• 23.04.2013, 09:41:11
  • /
  • OTS0058 OTW0058

EVZ Österreich: FAQs zur e-card bei Reisen ins Ausland

Wo gilt sie? Was deckt sie ab? Was tun, wenn die EKVK nicht akzeptiert wird?

Utl.: Wo gilt sie? Was deckt sie ab? Was tun, wenn die EKVK nicht
akzeptiert wird? =

Wien (OTS/VKI) - Die Reisezeit naht und eine der wichtigsten
Vorkehrungen, die man treffen sollte, ist die entsprechende
Absicherung im Krankheitsfall. Die Rückseite der e-card mit der
Bezeichnung "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) ersetzt
den Auslandskrankenschein. In welchen Fällen sie ausreichenden Schutz
bietet, darüber informiert Mag. Georg Mentschl vom Europäischen
Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) in den nachfolgenden FAQs und
unter www.europakonsument.at.

Wo gilt die e-card bzw. die EKVK?

Sie gilt auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten
(daher z.B. auch in Norwegen oder Island) und in der Schweiz. Bei
Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien (bis 30.06.2013),
Mazedonien, Montenegro, Serbien und in die Türkei gibt es Abkommen
und man muss sich beim Dienstgeber oder beim
Krankenversicherungsträger einen Auslandsbetreuungsschein besorgen,
der vor Ort gegen einen gültigen Behandlungsschein eingetauscht
werden kann. Ab 01.07.2013 ist Kroatien Vollmitglied der EU und daher
gilt ab diesem Zeitpunkt die Versicherungskarte wie in allen anderen
EU-Ländern.

Was deckt die Europäische Krankenversicherungskarte ab?

Die EKVK ist keine Fullservice-Versicherung. Sie deckt nur
medizinisch notwendige Behandlungen ab. Bergekosten oder
Rücktransporte vom Urlaubsort in die Heimat sind nicht gedeckt. Die
EKVK kann, so wie in Österreich die e-card, für Behandlungen in
öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten der
Krankenversicherungsträger genutzt werden.

Was tun, wenn die EKVK nicht akzeptiert wird?

Vor allem in den Urlaubsdestinationen am Mittelmeer befinden sich
öffentliche Spitäler oft im Landesinneren. Urlauber landen daher
häufig bei privaten Ärzten, Hotelärzten oder Kliniken, die keine
Vertragspartner sind und die EKVK daher nicht akzeptieren. In diesem
Fall bezahlt man - analog zum Besuch eines Wahlarztes oder eines
Privatspitals in Österreich - vorerst selbst und reicht nach der
Heimkehr die Rechnung beim Krankenversicherungsträger ein. Berechnet
wird auf Basis der österreichischen Tarife. Daher kann es vorkommen,
dass die Kosten - je nach Land - nicht vollständig abgedeckt werden.
Hier kann zusätzlich eine private Reiseversicherung sinnvoll sein.

Wie sichere ich mich bei Reisen außerhalb des EKVK-Raums ab?

Hier müssen Arzt- und Spitalskosten zunächst ebenfalls selbst
bezahlt werden. In Österreich werden die Kosten für eine
vergleichbare Behandlung dann ersetzt. Der Ersatz kann auch hier - je
nach Reiseland - deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegen. In
diesem Fall ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung
dringend zu empfehlen.

Bei Problemen im Urlaub im EU-Ausland gibt das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) unter www.europakonsument.at sowie unter der
Hotline 0810 810 225 Hilfestellung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel