• 03.06.2013, 15:04:01
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  • OTS0239 OTW0239

ÖH: UG Novelle - Universitätsangehörige wieder einmal übergangen

Gesetzesänderung überflüssig

Utl.: Gesetzesänderung überflüssig =

Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist für die
Gesetzesänderung des Universitätsgesetzes. Diese Novelle wurde
vorrangig geschrieben, um die Medizinische Universität Innsbruck
wieder in die LFU Innsbruck einzugliedern. Die Österreichische
HochschülerInnenschaft kritisiert vor allem über die
Entscheidungskompetenz über mögliche Fusionierungen, erklärt
Christoph Huber vom Vorsitzteam der ÖH: "Die Initiative zur
Vereinigung von Universitäten kann nur durch Rektorat und
Universitätsrat erfolgen. Das einzige demokratisch legitimierte
Leitungsgremium, der Senat, wird hier übergangen."

Die Österreichische HochschülerInnenschaft sieht auch prinzipiell
die Notwendigkeit der Novelle des Universitätsgesetzes nicht gegeben.
"Für die Fusionierung von Universitäten bedarf es einer
Gesetzesänderung. Das war vor der Novelle so und ändert sich auch mit
der Novelle nicht. Aus unserer Sicht ist die vorliegende Novelle
deshalb unnötig", so Huber. "Uns ist nicht klar ersichtlich, warum es
diese Gesetzes-Fassade braucht."

Schon zum Usus des Ministeriums ist außerdem das Nicht-Einhalten der
Begutachtungsfrist geworden. "Das BMWF hat es schon wieder nicht
geschafft, die vorgeschriebene Begutachtungsfrist von zumindest 6
Wochen einzuhalten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass so
zahlreiche legistische Fehler und Ungenauigkeiten überleben.
Demokratiepolitisch fragwürdig ist es sowieso", so Huber
abschließend.

Die detaillierte Stellungnahme findet sich unter:
http://www.oeh.ac.at/#/informationnews/stellungnahmen-der-oeh/

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