- 15.05.2013, 11:36:43
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Brunner: Schwere Umweltverbrechen müssen vor den Internationalen Strafgerichtshof
Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden
Utl.: Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden =
Wien (OTS) - "Wir brauchen endlich strenge internationale Gesetze,
damit schwere Umweltverbrechen strafbar werden", fordert Christiane
Brunner, Umweltsprecherin der Grünen.
"Die derzeitigen Gesetze sind nicht ausreichend und führen dazu, dass
Unternehmen mögliche Verwaltungsstrafen oder Bußgelder bewusst
einkalkulieren, weil sie in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn
stehen. Deswegen sind zum Beispiel Ölfirmen bereit, ein enormes
Risiko einzugehen. Geht etwas schief, so wie in Fukushima oder im
Golf von Mexiko, dann zahlt das Unternehmen eine Geldstrafe, ohne
dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist
ein gefährlicher Ablasshandel, der vollkommen falsche Anreize setzt",
meint Brunner.
Wären schwere Umweltverbrechen (Ökozid) als völkerrechtlicher
Straftatbestand anerkannt, könnten sie vom Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH) verfolgt werden und somit die Verursacher,
häufig Unternehmensvorstände und politische Entscheidungsträger, nach
dem Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Verantwortung
gezogen werden. Ebenso könnten Investoren die den Ökozid finanziert
haben und andere Helfer belangt werden.
"Eine grenzüberschreitende Verfolgung von Umweltverbrechen durch den
Internationalen Strafgerichtshof hätte eine abschreckende Wirkung.
Diese würde der Zerstörung von Ökosystemen und Umweltdumping aber
auch der Durchführung von hochriskanten Industrie- und
Energieprojekten entgegenwirken. Die Gefahr strafrechtlicher
Konsequenzen für handelnde Personen wäre für viele sicherlich ein
Grund, nicht in Hochrisiko-Projekte zu investieren. Dies würde auch
zu mehr Fairness im internationalen Wettbewerb führen, da sich
Unternehmen weltweit zumindest an minimale Umweltstandards halten
müssten", erläutert Brunner.
Die Grünen haben im Parlament einen Antrag eingebracht, der die
Bundesregierung auffordert, einen Änderungsvorschlag zur Anerkennung
des Ökozids als Völkerrechtsverbrechen einzureichen. "Es reicht ein
einziger Staat, der den ersten Schritt setzt und einen Vorschlag für
ein Ökozidgesetz beim Internationalen Strafgerichtshof einbringt.
Warum soll dieser Staat nicht Österreich sein", meint Brunner. "Mit
unserem Antrag soll die kommende Bundesregierung vom Parlament einen
klaren Auftrag erhalten: Österreich macht den ersten Schritt, um
schwere Umweltverbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu
bringen. Das wäre ein historischer Verdienst."
Der Grüne Antrag wurde im letzten Umweltausschuss am 07. Mai 2013 von
den Regierungsparteien vertagt und wird im Juni erneut im Ausschuss
diskutiert werden. Link zum Grünen Antrag:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_02270/index.shtml
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