• 14.06.2013, 08:43:15
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  • OTS0018 OTW0018

Glaser: Nachjustierungen bei Entwicklungshelfergesetz

EZA-Sprecher: Novellierung von aktuellen Familienleistungen wird Rechnung getragen

Utl.: EZA-Sprecher: Novellierung von aktuellen Familienleistungen
wird Rechnung getragen =

Wien, 14. Juni 2013 (OTS/ÖVP-PK) - Eine lange Geschichte hat ein
gutes Ende, zeigte sich heute, Freitag, der ÖVP-Sprecher für
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) erfreut, dass in der letzten
Ausschusssitzung des Außenpolitischen Ausschusses das
Entwicklungshelfergesetz auf der Tagesordnung stand. Konkret gibt es
eine Nachjustierung in Bezug auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit,
Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration und staatliche
Familienleistungen. Das Entwicklungshelfergesetz bildet die
gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Fachkräften durch
österreichische Entwicklungshilfeorganisationen. Die rechtliche
Stellung der Entwicklungshelfer auf den Gebieten der Anstellung, des
Versicherungsschutzes, im Bereich der Reisekosten sowie bei
sozialrechtlichen Fragen wird darin geregelt.

"Mit der Novellierung soll aktuellen Familienleistungen und der
Tatsache, dass auch mitausreisende Partner von Entwicklungshelfern
ein eigenes Arbeitsverhältnis eingehen können, Rechnung getragen
werden", unterstrich Glaser.

Zudem werde die Einführung einer Mindestbeitragsgrundlage in der
Pensionsversicherung für Fachkräfte der Entwicklungshilfe mittels
einer Änderung des ASVG geregelt. "Es sei nicht einzusehen gewesen,
dass Entwicklungshelfer - die oft sehr gut ausgebildet sind -
schlechter gestellt seien als Zivildiener im Ausland", so Glaser
abschließend. (Schluss)

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