• 20.06.2013, 14:57:37
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Bautenausschuss: Umfassende Reform des Mietrechts nicht vor 2014

Opposition kritisiert Untätigkeit der Regierung bezüglich Wohnungsnot

Utl.: Opposition kritisiert Untätigkeit der Regierung bezüglich
Wohnungsnot =

Wien (PK) - Die Reform des Wohn- und Mietrechts war das dominierende
Thema des heutigen Bautenausschusses. Neben einer aktuellen
Aussprache mit Justizministerin Beatrix Karl bestimmten auch 23
Oppositionsanträgen die Debatte. Während die Vertreter der Opposition
die Säumigkeit der Regierung in dieser Frage beklagten und teilweise
Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die angespannte Lage am
Wohnungsmarkt forderten, bat die zuständige Ministerin Karl um
Verständnis dafür, dass eine umfassende und sinnvolle Sanierung des
Mietrechts wohl überdacht werden müsse. Sie habe jedenfalls schon
eine Expertengruppe eingesetzt, die ihre Arbeit in den nächsten Tagen
aufnehmen wird; erste Ergebnisse sollen etwa Mitte 2014 vorliegen.
Primäres Ziel sei die Erarbeitung eines verständlichen, gerechten und
transparenten Mietrechts, das eine gute Balance zwischen den
Bedürfnissen aller Betroffenen findet.

Ministerin Karl für umfassendes, gerechtes und transparentes
Mietrecht

Da das Thema leistbares Wohnen derzeit sehr aktuell sei und es
innerhalb der Bevölkerung eine große Betroffenheit gebe, halte sie es
für einen guten Zeitpunkt, heute im Bautenausschuss über die
Weiterentwicklung des Mietrechts zu reden, erklärte Justizministerin
Beatrix Karl. Auch sie sehe einen großen Reformbedarf, da das
historisch gewachsene Mietrecht, das über 30 Jahre alt sei, kaum mehr
in der Lage ist, die wesentlichen Anforderungen zu erfüllen. Die
Materie sei ein Komplexität kaum zu übertreffen und oft auch für
juristische Experten mittlerweile sehr schwer verständlich. Als
Beispiel führte die Ressortchefin an, dass das Gesetz etwa unzählige
verschiedene Stichtage enthalte, was logisch nicht zu argumentieren
sei.

Aus diesem Grund habe sie eine Expertengruppe damit beauftragt,
entsprechende Vorarbeiten zu leisten, um ein modernes, gerechtes,
transparentes und verständliches Mietrecht zu entwickeln. Ziel sei,
dass die Betroffenen die gesetzlichen Regelungen verstehen, dass ein
Ausgleich zwischen leistbarem Wohnraum für die Mieter und ausreichend
Ertragsmöglichkeiten für die Vermieter geschaffen wird, dass
Ungerechtigkeiten zwischen den einzelnen Mietern beseitigt und dass
genügend Anreize für die Errichtung von neuen Wohnungen geboten
werden. All dies könne natürlich nicht von heute auf morgen umgesetzt
werden, gab Karl zu bedenken, sie erwarte sich jedoch erste
Ergebnisse durch die Expertengruppe Mitte 2014. Außerdem stelle ihrer
Ansicht nach das Mietrecht nur einen Baustein dar, um den
Wohnungsmarkt zu stabilisieren, gab Karl zu bedenken. Es müsse nicht
nur mehr leistbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt, sondern auch die
Chancen erhöht werden, Eigentum zu erwerben, weil dies langfristig
günstiger sei. Zudem brauche es natürlich auch Maßnahmen um sozial
bedürftige Menschen zu unterstützen. Was die Diskussion über
Mietzinsobergrenzen betrifft, so würde es sich dabei um eine
künstliche Deckelung handeln, die ihrer Meinung nach negative
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hätte. Man müsste dann befürchten,
dass generell weniger vermietet wird, dass leerstehende Objekte nicht
auf den Markt kommen und dass wieder illegale Ablösen verlangt
werden. Auch von punktuellen Maßnahmen halte sie wenig, da erstens
Wahlen vor der Tür stehen und ein so hoch komplexes Thema wie das
Mietrecht seriös und emotionslos behandelt werden sollte.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) kritisierte, dass über ein Jahr lang
kein Bautenausschuss stattgefunden hat und die Ministerin wohl erst
auf medialen Druck hin nun erschienen sei. Sein Fraktionskollge
Albert Steinhauser (G) fühlte sich bei den Ausführungen der
Ministerin an eine Oppositionsrede erinnert. Man solle jedoch nicht
vergessen, dass die ÖVP seit fünf Jahren für dieses Ressort zuständig
ist und bis dato keine Notwendigkeit für eine Mietrechtsreform sah.
Aber es sei erfreulich, dass es zumindest jetzt ein
Problembewusstsein gebe. Einen Widerspruch in den Ausführungen der
Ministerin sah er insofern, als es keine Transparenz ohne eine
Regulierung der Zu- und Abschläge geben könne. Im Gesetz müsste genau
festgelegt werden, welche Zu- und Abschläge verlangt werden dürfen,
wie hoch sie ausfallen können und welche Gesamtsumme sie nicht
überschreiten dürfen. Die Zielsetzung der Ministerin, den Erwerb von
Eigentum zu fördern, halte er für etwas populistisch, da mittlere
Eigentumswohnungen in Wien zwischen 300.000 € und 400.000 € kosten,
was für die große Mehrheit einfach nicht leistbar sei.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) forderte die Ministerin auf, mehr
politischen Mut zu zeigen und Sofortmaßnahmen zu überlegen, das es
sich um ein sehr reales und dringliches Problem handle. Man könnte
zumindest dafür sorgen, dass der leerstehende Wohnraum genutzt wird.

Abgeordneter Johann Hell (S) bezweifelte, dass Eigentumsobjekte
günstiger seien als Wohnungen von gemeinnützigen
Wohnbaugenossenschaften, auf die sozial schwächere Menschen und junge
Familien angewiesen sind. Auch sei es schwer vorstellbar, wie man
ohne eine Begrenzung der Mieten und Zuschläge eine Entlastung für die
Mieter erreichen könne. Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) hielt es
für bedenklich, den Erwerb von Eigentum als politisches Ziel zu
verfolgen. Interessanterweise haben gerade wirtschaftlich schwächere
Länder eine hohe Eigentumsquote, während in Ländern wie den USA viele
Menschen auf Miete wohnen, um auch als Arbeitskräfte flexibler sein
zu können. Der Fokus der politischen Anstrengungen sollte daher
darauf liegen, günstige Mietwohnungen anzubieten, forderte sie.

Es gebe sicherlich einen Reformbedarf im Mietrecht, räumte auch
Abgeordneter Johann Singer (V) ein. Wichtig sei es vor allem, eine
gute Balance zwischen den Interessen und Bedürfnissen der Mieter
sowie der Vermieter zu finden und sicherzustellen, dass Investitionen
in den Wohnbau getätigt werden und leer stehende Objekte wieder auf
den Markt kommen.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) kritisierte die Tatsache, dass das
Thema leistbares Wohnen erst im Vorwahlkampf von den
Regierungsparteien entdeckt wurde, zumal sich auch kein einziger SPÖ-
ÖVP-Antrag auf der Tagesordnung finde. Dieser Meinung schloss sich
auch Abgeordneter Rupert Doppler (F), der von einem Armutszeugnis der
Regierung sprach. Eigentlich handle es sich bei der Diskussion um
eine Themenverfehlung, meinte sein Fraktionskollege Gerhard Deimek,
da für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das die gesetzliche Basis
für die Zuverfügungstellung von leistbarem Wohnraum darstellt, ein
anderer Minister zuständig ist.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) forderte vor allem eine Zweckbindung
der Wohnbaufördermittel. Aufräumen müsse man seiner Meinung nach auch
mit dem "Genossenschaftsunwesen", wo oft nicht nur völlig
übertriebene Gehälter, sondern auch viel zu Rücklagen gebildet
würden. Eine Sanierung des derzeit völlig unverständlichen Mietrecht
hielt auch er für dringend notwendig.

Umfassende Vorschläge der Grünen und des BZÖ auf Änderung des
Mietrechts

Dem Ausschuss lagen zum Thema Mietrecht umfassende Vorschläge der
Grünen und des BZÖ in Form von Entschließungsanträgen vor, die jedoch
alle mit Regierungsmehrheit vertagt wurde. So forderte etwa Grün-
Mandatar Albert Steinhauer, den Anwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes (MRG), auch auf Neubauwohnungen auszudehnen,
wodurch nicht staatlich geförderte Mietgegenstände nur mehr für einen
Amortisationszeitraum von 25 Jahren vom MRG ausgenommen sein sollten
(2259/A[E]). Ein weiterer Antrag von ihm zielte auf eine
Überarbeitung des Betriebskostenkatalogs (2287/A[E]). Seine
Fraktionskollegin Gabriela Moser wiederum hat ein Gesamtpaket für
leistbares Wohnen ausgearbeitet (2262/A[E]), das neben neuen
Widmungs-Regelungen (z.B. verbindliche Flächen für den sozialen
Wohnbau), günstigere Finanzierungsmöglichkeiten durch Kredite der
Bundesfinanzierungsagentur und staatliche Prämien, eine Vereinfachung
des Baurechts und eine Reduktion der bei Wohnbauten vorgeschriebenen
Abstell- und Garagenplätze umfasst. Abgeordneter Karl Öllinger
(2185/A[E]) forderte zudem in einm Antrag, dass grundsätzlich die
Exekution eines Räumungstitels im Zeitraum zwischen 31. Oktober und
31. März unzulässig ist. Einen umfangreichen Forderungskatalog zum
Wohnrecht hat auch das BZÖ vorgelegt (2358/A[E]). Primär wünschen
sich die BZÖ-Mandatare eine Wiedereinführung der Zweckbindung für
Wohnbaufördermittel sowie eine grundsätzliche Reform des
Fördersystems, um treffsicher jene Bevölkerungsgruppen zu
unterstützen, die tatsächlich förderwürdig sind.

Oppositionsanträge zum Thema thermische Sanierung und gemeinnütziger
Wohnbau

Im Anschluss daran befassten sich die Ausschussmitglieder mit einem
G-Antrag betreffend die Erleichterung der thermischen Sanierung von
nicht-kommunalen Wohnbauten (WGG) sowie insgesamt 15 FPÖ-Initiativen
zum Thema gemeinnütziger Wohnbau.

Besonders die Fülle der Anträge zeige, dass eine wohnungspolitische
Diskussion unbedingt erforderlich sei, so die Antragstellerin
Gabriela Moser (G) am Beginn der Diskussion. Gewisse Anträge, die im
Bereich Wohnen eingebracht wurden, seien profund und könnten
Missstände beseitigen. Ihr Anliegen, die thermische Sanierung im
kommunalen Sektor zu erleichtern, untermauerte sie mit dem Argument
des Nutzens für die Bauwirtschaft und der Entlastung der Gemeinden,
indem man einen Dritten, nämlich Wohnbaubanken, heranzieht.

Man müsse zwischen privatem Wohnbau und dem sogenannten
gemeinnützigen Wohnbau differenzieren, plädierte Abgeordneter
Bernhard Vock (F), denn der gemeinnützige Wohnbau sei früher ein
sozialer gewesen, das sei nun nicht mehr so. Kritisch äußerte sich
Vock bezüglich der hohen Rücklagen und der "Polit-Jobs" in
gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften.

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) ortete erfolgreiche Maßnahmen im
Bereich der thermischen Sanierung in den letzten Jahren, die auch
Arbeitsplätze in den betreffenden Regionen schaffen würden. Deshalb
sei der Antrag der Grünen auch diskussionswürdig, so Kirchgatterer.
Eine Lanze brach er für die Beschäftigten in gemeinnützigen
Wohnungsgenossenschaften, denn diese würden engagiert arbeiten.
Dieser Feststellung schloss sich Abgeordneter Gerhard Deimek (F) an,
gab aber zu bedenken, dass dies nicht die einzige Begründung für eine
Bedarfsprüfung bei gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften sein
könne, da sich darunter auch Personen mit politischen Funktionen
befinden würden. Die Bedarfsprüfung könne man nämlich abschaffen,
würde man sie rein über das Fördervolumen steuern.

Ein Plädoyer für Gemeinnützige hielt Abgeordneter Johann Singer (V),
denn diese würden ihre Aufgabe im höchsten Maß erfüllen. Deswegen
seien die eingebrachten Anträge, die darauf abzielen, deren Rolle zu
gefährden, auch abzulehnen. Beim Thema Rücklagen wertete er es als
positiv, dass gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften "Grundreserven"
haben und damit auch in schwierigen Zeiten Leistungen zur Verfügung
stellen könnten.

Abgeordneter Johann Hell (S) berichtete, dass sich seine Fraktion
schon seit längerer Zeit mit dem Bereich der Zweckbindung der
Wohnbaufördermittel beschäftigt.

Das Thema der Raumordnung brachte schließlich Abgeordneter Karl
Donabauer (V) in die Debatte ein. Die Wohnbauförderung der Zukunft
müsse auch dazu Bezug nehmen, dass auch die Ortskeine vital bleiben.

Bei der Abstimmung rund um die Themen thermische Sanierung und
gemeinnütziger Wohnbau wurden sodann folgende Anträge vertagt: G-
Antrag betreffend Erleichterung der thermischen Sanierung von
kommunalen Nicht-Wohnbauten (WGG) (1714/A[E]) sowie die F-Anträge
betreffend Änderung des Verrechnungszeitraums des Vorsteuerabzugs bei
Mietkaufmodellen (1967/A[E]), betreffend die Zweckbindung der
Wohnbaufördermittel (2159/A[E]), betreffend zulässige Höhe der
auverwaltungskosten im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (2230/A[E]),
betreffend leistbares Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau (2233/A[E]),
betreffend Maßnahmenpaket leistbares Wohnen (2268/A[E]), betreffend
umfassende Transparenz für Mieter im gemeinnützigen Wohnbau
(2285/A[E]) sowie betreffend Engagement der Europäischen
Investitionsbank (2286/A[E]).

Abgelehnt wurden hingegen die Initiativen der Freiheitlichen zu
folgenden Themen: Änderung des WGG (1226/A[E]); Besteuerung von
Wohnbaugenossenschaften gemäß der geltenden Kapitalertragssteuer
(2228/A[E]), Aufhebung der Zwangszugehörigkeit gemeinnütziger
Wohnbaugenossenschaften zu einem Revisionsverband (2229/A[E]), zu
hohe Verzinsung von Eigenmitteln gemeinnütziger Wohnbauträger
(2255/A[E]), Maßnahmen gegen den Drehtüreffekt im gemeinnützigen
Wohnbau (2256/A[E]), Maßnahmen gegen Spekulanten im gemeinnützigen
Wohnbau (2263/A[E]), Trennung von Gemeinnützigkeit und
Privatwirtschaft (2264/A[E]) sowie Spekulationsverbot für
gemeinnützige Bauvereinigungen (2343/A[E]).

Grüne Anträge zur Baukultur wurden vertagt

Vertagt wurden schließlich auch zwei Anträge der Grünen zum Thema
Baukultur. Die Abgeordneten Wolfgang Zinggl und Gabriela Moser (beide
G) beantragten die Gründung einer" Österreichischen
Baukulturstiftung" (2026/A[E]), die als Beratungs-, Vermittlungs- und
Forschungseinrichtung fachliche Grundlagen erstellen sowie Projekte
beauftragen und fördern soll. Ein weiterer Entschließungsantrag der
Grünen zum Thema "Baukultur" (2027/A[E]) empfiehlt der
Bundesregierung eine Deklaration für qualitatives Bauen bei
Verwendung öffentlicher Mittel nach Kriterien des Baukulturbeirats.

Vor eineinhalb Jahren wurde im Bautenausschuss der Baukulturreport
2011 besprochen, worauf die Grünen einen Initiativantrag betreffend
der Gründung einer österreichischen Baukulturstiftung eingebracht
hätten, der wiederum auf den Vorschlägen des Berichts aufbaut.
Seitdem sei nichts geschehen, führte Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G)
aus und unterstrich nochmals die Wichtigkeit einer sinnvollen
Baukultur besonders für den Bereich der Ortskerne. Manche
Katastrophen könne man durchaus auf die ungebremste Verbauung von
Flächen zurückführen, da dadurch das Wasser oft nicht mehr entrinnen
könne, argumentierte Zinggl die Anliegen der Grünen und forderte die
Bundesregierung auf, hier tätig zu werden. Die Vorbereitungen der
Bundesregierung seien in dieser Angelegenheit schon sehr weit
gediehen, entgegnete Elisabeth Grossmann (S) demgegenüber. (Schluss)
sue.

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