- 04.06.2013, 11:40:19
- /
- OTS0113 OTW0113
Fekter: "Gesetzesentwurf zur Zukunftsvorsorge schafft Sicherheit"
Steigerung der Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sowie die Verbesserung der Transparenz für den Kunden stehen im Vordergrund
Utl.: Steigerung der Attraktivität der prämienbegünstigten
Zukunftsvorsorge sowie die Verbesserung der Transparenz für
den Kunden stehen im Vordergrund =
Wien (OTS) - "Für die rund 1,6 Millionen betroffenen Bürgerinnen und
Bürger bedeutet die Novellierung der Zukunftsvorsorge mehr Sicherheit
und eine Steigerung der Attraktivität des Vorsorgeprodukts. Meine
Expertinnen und Experten im Finanzministerium haben sich in den
vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit dieser Materie
auseinandergesetzt und einen ausgezeichneten Gesetzesentwurf
ausgearbeitet", betonte Finanzministerin Dr. Maria Fekter die
Notwendigkeit der Neuerungen.
Flexibilisierung und Kapitalgarantie
"Die Eckpunkte der Reform sind zum einen die Beibehaltung der
Kapitalgarantie, höhere Transparenz für die Kunden hinsichtlich der
Kosten, der Veranlagungsstrategie und der Berechnungsgrundlagen sowie
die Flexibilisierung der Veranlagungsbestimmungen", erläuterte
Fekter.
Anpassung an die geänderten Kapitalmarktsituationen schafft
zusätzliche Sicherheit
Die gesetzlichen Vorgaben für die Veranlagung der Produkte der
prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sollen an die volatiler
gewordene Kapitalmarktsituation angepasst werden. Durch die
Einführung von Bandbreiten für die Mindestaktienquote kann auch die
bisherige Dreiteilung des Lebenszyklusmodells durch ein zweistufiges
Modell ersetzt werden. Für unter Fünfzigjährige soll eine
Mindestaktienquote zwischen 15 % und 60 % festgelegt werden; für über
Fünfzigjährige eine Mindestaktienquote zwischen 5 % und 50 %.
Innerhalb dieser Bandbreite soll entsprechend der Marktsituation eine
flexible Anpassung möglich sein.
Darüber hinaus werden die Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich der
zugelassenen Börsen erweitert. Innerhalb der Mindestaktienquote war
bisher vorgesehen, dass die Veranlagung zu 100% in Aktien zu erfolgen
hat, die an bestimmten Börsen des Europäischen Wirtschaftsraumes
erstzugelassen waren. Von den im Rahmen des zweistufigen
Lebenszyklusmodells tatsächlich gehaltenen Aktien müssen künftig nur
mehr mindestens 60% diese Voraussetzung erfüllen. Damit gewinnt das
zweistufige Modell weiter an Flexibilität.
Umstieg soll steuerfrei möglich sein
Für alle Vertragsabschlüsse ab dem 1. August 2013 ist das neue
zweistufige und flexiblere Modell anzuwenden. Andererseits soll für
Personen, die einen Zukunftsvorsorgevertrag bereits abgeschlossen
haben, nach Ablauf der Mindestlaufzeit des laufenden Vertrages (§
108g Abs. 1 Z 2) ein Umstieg steuerfrei möglich sein.
Bestmögliches Ergebnis für Betroffene
"Durch die Einführung von Bandbreiten und die dadurch gesteigerte
Veranlagungsflexibilität wird die Attraktivität der
prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukte in schwierigen
Kapitalmarktphasen erhöht. Wir schaffen damit zusätzliche Sicherheit
für die Kundinnen und Kunden", so die Finanzministerin.
"Der Zukunftsvorsorge, die nun ihr zehnjähriges Jubiläum feiert,
kommt bei der privaten Altersvorsorge im Sinne der 3-Säulen-Strategie
eine große Bedeutung zu. Sie ist das Basisprodukt der
Österreicherinnen und Österreicher. Mein Anliegen war daher,
gemeinsam mit allen Beteiligten das Beste im Rahmen des Möglichen zu
erreichen und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Die
Diskussionen haben schließlich Früchte getragen und ich freue mich,
dass wir die Zukunftsvorsorgereform auf Schiene gebracht haben. Ein
besonderer Dank gilt dem Kapitalmarktbeauftragten Dr. Wolfgang Nolz
für seine umfassende Koordinierungsarbeit", schloss Fekter.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI






