- 06.06.2013, 10:33:16
- /
- OTS0070 OTW0070
Lebenshilfe kritisiert Gesetz zur LehrerInnenbildung Neu: Inklusive Pädagogik fehlt
Weber fordert verbindliche Aufnahme der Inklusionspädagogik in die universitäre LehrerInnenbildung und Aufnahme entsprechender Formulierung in die Novelle zum Universitätsgesetz 2002
Utl.: Weber fordert verbindliche Aufnahme der Inklusionspädagogik in
die universitäre LehrerInnenbildung und Aufnahme
entsprechender Formulierung in die Novelle zum
Universitätsgesetz 2002 =
Wien (OTS) - Im Entwurf für das Universitätsgesetz, das die
LehrerInnenbildung Neu regelt, fehlt die verbindliche Aufnahme der
"Inklusiven Pädagogik", kritisiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber,
Präsident der Lebenshilfe Österreich. "Das neue Gesetz hat die
Grundlage dafür zu schaffen, dass Inklusion als Pflichtfach in
universitäre Lehramtsstudien aufgenommen wird. Angehende Lehrerinnen
und Lehrer sollen vermittelt bekommen, was Inklusion bedeutet und wie
man einen inklusiven Unterricht gestaltet", fordert Weber
eindringlich.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf vermisst die Lebenshilfe
verbindliche Formulierungen zum Pflichtfach "Inklusion" an den
Universitäten. "Das Thema Inklusion wird permanent heruntergespielt
und bekommt nicht die erforderliche Priorität, die ihm gebührt",
bemängelt Weber.
Der von der Lebenshilfe vehement geforderte bildungspolitische
Systemwechsel von einer aussondernden hin zu einer inklusiven Schule
ist eng mit der LehrerInnenbildung Neu verknüpft. "Mit dem neuen
Universitäts- und Hochschulgesetz werden jetzt die Weichen für die
nächsten Jahrzehnte gelegt", unterstreicht Weber die Dringlichkeit.
Der Verweis auf eine Generalklausel in § 2 des Universitätsgesetzes,
dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei den
universitären Aufgaben berücksichtigt werden sollten, ist der
Lebenshilfe zu wenig konkret. Weber beharrt auf die verbindliche
Verankerung der Inklusiven Pädagogik in § 54 Ziffer 6
Universitätsgesetz und regt zu folgender Formulierung an: "Die
Curricula der Bachelor- und Masterstudien haben die Zielsetzungen von
Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten und Inklusive
Pädagogik in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen."
Die Lebenshilfe macht auf die heutige Diskussionsveranstaltung der
Universität Wien zum Thema "UN-Behindertenrechtskonvention und
LehrerInnenausbildung Neu" aufmerksam. Ort: Campus der Universität
Wien, Hof 2, Hörsaalzentrum, Hörsaal C1. Zeit: Donnerstag, 6. Juni
2013, 19.00 Uhr.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBH






