- 04.06.2013, 12:02:22
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ÖH appelliert an Bildungs- und WissenschaftssprecherInnen
Mängel im Gesetzesentwurf zur PädagogInnenbildung Neu müssen behoben werden
Utl.: Mängel im Gesetzesentwurf zur PädagogInnenbildung Neu müssen
behoben werden =
Wien (OTS) - Anlässlich des heutigen Unterrichtsausschusses
appelliert die Österreichische HochschülerInnenschaft an die
Bildungs- und WissenschaftssprecherInnen aller Parteien, die von den
Studierenden kritisierten Mängel im Gesetzesentwurf zu beheben. "Wir
haben zum Gesetzesentwurf umfassend Stellung bezogen und so versucht
die Anliegen der aktuellen und zukünftigen Lehramtsstudierenden an
Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestmöglich zu vertreten"
so Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH. "Leider mussten wir
feststellen, dass es neben der grundsätzlichen Kritik an den
vorliegenden Gesetzestexten nach wie vor Mängel gibt, die vorwiegend
aus einer Ungenauigkeit bei der Formulierung und durch nicht
Vereinbarkeit mit anderen Gesetzen entstanden sind."
"Der aktuelle Gesetzesentwurf führt dazu, dass Studierende die an
einer Universität und an einer Pädagogischen Hochschule studieren,
doppelt Studiengebühren zahlen müssen", kritisiert Gruber. "Gerade in
Hinblick auf die angestrebten Kooperationsstudien zwischen PHs und
Universitäten, muss dringend sichergestellt werden, dass auch bei
diesen sektorübergreifenden Studien nur ein einziges Mal
Studiengebühren zu bezahlen sind."
"Die geplante automatische Exmatrikulation von Studierenden bei
einer negativen Schulpraxisbeurteilung während der ersten zwei
Semester widerspricht gängigem Prüfungsrecht", so Gruber weiter.
"Bereits jetzt führt die Einschränkung der einmaligen Wiederholung
der Schulpraxis dazu, dass Studierende massiv auf die Gunst einzelner
PraxislehrerInnen angewiesen sind, das würde sich in Zukunft noch
weiter verschärfen. Wie bei jeder anderen Lehrveranstaltung, muss es
auch für die Schulpraxis drei Wiederholungsmöglichkeiten bei
negativer Beurteilung geben."
Auch die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen für
Lehramtsstudierende an Universitäten und an Pädagogischen Hochschulen
wird von der ÖH kritisiert. Des Weiteren schränkt das Gesetz die
Gestaltungsmöglichkeiten der Universitäten bei den Lehramtsstudien
ein, in dem das Ausmaß von pädagogischen und didaktischen
Lehrveranstaltungen maximal 20 bis 25 Prozent betragen darf. "Das
wird gerade dann zum Problem, wenn Universitäten in Kooperation mit
pädagogischen Hochschulen diesen Anteil stärker gewichten möchten",
erklärt Gruber.
"Wir haben unsere Bedenken in detaillierter Form allen Bildungs-
und WissenschaftssprecherInnen zukommen lassen und hoffen, dass sie
im heutigen Ausschuss ihrer Verantwortung gegenüber den Studierenden
gerecht werden", so Gruber.
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