnete Martina Schenk (T) kritisierte Ausnahmen für Großanleger
und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Auch
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) brach eine Lanze für alternative
Finanzierungsformen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.
Staatssekretär Andreas Schieder informierte über die sehr strenge
Umsetzung der Richtlinien in Deutschland sowie über Bemühungen der
OECD zur Regulierung von Off-Shore-Fonds. Abgeordneter Jakob Auer (V)
sagte der Staatssekretär zu, eine Übersicht über die Umsetzung der
Richtlinie in anderen Ländern schriftlich zu übermitteln.
Die Regierungsvorlage wurde nach Ablehnung des Abänderungsantrags der
Abgeordneten Schenk mit der Mehrheit der Regierungsparteien unter
Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages angenommen.
Bürgerinitiative für die Kreditfreiheit von BürgerInnen
Eine gesetzlich geregelte allgemeine Freiheit der direkten
Kreditgewährung fordert der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich
Staudinger als Erstunterzeichner einer Bürgerinitiative (55/BI). Die
Bankenkrise habe das Vertrauen der Menschen in etablierte
Institutionen des Geldwesens und die Bedingungen für die Finanzierung
von Klein- und Mittelbetrieben drastisch verschlechtert und zur
Entdeckung direkter Möglichkeiten der Kreditgewährung durch
innovative Unternehmer, Initiativen und BürgerInnen geführt, die ihr
Geld aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne
Bankenzwang direkt für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens
zur Verfügung stellen wollen, statt es einer Bank zur Verwendung für
(meist) unbekannte Zwecke zu geben. Dagegen hat die
Finanzmarktaufsicht (FMA) Verwaltungsstrafverfahren mit der
Begründung eingeleitet, diese Finanzierungsform stelle ein
gewerbliches Einlagengeschäft dar, die sofortige Rückzahlung der
Darlehen verlangt und mit empfindlichen Strafen gedroht, berichtet
Staudinger. Ein positiver Ansatz zur Kreditversorgung von KMU sowie
ökologischer und sozialer Initiativen werde dadurch gefährdet , klagt
Staudinger und schlägt vor, im Bankwesengesetz klarzustellen, dass
die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb
oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte
kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt. Die Entgegennahme von
Darlehen zur Finanzierung von Investitionen aus dem Kundennetz und
Freundeskreis sei kein bankgewerbliches Einlagengeschäft,
argumentiert Staudinger. Denn das Einlagengeschäft der Banken besteht
gerade nicht in der unmittelbaren Verwendung des Geldes, sondern in
der Weitergabe der eingelegten Gelder an Kreditnehmerlnnen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) schlug vor, es KMU, NGO und
Gemeinden zu ermöglichen, bei der Sammlung von Einlagen bis zu
750.000 € auf eine Prospektpflicht zu verzichten. Jemand, der sich
Geld von anderen ausborge, müsse sagen, wer er sei, was er bis jetzt
getan habe, wofür er das Geld verwenden werde und unter welchen
Bedingungen er es zurückzahlen werde. Eine solche minimale
Informationspflicht und ein Schutz der Anleger könnte durch eine
Kontrolle der KMU durch das Austria Wirtschaftsservice, von NGOs
durch die Gütezeichenkontrolle und im Fall von Gemeinden durch die
Gemeindeaufsicht gewährleistet werden.
Demgegenüber hielt es Abgeordneter Peter Westenthaler (B) für
unverständlich, warum BürgerInnen nicht die Möglichkeit haben sollen,
einem kleinen Bäcker ohne Prospektpflicht Geld zu borgen, damit er
einen Backofen bauen kann. Dies werde das österreichische
Bankensystem nicht ins Wanken bringen, zeigte sich Westenthaler
überzeugt.
Abgeordneter Michael Ikrath (V) hielt es für wichtig, KMU ergänzende
Formen der Finanzierung zukommen zu lassen und wandte sich dabei
gegen "Modelle kollektiver Besachwaltung".
Auch Abgeordneter Maximilian Linder (F) sprach sich für die Zulassung
von Crowd-Funding und für mehr Freiheit für die Menschen bei der
Entscheidung darüber aus, was sie mit ihrem ersparten Geld tun
wollen.
Abgeordneter Werner Kogler (G) identifizierte die Frage des
Anlegerschutzes und die hohen Prospektkosten als Problem und hielt es
ebenfalls für wichtig, mehr Freiheit für Anleger bei Investitionen in
die regionale Realwirtschaft zuzulassen.
Demgegenüber erinnerte Abgeordneter Christoph Matznetter (S) daran,
dass der "Tsunami der Deregulierung" zu den Ursachen der Finanzkrise
des Jahres 2008 gezählt habe und gab zu bedenken, dass das Wesen
einer Spareinlage darin bestehe, jederzeit behebbar zu sein, was KMU
nicht gewährleisten können.
Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) registrierte das
Aufeinanderprallen ideologischer Positionen beim Thema alternative
Finanzierungsformen für KMU, NGO und Gemeinden und regte an, die
Gespräche in den nächsten Tagen zielorientiert fortzusetzen.
Staatssekretär Andreas Schieder sah die Frage nicht ideologisch,
sondern mahnte eine konsequente Haltung in der Frage des
Anlegerschutzes an, der nicht nach kleinen oder großen Beträgen
differenziert werden dürfe. Schieder unterstrich die Notwendigkeit
eines Minimums an Information und Schutz der Anleger und hielt daher
die Börse für den richtigen Ort, Unternehmen zu finanzieren, denn
dort gelten gleiche Spielregeln für alle Anleger. Darüber hinaus wies
Schieder auf zahlreiche bestehende Möglichkeiten hin, KMU zu
finanzieren, wobei er Anleiheplattformen nannte und im Fall Heinrich
Staudingers einmal mehr auf die Möglichkeit einer
Genossenschaftslösung aufmerksam machte.
Gemeinnützige Leistung statt Haft nun auch im Finanzstrafrecht
Eine Finanzstrafgesetz-Novelle gibt auch Verwaltungsbehörden die
Möglichkeit, Personen zur Fahndung auszuschreiben, lässt in Umsetzung
eines VfGH-Erkenntnisses gemeinnützige Leistungen auch bei
Ersatzfreiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen
Finanzstrafverfahren zu und regelt die Gewährung von
Übersetzungshilfen in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
(2405 d.B.). - Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich angenommen.
Geld für Feuerwehren, Anpassungen im Finanzausgleich
Änderungen im geltenden Finanzausgleich und beim Katastrophenfonds
(2440 d.B.) ordnen die mit Liechtenstein vereinbarte Einmalzahlung
bei der steuerlichen Zusammenarbeit als gemeinschaftliche
Bundesabgabe in den Finanzausgleich ein und lösen die wegen des
Zinsenaufwands unwirtschaftlichen Sonderkonten des Katastrophenfonds
und der Siedlungswasserwirtschaft auf. Die Verteilung von
Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden wird aktualisiert
und ein Mindestvolumen an Bundesmitteln zur Finanzierung der
Feuerwehren geschaffen, wobei der Zweckzuschuss an die Länder zur
Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren 2013 um 3,9 Mio. €
und 2014 um 1,3 Mio. € aufgestockt wird. - Der Gesetzesentwurf wurde
einstimmig verabschiedet.
Neue Aufgaben für die Buchhalter des Bundes
Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen der Buchhaltungsagentur des
Bundes (BHAG) (2409 d.B.) eröffnen die Möglichkeit,
Rechnungsleistungen nicht nur für die Bundesverwaltung, sondern auch
außerhalb der Bundesverwaltung, bei ausgegliederten Rechtsträgern des
Bundes sowie für Länder, Städte und Gemeinden zu erbringen.
Einhellige Zustimmung.
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weitere Anpassungen
Die 2014 wirksam werdende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
erfordert weitere Rechtsanpassungen im Finanzressort, unter anderem
im Entschädigungsgesetz CSSR und im Verteilungsgesetz Bulgarien (2437
d.B.). Nach Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und
Auflösung aller weisungsfreien Kollegialbehörden durch die
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden die altbewährte
Bundesentschädigungskommission und die Bundesverteilungskommission
wiedererrichtet, um sicherzustellen, damit auch 2014 über
Entschädigungsansprüche entschieden werden kann. - Der Beschluss
erfolgte mehrheitlich.
Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Singapur passierte
den Ausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen, BZÖ und Team
Stronach (2362 d.B.).
Günter Stummvolls Abschied - Ende einer Ära im Finanzausschuss
"Der Finanzausschuss wird mir abgehen", sagte der langjährige Obmann
des Finanzausschusses, Günter Stummvoll, in seinen Abschiedsworten am
Ende seiner voraussichtlich letzten Vorsitzführung in diesem Gremium,
da er mit Ende der Gesetzgebungsperiode aus dem Nationalrat
ausscheiden wird. Stummvoll wünschte dem Ausschuss für die Zukunft
alles Gute und nahm seinerseits Glückwünsche von SprecherInnen aller
Fraktionen entgegen, die seine korrekte sowie sach- und
zielorientierte Vorsitzführung im Finanzausschuss übereinstimmend
hervorhoben und würdigten. (Schluss) fru
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






