- 23.05.2013, 09:25:51
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Besserer Verbraucherschutz: starker Rückgang der Streitschlichtungsverfahren in der Schlichtungsstelle
Wien (OTS) - "Die Anzahl der im Jahr 2012 bei der
RTR-Schlichtungsstelle registrierten Verfahren ging deutlich zurück
und sank von 5.470 Verfahren im Jahr 2011 auf 4.370 Verfahren im Jahr
2012", zieht Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für
den Fachbereich Telekommunikation und Post, anlässlich der
Präsentation des Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle Bilanz.
"Zurückzuführen ist diese positive Entwicklung auf den in den letzten
zwei Jahren verbesserten Verbraucherschutz. Aufgrund einer
Gesetzesnovelle im November 2011 wurden wir ermächtigt, Verordnungen
zu erlassen und dort einzugreifen, wo es Defizite für Verbraucher
gab", führt Serentschy weiter aus. "Durch die am 1. Mai 2012 in Kraft
getretene Kostenbeschränkungsverordnung, die bei der Nutzung von
mobilen Datendiensten ein Kostenlimit von 60 Euro an
Überschreitungsentgelten vorsieht, wurden beispielsweise die
Verfahren zu mobilen Datendiensten 2012 halbiert", ergänzt
Serentschy.
Mehr als 85 % der Schlichtungsfälle betreffen
Mobilfunkbetreiber
Der überwiegende Anteil der Schlichtungsfälle betrifft
Mobilfunkbetreiber. So entfielen 3.774 von 4.370 der im Berichtsjahr
eingebrachten Verfahren auf Probleme mit Mobilfunkbetreibern. Die
Spitzenreiter sind mit 1.587 Verfahren A1 mobil und mit 1.380
Verfahren T-Mobile. Mit nur 237 Verfahren ist Orange positiv
hervorzuheben.
Neue Kostenfalle: Contentdienste (WEB/WAP-Billing)
"Als neuer Schwerpunkt bei den Verfahren kristallisierte sich im
letzten Jahr der Bereich Contentdienste heraus, die man über die
Oberfläche seines Smartphones oder Computers adressiert. Gab es 2011
nur 57 Verfahren zu dieser Thematik, stiegen sie 2012 auf 518
Verfahren an", macht Serentschy auf die jüngste, besorgniserregende
Entwicklung in der Schlichtungstätigkeit aufmerksam. "Die
Geschäftsanbahnung ist bei diesen Diensten nicht immer sauber.
Gelockt wird vielfach mit Gewinnversprechen und Gratisspielen. Das
Resultat sind kleinere oder größere Fixbeträge auf den monatlichen
Telefonrechnungen", beschreibt Serentschy das Wesen der
Contentdienste. Er rät in diesem Zusammenhang zu einer genauen
Kontrolle der Telefonrechnung und gegebenenfalls einen
Rechnungseinspruch zu machen.
Neues Service der Regulierungsbehörde: RTR-Netztest
Der RTR-Netztest, der unter www.netztest.at veröffentlicht ist,
stellt Nutzerinnen und Nutzern Informationen über die aktuelle
Dienstequalität (u. a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres
Internetzugangs zur Verfügung.
"Mit dem RTR-Netztest kann man jederzeit und überall seinen über
Mobilfunk oder Festnetz realisierten Internetzugang hinsichtlich
Datenrate und Qualität überprüfen", stellt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, das neue Service der Regulierungsbehörde vor. "Unser Ziel
ist es, bei den Verbrauchern die Sensibilität und den Kenntnisstand
hinsichtlich der Datenraten (down- und upload) und der Qualität der
Internetversorgung zu heben. Denn immer wieder werden bei den
diversen Internetprodukten Datenraten versprochen, die mit der
Realität nicht Schritt halten können", erklärt Serentschy die
Motivation für die Entwicklung dieses Instruments.
Weitere Informationen zum Konsumentenservice der RTR-GmbH sind unter
www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService abrufbar.
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