- 17.04.2013, 10:04:58
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Diskussion um Provisionsverbot für Versicherungsmakler: Fachverband schlägt Alarm
"Den Konsumenten schadet, womit die EU sie schützen will", warnt Fachverbandsobmann Riedlsperger
Utl.: "Den Konsumenten schadet, womit die EU sie schützen will",
warnt Fachverbandsobmann Riedlsperger =
Wien (OTS/PWK236) - Die EU konterkariert mit der neuen Richtlinie
IMD II ihre eigenen Transparenz-Zielsetzungen. Denn gerade zwischen
Offenlegungszwängen und Angriffen auf die einzige Berufsgruppe, die
allein seine Interessen unabhängig vertritt, verliert der Konsument
die Orientierung und gelangt zu falschen Kaufentscheidungen Eine
jüngst publizierte WIFO-Studie bestätigt dies.
Sie ist seit ihrem Entwurfsstadium massiv umstritten und jetzt auf
dem Tisch und in aller Munde: Die europäische Richtlinie IMD II
(Insurance Intermediation Directive II), die ein Provisionsverbot in
Zusammenhang mit dem Verkauf von Versicherungsanlageprodukten, also
fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen, vorsieht. Sie soll
den angenommenen Interessenskonflikt des Versicherungsmaklers
zwischen Profitmaximierung und objektiver, vergleichender Beratung im
Sinne des Konsumenten aushebeln. Wie Konsumenten in der
wirtschaftspsychologisch gut erforschten Realität zu ihren
Kaufentscheidungen gelangen, wurde für IMD II indes außer Acht
gelassen.
Konsumentenschutz in aller Kurzsichtigkeit
Die Absichten mögen redliche und die intendierten Effekte
erstrebenswerte sein - man hat sich auch für IMD II den
Konsumentenschutz auf die Fahnen geheftet. Die Realität könnte davon
stark abweichen und wird es jedenfalls laut Stimmen aus Fachkreisen
auch tun: Der Konsument läuft Gefahr, den einzigen
Versicherungspartner, der gänzlich in seinem Sinne und unabhängig
agiert, zu verlieren. Ebenso wie die seriöse Möglichkeit, Produkte
und Provisionen zu vergleichen.
Eine weitere Schattenseite der Offenlegungspflicht liegt in ihrer
Ähnlichkeit zu einem Rabattverbot, das in einigen Bereichen des
österreichischen Sachversicherungsmarktes mit hoher
Wahrscheinlichkeit die Kartellbildung erleichtern und den Wettbewerb
verringern würde.
Neue WIFO-Studie findet die blinden Flecken von IMD II
Eine aktuellen Studie des Österreichischen Instituts für
Wirtschaftsforschung (WIFO) zu den Folgen der Offenlegungspflicht der
Vermittlungsvergütung laut IMD II kommt bezüglich der zu erwartenden
Auswirkungen der Richtlinie auf den heimischen Versicherungsmarkt und
den österreichischen Konsumenten zu wenig erbaulichen
Schlussfolgerungen. Eine Kostensteigerung für Versicherungsprodukte,
die zum einen dem Umstellungsaufwand im System, zum anderen aber auch
dauerhaften Marktphänomenen geschuldet sein wird, ist dabei nur eine
Art unerwünschter Nebeneffekt der Initiative für mehr Transparenz.
Der Haupteffekt der Umsetzung im IMD II ist in Gestalt eines
Rückgangs des Marktanteils unabhängig beratender Versicherungsmakler
zu erwarten - und in einer Fehlentscheidungen begünstigenden
systematischen Desorientierung des Konsumenten, der Provisionshöhen
statt Deckung und Leistung zur Grundlage seiner Entscheidung für oder
gegen Versicherungsprodukte machen wird.
Weniger Provision macht sympathisch - und begünstigt
Fehlentscheidungen
"Das Problem der Offenlegung sehen wir dabei keineswegs in der
Transparentmachung eines ohnehin nicht geheimen Entlohnungssystems,
sondern in der systematischen Verzerrung durch unterschiedliche
Offenlegungsrichtlinien für verschiedenen Berufsgruppen, die
Versicherungen anbieten", erläutert Gunther Riedlsperger,
WKÖ-Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler. So muss der
unabhängige Versicherungsmakler neben dem eigentlichen
Provisionsvolumen auch alle in irgendwelchen kausalen Zusammenhängen
dazu stehenden pekuniären Remunerationen offenlegen, der angestellte
Versicherungsmitarbeiter im Außendienst ("Versicherungsagent")
hingegen scheint weniger zu beziehen, zumal er Sachleistungen wie das
Firmenauto, Firmenhandy, den Firmenlaptop etc. nicht als die
Bestandteile seines Gehalts, die sie tatsächlich darstellen,
anzuführen hat. Oder, wie es in der erwähnten WIFO-Studie Ausdruck
findet: "Versicherungsmakler erhalten ausschließlich
Vermittlungsprovisionen und müssen daraus ihre gesamten Aufwendungen
für Sachleistungen, Löhne und Gehälter, Haftungsentgelte, Schulungen
und die Kapitalkosten bestreiten. Im Fall einer Offenlegungspflicht
der variablen Vergütung, d. h. der direkt mit der Vermittlung
verbundenen Vergütung, werden Versicherungsmakler daher die höchsten
Kosten ausweisen."
Zudem ist gut belegt, dass gerade zusätzliche Information jedweder
Art, wie etwa die Vertriebskosten, dem Konsumenten das Verstehen
ohnehin komplexer Produkte noch schwerer macht. Das wiederum läuft
der Hauptintention der ersten IMD-Richtlinie, die Anforderungen zur
einfachen und klaren Erklärung des Versicherungsproduktes gegenüber
den Konsumenten festlegte und in Österreich 2005 in nationales Recht
umgesetzt wurde, zuwider. "Versicherungsverträge enthalten ein Bündel
an Merkmalen, die den direkten Produkt- und Preisvergleich
erschweren. Menschen haben nur beschränkte Zeit und Fähigkeiten zur
Informationsverarbeitung. In diesem Umfeld wird die zusätzliche
Information über die Höhe der Vermittlungsprovision die
Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung durch den Konsumenten sogar
erhöhen", weiß Thomas Url, wissenschaftlicher Leiter der WIFO-Studie.
Fazit - und was offen bleibt
Nach IMD II wird, was die Offenlegungspflichten betrifft, für
angestellte Außendienstmitarbeiter bzw. Versicherungsagenten und
unabhängige Versicherungsmakler mit zweierlei Maß gemessen. Die zu
erwartende Folge der bei unabhängigen Versicherungsmaklern nur
scheinbar höheren Provision ist, dass der Konsument sich vermehrt dem
klassischen, gebundenen Versicherungsvertreter zuwendet, wie die
empirisch gut gestützte sozialpsychologische Prospect Theory sowie
die jüngsten Ergebnisse der aktuellen WIFO-Studie nahelegen. Bei
gleichwertigen Versicherungspolizzen wird jene mit der geringeren
Provision für den Vermittler gewählt. Fragt sich, wie groß die
Differenzen bei nicht gleichwertigen Versicherungspolizzen werden
müssen, bevor der Konsument die Vertragsbedingungen wieder zur
Hauptgrundlage seiner Entscheidungen macht und die für ihn besten
Produkte wählt. (JR)
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