• 29.05.2013, 12:33:39
  • /
  • OTS0130 OTW0130

Beatrix Karl: "Wichtige Justizvorhaben auf den Weg gebracht"

Justizausschusses beschließt GmbH-Reform, Verschärfungen im Sexualstrafrecht, Reform der Schiedsgerichtsbarkeit und gesetzliche Verankerung der Service-Center

Utl.: Justizausschusses beschließt GmbH-Reform, Verschärfungen im
Sexualstrafrecht, Reform der Schiedsgerichtsbarkeit und
gesetzliche Verankerung der Service-Center =

Wien (OTS) - Bundesministerin Beatrix Karl zeigte sich heute,
Mittwoch, erfreut über den Beschluss zahlreicher Gesetzesvorhaben im
Justizausschuss des Nationalrates: "Damit stellen wir einmal mehr den
Reformeifer im Justizbereich unter Beweis. Mit der Zustimmung des
Justizausschusses ist es gelungen, wichtige Vorhaben auf den Weg zu
bringen". So votierten die Justizausschussmitglieder am Vormittag für
den Ausbau der Justiz-Service-Center, die GmbH-Reform, Verschärfungen
im Sexualstrafrecht sowie eine Reform der
Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit.

Zwiti.: Mehr Bürgerservice und Unternehmensgründungen

Von den beschlossenen Gesetzesänderungen profitieren die
Österreicherinnen und Österreicher. "Eine bürgernahe Justiz ist mir
ein großes Anliegen. Mit dem österreichweiten Ausbau der
Justiz-Service-Center bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern einen
noch besseren Service an Österreichs Gerichten", betonte Karl. Anlass
für die gesetzliche Verankerung dieser Anlaufstellen, die derzeit
sukzessive ausgebaut werden, war der große Zuspruch in der
Bevölkerung. So leisten die Justiz-Service-Center bereits jetzt an 20
Standorten wichtige Hilfestellungen bei Anträgen und rechtlichen
Anfragen.

Auch für den Wirtschaftsstandort kommt es zu Verbesserungen, wie Karl
betonte: "Mit dem heutigen Beschluss der GmbH-Reform ist ein
wichtiger Schritt gelungen. Die GmbH-NEU fördert Jungunternehmer, ist
ein Incentive für Betriebsgründungen und schafft somit neue
Arbeitsplätze". Besonders freute die Justizministerin die breite
Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ zu ihrem diesbezüglichen
Gesetzesvorhaben.

Zwiti.: Neuerungen im Sexualstrafrecht, der Gerichtspraxis und der
Schiedsgerichtsbarkeit

Neuerungen gibt es auch im Sexualstrafrecht, bei der Gerichtspraxis
und der Schiedsgerichtsbarkeit. Durch eine einstimmig angenommene
Novelle des Strafgesetzbuches werden europarechtliche Bestimmungen
gegen Menschenhandel und Kindesmissbrauch in Österreich umgesetzt und
die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung angehoben.

Justizministerin Beatrix Karl informierte die Ausschussmitglieder,
dass sie die OLG-Präsidenten angewiesen hat, nach einem
leistungsorientierten Ansatz bis zu 50% der Rechtspraktikanten um
zwei Monate zu verlängern und ihnen damit die Möglichkeit zu geben,
mehr Erfahrung an den österreichischen Gerichten zu sammeln.

Verkürzt wird der Instanzenzug bei Schiedsverfahren durch die heute
beschlossene Reform der Schiedsgerichtsbarkeit. "Österreich wird
damit zu einem der attraktivsten Schiedsgerichtsstandorte weltweit
und tritt in direkte Konkurrenz zur Schweiz, Großbritannien und
Singapur", so Karl abschließend über die Vorteile dieser Reform.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel