- 17.04.2013, 09:00:31
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Brustimplantate: Strafprozess gegen PIP-Gründer beginnt heute in Marseille
VKI mit drei österreichischen Opfern vor Ort
Utl.: VKI mit drei österreichischen Opfern vor Ort =
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im
Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums - eine
Sammelintervention für 73 Frauen aus Österreich, die durch
Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt wurden. Die
Frauen haben sich über den VKI dem Strafverfahren gegen den Gründer
und leitende Angestellte von PIP angeschlossen. Der Strafprozess
wegen Täuschung startet heute in Marseille und ist bis zum 17.5.2013
anberaumt. Drei österreichische Geschädigte verfolgen - zusammen mit
VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf, die das Verfahren koordiniert, und mit
Mag. Sigrid Preissl-Semmer aus Paris, die als Rechtsanwältin die
geschädigten Österreicherinnen vertritt - vor Ort den Prozessauftakt.
In Summe geht es für die österreichischen Geschädigten um rund
570.000 Euro.
Der Hersteller der Brustimplantate, die französische Firma Poly
Implant Prothèse (PIP), verwendete Medienberichten zufolge für
Implantate offenbar billiges Industriesilikon. Tausende Frauen
weltweit sind nun mit den Konsequenzen konfrontiert: Geplatzte
Implantate, Entzündungen, der vorsorgliche Austausch der Implantate,
weitere Operationskosten, Schmerzen und auch Ängste vor Folgeschäden.
Diese Schäden aus einem fehlerhaften Produkt könnten gegen den
Hersteller geltend gemacht werden. Doch PIP ist insolvent und aus
heutiger Sicht ist damit für die Betroffenen nichts zu holen.
Der VKI hat daher für 73 geschädigte österreichische Frauen den
Anschluss an das Strafverfahren gegen den Gründer und vier leitende
Angestellte der Firma PIP organisiert. Die Gruppe der
Österreicherinnen ist die größte Gruppe von ausländischen
Geschädigten im französischen Strafverfahren. "Im Fall eines
Schuldspruches hoffen wir, dass auch die Ansprüche der
Privatbeteiligten zugesprochen werden. Sollten die Ansprüche nicht
erfüllt werden können, besteht die Hoffnung, dass die Frauen aus
einem entsprechenden Garantiefonds zumindest zum Teil entschädigt
werden können", sagt VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf, die das Verfahren
koordiniert.
Gleichzeitig führt der VKI rund 20 Musterprozesse gegen den
französischen Haftpflichtversicherer von PIP, die Allianz
Versicherung mit Sitz in Paris. Diese bestreitet die Wirksamkeit des
Versicherungsvertrages und die Zuständigkeit für Frauen außerhalb
Frankreichs. Die Versicherung war bislang auch nicht dazu bereit,
zumindest auf die Verjährung von möglichen Forderungen zu verzichten
und damit eine für beide Seiten kostengünstige Klärung der
Rechtsfragen zu ermöglichen.
"Es überrascht uns sehr, dass eine Versicherung ganz
offensichtlich darauf setzt, dass sich geschädigte Frauen eine Klage
in Frankreich nicht leisten können und daher auf ihre möglichen
Ansprüche verzichten", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches
Recht im VKI. "Der Schadensfall PIP ist ein weit über die Grenzen
Frankreichs hinausgehender Massenschaden und die Regeln der
Europäischen Union stehen auf dem Prüfstand, ob Geschädigte ihre
Ansprüche auch tatsächlich über alle Grenzen hinweg durchsetzen
können. Der VKI wird aber alles tun, dass keines der Opfer von
möglichen Ansprüchen ausgeschlossen wird."
Auf Wunsch kann der VKI Gespräche mit den Geschädigten vermitteln.
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