• 18.04.2013, 17:10:23
  • /
  • OTS0230 OTW0230

Anpassung der Hochschulen an Verwaltungsgerichte

Wissenschaftsausschuss: Mitwirkung der Universitätssenate sichern

Utl.: Wissenschaftsausschuss: Mitwirkung der Universitätssenate
sichern =

Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss fasste in seiner heutigen
Sitzung mehrheitlich den Beschluss über das
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung. Die Novelle wurde nach einer
ausführlichen Diskussion mit Experten des Universitätsbereichs über
juristische Details mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen.
Fragen zur Mitwirkung der Senate der Universitäten in
Beschwerdeverfahren sollen bis zur Beschlussfassung im Plenum noch
geklärt werden.

Der Wissenschaftsausschuss debattierte außerdem mit
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle über EU-Vorhaben im
Wissenschaftsbereich, die im Arbeitsprogramm der Europäischen
Kommission für das Jahr 2013 und im Achtzehnmonatsprogramm des Rates
bis Juni 2014 zu finden sind. Österreich unterstütze die
Internationalisierung des Hochschulbereichs, teilte der Minister dem
Ausschuss mit. Sein Ressort bemühe sich derzeit intensiv um den
Ausbau der strategischen Partnerschaften mit europäischen
Universitäten. Für den Zustrom ausländischer Studierender brauche man
aber EU-kompatible Regelungen. Der Bericht wurde vom Ausschuss
einstimmig zur Kenntnis genommen.

Mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP vertagt wurde schließlich eine
Bürgerinitiative, die sich für freie Studienwahl stark macht.

Töchterle: Lösungen für Zustrom ausländischer Studierender notwendig

Österreich tritt im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen 2014-2020 für ein möglichst hohes Forschungsbudget ein,
heißt es im Bericht des Wissenschaftsministers über EU-Vorhaben im
Wissenschaftsbereich, der am Beginn der Tagesordnung des Ausschusses
stand und der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei das Forschungsrahmenprogramm
"Horizon 2020", die Verhandlungen darüber müssen 2013 zum Abschluss
gebracht werden. Weitere wichtige Themen für Österreich, welche die
Ratspräsidentschaften von Irland und Litauen behandeln wollen, sind
die Neuorientierung der europäischen Forschungsförderung im Bereich
der Kernenergie im Sinne der Sicherheit der europäischen Bevölkerung
sowie der Schutz menschlicher Embryonen im Bereich der
Stammzellenforschung. Auch die Fortführung bzw. Schaffung neuer
strategischer Partnerschaftsinitiativen wird von Österreich
grundsätzlich positiv gesehen. Die Umsetzung der EU-2020 Strategie
und des "Europäischen Semesters" stehen im Zentrum der
Kommissionsaktivitäten im Hochschulbereich für 2013. Konkrete
Aktivitäten sind zum Thema "Erasmus für alle" und zur
Internationalisierung der Hochschulbildung geplant, wo eine
Mitteilung der Europäischen Kommission erwartet wird.

Abgeordneter Erwin Preiner (S) erkundigte sich danach, wie die
Verhandlungen bezüglich des Problems der zahlreichen ausländischen
Studierenden in Österreich stehen. Außerdem interessierte er sich für
die konkrete Umsetzung des Programms "Erasmus für alle". Seine
Fraktionskollegin Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) setzte sich vor
allem für eine intensivere Kooperation zwischen Universitäten und den
kleinen und mittleren Betrieben ein.

Für die Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) war die
Kooperation zwischen den Hochschulen von großer Bedeutung, da sich
Europa gegenüber dem asiatischen, dem transatlantischen und dem
lateinamerikanischen Raum entsprechend aufstellen müsse. Es sei dem
Können und den Anstrengungen der heimischen Forscher und
Wissenschaftler zu verdanken, dass Österreich mehr Geld aus dem
Rahmenprogramm erhält, als es seinem rechnerischen Anteil entspricht
- die Rückflussquote betrug nämlich 130 %. Cortolezis-Schlager ging
sodann noch auf die Innovationsunion, "Erasmus für alle" sowie auf
"Horizon 2020" ein, wo viele bestehende Programme zusammengefügt
werden. Auch Abgeordnete Anna Franz (V) wollte wissen, um welche
Themen es bei "Horizon 2020" genau gehen wird.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) konzentrierte sich in seiner
Wortmeldung vor allem auf die Pädagog/innenbildung Neu und fragte, ob
es sinnvoll sei, wenn dafür zwei unterschiedliche Ministerien
zuständig sind. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) bedauerte, dass
die dringend notwendige Bioethik-Enquete von der ÖVP verhindert
wurde.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) bemängelte den minimalen Anstieg
der Forschungsquote um 2,81 %, was de facto einem Stillstand gleich
komme. Auch in Bezug auf den Finanzrahmen seien wohl keine
essentiellen Erhöhungen der Forschungs- und Technologieförderung zu
erwarten. Bedauerlich sei nach Ansicht von Lichtenecker zudem, dass
Österreich im Innovations-Ranking weiter zurückgefallen ist.
Schließlich forderte die G-Mandatarin noch eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für ausländische Forscher. Diesem Wunsch schloss
sich auch ihr Klubkollege Abgeordneter Kurt Grünewald an, der darauf
hinwies, dass vor allem bei Forschern, die nur kurzfristig in
Österreich bleiben wollen, oft sehr schikanös vorgegangen wird. Ein
Hindernis sei etwa, dass ein Gehalt von mindestens 2.000 €
erforderlich ist, was Universitätsassistenten oft nicht erreichen.
Kritisch hinterfragte er auch die knappe Bewilligungsquote bei FWF-
Projekten. Generell forderte Grünewald mehr Mittel für die
Grundlagenforschung.

Der Bericht enthalte viele schöne Absichten und Vorhaben, diese
müssten jedoch auch mit Leben erfüllt werden, meinte Abgeordneter
Rainer Widmann (B). So sei es etwa verwunderlich, dass Österreich
zwar auf EU-Ebene für ein hohes Forschungsbudget eintritt, auf
nationaler Ebene aber zu wenig tue. Was die Mobilität der
Studierenden angeht, so ortete der BZÖ-Mandatar ein großes Problem in
der Tatsache, dass bundesweit sehr unterschiedliche Zugangsregelungen
bestehen. Die Internationalisierung des Hochschulbereichs sei zwar zu
begrüßen, dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Österreich vom
Ausland ausgenutzt werde, argumentierte Widmann. Ausländische
Studierende müssten seiner Meinung nach die entsprechende
Qualifikation mitbringen und sollten zudem die Kosten für die
Ausbildung selbst tragen. Weitere konkrete Fragen betrafen die
Forschungsförderung im Bereich der Kernenergie sowie die Fortschritte
im Bereich der strategischen Partnerschaften.

Bundesminister Karlheinz Töchterle informierte zunächst darüber, dass
das 8. Rahmenprogramm mit 70 Mrd. € dotiert sei. Dies sei zwar ein
wenig niedriger als ursprünglich geplant, aber doch eine Erhöhung
gegenüber der letzten Periode. Ein wichtiger Bestandteil sei dabei
das Programm "Horizon 2020", das in die drei Säulen
"Wissenschaftsexzellenz", "Marktführerschaft" und "Gesellschaftliche
Herausforderungen" gegliedert ist. Ein wichtiges Anliegen war
Töchterle auch die Forcierung der strategischen Partnerschaften, die
u.a. auch in den Leistungsvereinbarungen der Hochschulen dezidiert
verankert wurden. Außerdem mache er diesbezüglich gerade eine Tour
durch die Nachbarländer, wo das österreichische Engagement sehr
positiv aufgenommen werde. Ein Resultat von vielen sei etwa die
Abhaltung eines "Science Day" in Prag Anfang Juni, wo das Thema
nachhaltige Energiegewinnung im Mittelpunkt eines
Informationsaustausches von Wissenschaftlern und Unternehmern stehen
wird.

Töchterle: Strategische Hochschulpartnerschaften forcieren

Im Hinblick auf den hohen Anteil von ausländischen Studierenden in
Österreich trat der Ressortchef dafür ein, zusätzliche Lösungen zu
finden, die auch EU-kompatibel sind. Vor allem in jenen
Studienrichtungen, wo die Relationen sehr krass sind, sollen
Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die vom Abgeordneten Widmann
vorgebrachte Forderung nach einer einheitlichen staatlichen Regelung
der Zugangsbestimmungen gehe angesichts der bestehenden
Universitätsautonomie völlig ins Leere, meinte der Minister. Die
heutigen Studenten seien zudem viel mobiler und wählen in ganz Europa
aus, wo sie ihre Ausbildung absolvieren wollen.

Die von der Regierung geplante Pädagog/innenbildung Neu wertete der
Minister als Meilenstein für das österreichische Schulwesen, weil sie
zu massiven Qualitätssteigerungen führen wird, war Töchterle
überzeugt. Die Tatsache, dass zwei Ministerien zuständig sind, sehe
er dann als kein Problem an, wenn es - wie vereinbart - zu einer
verstärkten Kooperation kommt.

Der G-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker gegenüber stellte Töchterle
deutlich klar, dass es an den österreichischen Universitäten sehr
wohl eine Willkommenskultur für ausländische Wissenschaftler gibt;
dafür gebe es zahlreiche positive Beispiele. Auch bezüglich des
erforderlichen Mindestgehalts habe man für Universitätsbedienstete
bereits eine Lösung gefunden. Was das Abschneiden Österreichs beim
Innovations-Ranking anbelangt, so sei dies zwar bedauerlich, aber
auch nicht als dramatisch einzustufen. Außerdem müsse man sich genau
anschauen, wie solche Einstufungen zustande kommen, gab er zu
bedenken. - Auf eine Frage des Abgeordneten Kurt Grünewald (G) hin,
gab Töchterle zu bedenken, dass die sinkende Bewilligungsquote beim
FWF nur deshalb bestehe, weil immer mehr Bewerber Anträge einbringen.
- Dem Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) teilte der Minister mit,
dass Österreich vehement auf eine Neuorientierung im Bereich der
Forschungsförderung der Kernenergie gedrängt habe und damit auch
Erfolg hatte. - Die Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) informierte
Töchterle darüber, dass die Förderung der KMU im 8. Rahmenprogramm
besonders berücksichtigt wurde. Außerdem wurde gerade ein spezielles
Programm ausgeschrieben, das mit 63 Mio. € dotiert ist.

Mehr Rechtssicherheit für Beschwerden in Studienangelegenheiten

Durch ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird die
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Bereich der Universitäten
und Hochschulen umgesetzt und der Instanzenzug damit an das neue
mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst (2164
d.B.). Im Ausschuss fand dazu eine ausführliche Diskussion über
Detailfragen der Regierungsvorlage unter Anhörung von Experten statt.

Die Oppositionsvertreter kritisierten vor allem, dass die
Regierungsvorlage die Stellung der Universitätssenate und deren
Gutachtertätigkeit in Beschwerdeverfahren nicht eindeutig genug
regle. Auch die Länge der den Senaten eingeräumten Fristen für
Entscheidungen wurde als problematisch gesehen. Für Studierenden
könnten eine Anwaltspflicht und die Notwendigkeit der Einholung von
Gegengutachten zu Gutachten der Universitätssenate zusätzliche Kosten
und Zeitverlust bedeuten, so die Befürchtung. Abgeordneter Kurt
Grünewald (G) brachte in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag
seiner Fraktion und den Antrag auf eine entsprechende
Ausschussfeststellung ein. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) meinte,
die Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle werde in diesem
Fall etwas zu kompliziert gestaltet. Jedenfalls wäre es eine Aufgabe
für die ÖH, Studierenden eine Rechtsschutzversicherung anzubieten.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) kündigte an, dass seine Fraktion zu
einer Zustimmung im Nationalratsplenum nur bereit sei, wenn die
angesprochenen Detailfragen gelöst werden.

Dahingegen waren die Vertreterinnen der Regierungsfraktionen der
Meinung, man müsse jetzt zu einer Entscheidung kommen, da die
Anpassungen prinzipiell notwendig seien. Abgeordnete Karin Hakl (V)
sah aber die Problematik zu langer Fristen ebenfalls. Die
Abgeordneten Katharina Cortolezis-Schlager (V) und Andrea Kuntzl (S)
stimmten überein, dass in den aufgeworfenen Detailfragen, nämlich der
richtigen Einordnung von Gutachten der Universitätssenate und der
Länge von Fristen zur Entscheidung über Beschwerden Gesprächsbedarf
bestehe. Man werde sich bemühen, diese Fragen bis zur
Entschlussfassung im Plenum abzuklären.

In den Stellungnahmen der Experten stand die Frage im Mittelpunkt,
wie in der Umsetzung des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit
das richtige Gleichgewicht von formaljuristischen Anforderungen und
praktischen Fragestellungen gefunden werden kann. Einigkeit bestand
darüber, dass das bisher gut funktionierende System der
Entscheidungen über Studienzulassungen und Studienanerkennungen an
den Universitäten nicht gestört werden soll. Der Rechtsschutz solle
ausgeweitet werden, ohne dass dies zu Lasten der Studierenden geht.

Karl Irresberger (Verfassungsdienst Bundeskanzleramt) verwies in
seiner Stellungnahme darauf, dass bei Beschwerden in erster Instanz
kein Anwaltszwang entstehen werde. Die Gutachtertätigkeit der Senate
werde auch in Zukunft der bisher geübten Praxis entsprechen. Peter
Skalicky (Technische Universität Wien) sah es als zentralen Punkt,
dass es zu keiner Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch
Beschwerdefälle kommen soll. Dazu brauche es ein klar geregeltes
Studienrecht, sagte er. Die Einbindung der Senate in der ersten
Instanz sei wichtig, da es meist um praktische und nicht um
juristische Fragen gehe. Bernhard Raschauer (Abteilung
Wirtschaftsrecht, Universität Wien) betonte, die geplante Neuregelung
sei im Sinne der Rechtssicherheit in Verwaltungsverfahren
unumgänglich, aber es sollte nicht das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet werden. Der Großteil der Verfahren solle in der ersten
Instanz entschieden werden können.

Universitätsprofessor Helmut Fuchs als Sprecher der Vorsitzenden der
Senate der Österreichischen Universitäten betonte, der Prozess der
Entscheidungsfindung durch Universitätssenate habe bisher sehr gut
funktioniert. Dieses bewährte System solle nicht gestört werden, er
hege aber angesichts der Fassung der Regierungsvorlage gewisse
Zweifel. Der Stellenwert der Gutachten der Senate sei im
Gesetzesentwurf zu wenig eindeutig formuliert. Für die
Österreichische Hochschülerschaft verwies Kilian Stark darauf, dass
für Studierende schnelle Entscheidungen in Studienfragen eine
zentrale Frage seien. Es sollten für sie auch keine Kosten durch
Studienverzögerungen oder durch die Inanspruchnahme von Rechtshilfe
entstehen.

Konrad Lachmayr (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,
Universität Wien) sah die Problematik darin, dass die
Universitätssenate als Interessenvertretungen aufgebaut seien und
keine kollektiven Sachverständigengutachten erstellen können. Der
Begriff der Stellungnahme wiederum bezeichne etwas zu
Unverbindliches. Hier müsse ein klarer Begriff gefunden werden, um
sicher zu stellen, dass die Senate in der Beschwerdevorentscheidung
das entsprechende Gewicht erhalten.

Bürgerinitiative will freie Studienwahl erhalten

Nach kurzen Stellungnahmen der Fraktionen wurde die Behandlung einer
Bürgerinitiative, die sich gegen eine Beschränkung des
Hochschulzuganges und Verringerung der freien Studienwahl ausspricht,
mit S-V-Mehrheit vertagt (51/BI). Für das Anliegen Initiative
sprachen sich Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), Kurt Grünewald (G)
und Andrea Kuntzl (S) aus. Abgeordneter Widmann (B) verwies auf die
Forderung seiner Partei nach Studiengebühren. Abgeordnete Katharina
Cortolezis-Schlager meinte, das Thema Studienwahl brauche eine
ausführlichere Debatte und beantragte die Vertagung.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle betonte, die Studienwahl
sei in Österreich selbstverständlich frei. (Schluss) sox/sue

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel