- 02.05.2013, 09:36:21
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Staatsbürgerschaft: Gut genug fürs Putzen und Pflegen - nicht aber für Mitbestimmung und Aufenthaltssicherheit"
Staatsbürgerschaftstrecht legt prekäre Arbeitsverhältnisse als Schuld der Betroffenen aus.
Utl.: Staatsbürgerschaftstrecht legt prekäre Arbeitsverhältnisse als
Schuld der Betroffenen aus. =
Wien (OTS) - "Das Staatsbürgerschaftsrecht legt prekäre
Arbeitsverhältnisse als Schuld der Betroffenen aus", kritisiert die
Armutskonferenz und bezeichnet die Gleichsetzung von Einkommen und
Leistung als "verlogen". "Viele putzen in den privaten Haushalten,
reinigen die Büros, pflegen die Omas. Diese Jobs sind prekär und
schlecht bezahlt. Ist ihre Leistung aber dafür eine geringe? Wenn sie
krank werden oder kurzfristig den Job verlieren, ist das ein Grund
sie von Mitbestimmung und Aufenthaltssicherheit auszuschließen? Sie
sind also gut genug den Dreck wegzuräumen, aber nicht dafür Anrechte
für Aufenthaltssicherheit und Mitbestimmung zu erwerben", kritisiert
die Armutskonferenz.
Seit Ende der 90er nehmen prekäre, unsicher und schlecht bezahlte
Jobs zu. Die Wirtschaftskrise hat auch einen Teil der unteren
Mittelschichten unter Abstiegsdruck gebracht. Im unteren Lohnsegment
arbeiten seit der alten Gastarbeiterpolitik zu einem großen Teil
Migranten, dafür wurden sie geholt. Gleichzeitig verzeichnete
Österreich in den letzten Jahren eine höher qualifizierte
Zuwanderung, die lange nicht wahrgenommen wurde.
Drittstaatenangehörige müssten ihrer Ausbildung entsprechend
eigentlich um dreißig, Eingebürgerte um zwanzig Prozent mehr
verdienen. Sie werden aber weit unter ihrer Qualifikation
beschäftigt.
Für Krankheit, Arbeitslosigkeit, schlechte Bezahlung auch noch
bestaft
Die Staatsbürgerschaft wurde so angesetzt, dass mehr als ein
Fünftel der österreichischen Gesamtbevölkerung daran scheitern
würden. Unter den weiblichen Arbeiterinnen sind es sogar etwa 70
Prozent, die allein dieses Kriterium nicht erfüllen könnten. Für
Krankheit, kurzfristige Arbeitslosigkeit oder geringe Bezahlung
werden die Betroffenen mit Ausschluss bestraft. Das widerspricht dem
Gebot der Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsverbot.
Mindestsicherung Überbrückungshilfe: 25% für 1 bis 3 Monate
Empirische Untersuchungen aus Wien zeigen, dass für die große
Mehrheit die Mindestsicherung eine kurzfristige Überbrückungshilfe
darstellt. Die durchschnittliche Bezugsdauer beträgt rund 7 Monate,
bei 25 Prozent bloß 1 bis 3 Monate. Nur rund 10 Prozent der
Mindestsicherungs-Haushalte leben zur Gänze und dauerhaft von der
Leistung. Prekäre Jobs mit daraus folgendem nicht existenzsichernden
Arbeitslosengeld nehmen zu. Die neuen 'working poor' erhalten von der
Mindestsicherung 'Richtsatzergänzungen', um zu überleben.: 4 von 10
MindestsicherungsbezieherInnen haben gesundheitliche
Beeinträchtigungen. Und die steigenden Lebenshaltungskosten beim
Wohnen wirken sich bei geringem Einkommen überproportional stark aus.
Schußlicht in Europa: Aussschluss von Mitbestimmung
Laut dem internationalen Migrations- und Integrationsindex (MIPEX)
ist Österreich bei der Einbürgerungspolitik Schlusslicht.
Einkommensschwächere haben im europäischen Vergleich geringe Chancen
auf demokratische Grundrechte. Die Teilergebnisse der
European-Union-Democracy-Observatory-Studie (EUDO) weist die
österreichischen Gesetze im letzten Drittel auf. Die Höhe des
erforderlichen Einkommens liegt in Österreich im restriktiven
Spitzenfeld.
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