• 26.04.2013, 15:28:05
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Keuschnigg: Hausapotheken sollen nicht unvermittelt aufgelöst werden müssen

ÖVP-Bundesrat erfreut über heutigen Antrag im Nationalrat

Utl.: ÖVP-Bundesrat erfreut über heutigen Antrag im Nationalrat =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Erfreut über den heutigen einstimmigen
Nationalrats-Beschluss zum Erhalt der ärztlichen Hausapotheken zur
Sicherung der ländlichen ärztlichen Versorgung zeigte sich heute,
Freitag, der Tiroler ÖVP-Bundesrat Georg Keuschnigg. Der
ÖVP-Politiker beschäftigt sich bereits seit langem mit dem Thema der
ländlichen ärztlichen Versorgung und hat dazu während seiner
Tätigkeit als Bundesratspräsident im Sommer vergangenen Jahres auch
das Bundesrats-Hearing "Land ohne Ärzte? Zukunft der ärztlichen
Versorgung in den Regionen" veranstaltet.

Hintergrund: Im Juli 2012 hat der Verfassungsgerichtshof in einem
Erkenntnis die seit 2006 geltende zehnjährige Übergangsfrist für den
Weiterbetrieb der ärztlichen Hausapotheken nach Eröffnung einer
Apotheke für Zwei-Arzt-Gemeinden aufgehoben. Die Sonderregelung für
Gemeinden mit zwei Kassenvertragsärzten verstoße gegen den
Gleichheitsgrundsatz und sei sachlich nicht gerechtfertigt, befanden
die Höchstrichter und kippten damit einen Teil der
Hausapothekenregelung. Von diesem Erkenntnis und der dann erstmals
anzuwendenden Sechs-Kilometer-Grenze und durch die steirische
Gemeindereform wären österreichweit mehr als 200 bestehende ärztliche
Hausapotheken betroffen, was zu einem Kahlschlag der ärztlichen
Versorgung im ländlichen Raum führen könnte. Abhilfe soll hier nun
ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und SPÖ bringen.

"Die ärztlichen Hausapotheken sind in den ländlichen Regionen
insbesondere in kleinen Gemeinden ein wichtiges wirtschaftliches
Standbein, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicher zu
stellen. Darüber hinaus sind sie auch Nahversorger für Medikamente.
Schon heute ist die Nachfolge für pensionierte Landärzte in kleinen
Gemeinden oft schwierig, wenn die Hausapotheke nicht mehr
weitergeführt werden kann.
Während das Apothekengesetz für Ein-Arzt-Gemeinden einen Vorrang für
die Medikamentenversorgung durch ärztliche Hausapotheken und ab drei
Kassenplanstellen den Vorrang für öffentliche Apotheken vorsieht, war
im Jahr 2006 in einem historischen Kompromiss zwischen dem
gesundheitspolitischen Interesse der Gemeinden und den Interessen von
Apothekern und Ärzten die nunmehr aufgehobene zehnjährige
Übergangsfrist für Zwei-Arzt-Gemeinden geschaffen worden, der nunmehr
abgesichert wird", erläuterte Keuschnigg den Hintergrund und fasst
die nun befristeten Maßnahmen zusammen:

- Für ärztliche Hausapotheken in Zwei-Arzt-Gemeinden, die bereits vor
dem 29. März 2006 bewilligt waren, deren Bestand entsprechend der
Regelung aus 2006 für zehn Jahre ab Konzessionserteilung an eine
öffentliche Apotheke gesichert war, wird nach Aufhebung der
Zehn-Jahresfrist durch den Verfassungsgerichtshof anstelle der sonst
anzuwendenden Drei-Jahresfrist eine Frist bis Ende 2018 neu
festgelegt.

- Für Zwecke des Apothekengesetzes wird die Gemeindestruktur aus dem
Jahr 2006 - unbeschadet von Gemeindezusammenlegungen - österreichweit
"eingefroren".

"Ziel ist es, die Situation der steirischen Gemeinden und der vom
Verfassungsgerichtshof-Urteil betroffenen Gemeinden zu verbessern.
Eine Übergangsfrist soll daher sicherstellen, dass die Eröffnung
einer öffentlichen Apotheke entsprechend dem
Verfassungsgerichtshof-Urteil rechtlich nicht eingeschränkt ist und
andererseits die wichtigen Hausapotheken als Grundlage für die
ärztliche Versorgung im ländlichen Raum nicht unvermittelt aufgelöst
werden müssen", schloss der ÖVP-Bundesrat.
(Schluss)

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