• 18.06.2013, 11:05:31
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Eigentumssteuern treffen klein- und mittelständische Unternehmen!

Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel 12: Elektroinstallations-Betrieb in Ostösterreich

Utl.: Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Massive Auswirkungen
auf den heimischen Betriebsstandort zu befürchten - Beispiel
12: Elektroinstallations-Betrieb in Ostösterreich =

Wien (OTS/PWK421) - Neue Vermögens-bzw. Eigentumssteuern würden die
heimischen Betriebe unabhängig von Gewinn oder Verlust direkt in der
Substanz treffen und Standort und Arbeitsplätze gefährden. Zwei
Drittel der Eigentumssteuern müssten dabei die Betriebe leisten. Das
ist der Sukkus der aktuellen Studie der KMU Forschung Austria über
die Auswirkungen einer Einführung der in Diskussion befindlichen
Eigentums- und Vermögenssteuern.
Österreich liegt bereits jetzt im EU-Spitzenfeld bei der Steuer- und
Abgabenlast. Um den heimischen Standort zu attraktivieren, gilt es,
die Steuerlast zu vermindern, denn Österreich ist eine offene
Volkswirtschaft und neue Steuern sind kontraproduktiv für die weitere
Entwicklung unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund liefert die WKÖ Fakten auf Basis der Studie
der KMU Forschung Austria zu den erwartbaren Auswirkungen von neuen
Eigentums- und Vermögenssteuern auf Betriebe unterschiedlicher Größen
und Sparten. Die Beispiele beruhen dabei auf Daten jener Betriebe,
die sich in der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria befinden
und spiegeln damit 1:1 die betriebliche Situation wider.

Elektroinstallations-Betrieb mit bis zu 4.200 Euro Vermögenssteuer
betroffen

In Ostösterreich wäre ein Kleinunternehmen im Bereich
Elektroinstallationen von möglichen Eigentumssteuern betroffen. Der
Betrieb beschäftigte im Jahr 2010 im Durchschnitt etwa 30 Personen.
Der Jahresumsatz betrug rd. Euro 4 Mio und das Unternehmensergebnis
(vor Ertragssteuern) belief sich auf rd. Euro 200.000,-. Daraus
resultiert eine zu zahlende Körperschaftssteuer für diesen Betrieb
von etwa Euro 50.000,-. Das Unternehmen hatte im Jahr 2010 ein
Reinvermögen in der Höhe von rd. Euro 1,1 Mio. Eine Immobilie
befindet sich im Betriebsvermögen.

Bei einem Steuersatz von 0,3 % und einem Freibetrag von Euro 1 Mio
ergäbe sich für das Unternehmen eine jährliche Vermögenssteuer in
Höhe von rd. Euro 300,-; bei einem Freibetrag von Euro 0,5 Mio läge
die Steuer bei etwa Euro 1.800,-. Bei einem Steuersatz in Höhe 0,7 %
würde die zu zahlende Vermögenssteuer je nach Freibetrag zwischen rd.
Euro 700,- und rd. Euro 4.200,- liegen. (US)

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