• 07.06.2013, 09:24:26
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Skandal: Tierschutzprozess-Staatsanwalt zu Oberstaatsanwalt befördert!

Für ehemals Angeklagte ein Schlag ins Gesicht: Beförderung trotz Verschleuderns von Euro 10 Mio. Ermittlungskosten und Euro 10 Mio. Verteidigungskosten?

Utl.: Für ehemals Angeklagte ein Schlag ins Gesicht: Beförderung
trotz Verschleuderns von Euro 10 Mio. Ermittlungskosten und
Euro 10 Mio. Verteidigungskosten? =

Wien (OTS) - Im Oktober 2006 begann Staatsanwalt Mag. Wolfgang
Handler vom Landesgericht Wr. Neustadt gegen den Tierschutz zu
ermitteln. Mit allen Schikanen: von Polizeispitzeln über einen
Lauschangriff und 11 Videofallen an Eingangstüren bis zu monatelangen
Observationen, Peilsendern auf Autos und Abhörmaßnahmen. Dann kamen
34 Hausdurchsuchungen, 3 1/2 Monate U-Haft für 10 TierschützerInnen
und zuletzt 14 Monate Monsterprozess, der mit einem Totalfreispruch
aller 13 Angeklagten endete. Der Staat hatte dafür Euro 10 Millionen
Ermittlungskosten investiert, 35 Mitglieder der Mordkommission waren
jahrelang in einer Tierschutz-SOKO gebunden, die Angeklagten wurden
mit insgesamt Euro 10 Millionen Verteidigungskosten finanziell
ruiniert. Doch die Justiz beförderte Staatsanwalt Mag. Handler zum
ersten Staatsanwalt des Landesgerichts Wr. Neustadt.

Dadurch beflügelt versuchte er, gegen den Freispruch im
Tierschutzprozess nach § 278a zu berufen. Da machte ihm zwar das
Justizministerium einen Strich durch die Rechnung, aber die Berufung
gegen 5 der ehemals Angeklagten läuft momentan am Wiener
Oberlandesgericht wegen Tierquälerei (!) und Nötigung. Letzteres, so
der findige Staatsanwalt, sei bereits dadurch gegeben, dass eine NGO
einer Firma eine legale Kampagne ankündige, weil auch permanente
legale Demos und Aktionen eine Geschäftsschädigung bedeuten könnten.
Gegen den ehemals Hauptangeklagten VGT-Obmann führt Mag. Handler
weiterhin ein Strafverfahren. Der Tierschützer habe im Jahr 2007 eine
UVS-Richterin bestochen, einen Euro 200 Strafbescheid gegen eine
andere Person aufzuheben, so der Vorwurf. Aber auch 6 Jahre später
liegt noch immer nicht der geringste Hinweis darauf vor. Dennoch
wurde Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler nun zum Oberstaatsanwalt
befördert!

Jetzt wendet sich der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch entsetzt in
einem offenen Brief an die Justizministerin, siehe
http://www.martinballuch.com/?p=2693: "Für die rechtskräftig
freigesprochenen Angeklagten im Tierschutzprozess, die durch diese
Justizfarce ihre finanzielle Existenz verloren haben, ist die
Beförderung von Mag. Wolfgang Handler, oberster Ermittler und
Ankläger in der Tierschutzcausa, zum Oberstaatsanwalt ein weiterer
Schlag ins Gesicht! [...] Können Sie mir bitte erklären, wieso dieser
Mensch [...] zum Oberstaatsanwalt befördert wird? Können Sie mir bei
dieser Gelegenheit bitte auch gleich erklären, warum Mag. Udo
Kremnitzer, jener Staatsanwalt am Landesgericht Wr. Neustadt, der
nach dem Freispruch im Tierschutzprozess mit seinen Fingern aus einem
Fenster des Gerichtsgebäudes direkt auf die Angeklagten geschossen
hat, weiter Prozesse führen darf, ohne jegliche Konsequenzen? [...]
Ist man in Österreich als NGO-Obmann Freiwild für eine
Jagdgesellschaft aus Staatsanwaltschaft und Politik?"

Hinweis: Der 4-fach preisgekrönte Dokumentarfilm "Der Prozess"
über die Tierschutzcausa wird am kommenden Sonntag den 9. Juni um 23
Uhr in ORF 2 ausgestrahlt.

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