- 09.04.2013, 13:02:49
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Koza, AUGE/UG: "Bankgeheimnis abschaffen - Steuergerechtigkeit herstellen!"
'Privatsphärenschutz' a la ÖVP gilt offensichtlich nur für Steuerhinterzieher und Schwarzgeldparker.
Utl.: 'Privatsphärenschutz' a la ÖVP gilt offensichtlich nur für
Steuerhinterzieher und Schwarzgeldparker. =
Wien (OTS) - "Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, kämpft
die ÖVP wie eine Löwin - allerdings nur dann, wenn es um die
Privatsphäre von Millionären, Superreichen, Steuerhinterziehern und
Schwarzgeldparkern geht. MindestsicherungsbezieherInnen ist dagegen
jeder Vermögens- und Einkommensstriptease zumutbar, bei den Armen
ohne fettes Bankkonto hört sich's mit dem Privatsphärenschutz schnell
wieder auf. Wenn's um die Sicherung der Privilegien einiger Reicher
geht - und seien sie auch Steuerbetrüger - ist der ÖVP jedes Argument
recht, da gebärdet sie sich auch mal als 'Bürgerrechtspartei',"
kritisiert Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG - Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen die
Debatte rund um die Abschaffung bzw. Aufweichung des
Bankgeheimnisses.
Zwt.: Die ÖVP und der Schutz der Privatsphäre - manche sind gleicher
Das ÖVP-Argumentationsmuster ist bereits aus der
Vermögenssteuerdebatte bekannt: "Wer für Vermögenssteuern ist, ist
für den 'Schnüffelstaat', gegen den Schutz der Privatsphäre hieß es
damals wie heute bei der ÖVP. Jetzt werden ähnliche Argumente beim
Bankgeheimnis aus der Mottenkiste gekramt. Gleichzeitig wittert die
ÖVP allerorts Sozialbetrug - und bei der Offenlegung von
Sozialtransfers kann's nicht transparent genug hergehen! Schnüffeln?
Kein Problem! Und wenn es um das massenhafte Sammeln und Verarbeiten
von individuellen Daten geht, nimmt's die ÖVP mit BürgerInnenrechten
auch nicht so genau," so Koza weiter. "Die ÖVP will schlichtweg keine
Diskussion über Vermögenskonzentration, Ungleichverteilung und
möglichen steuerpolitischen Konsequenzen daraus. That's it!"
Auch spreche niemand davon, das Bankgeheimnis vollständig
abzuschaffen: "Natürlich geht es weder den Arbeitgeber, noch private
Schnüffler etwas an, wie viel Geld man auf dem Bankkonto liegen hat.
Die Finanzbehörden allerdings sehr wohl, nicht zuletzt, um mehr
Steuergerechtigkeit herzustellen."
Zwt.: Unzulässige Ungleichbehandlung von Lohn- und Zinseinkommen
Während die Einkommenssituation eines jeden Arbeitnehmers und
jeder Arbeitnehmerin dem Finanzamt bestens bekannt ist, werden
BezieherInnen von Zinseinkommen gegenüber Lohnabhängigen auf
unzulässige Art und Weise begünstigt. "Während Lohneinkommen der
Steuerprogression unterliegen, beträgt der Steuersatz bei
Zinserträgen 25 % - unabhängig davon, wie hoch das individuelle
Zinseinkommen ist! Das Bankgeheimnis verfestigt diese steuerliche
Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit. Viel gerechter wäre es,
würden Zinseinkommen personalisiert zugeordnet, in die
Einkommenssteuer integriert und der Steuerprogression unterworfen.
Das würde zu mehr Steuergerechtigkeit und zu einer Gleichbehandlung
sämtlicher Einkommensarten führen. Die 'kleinen' SparerInnen dürfen
sich nicht länger vor den Karren der Reichen und Reichsten und ihres
parlamentarischen Flügels - der ÖVP - spannen lassen," fordert Koza.
Erfreulich sei daher, dass im Kampf gegen Steuerbetrug,
Schwarzgeldwäscherei und organisierte Kriminalität der internationale
Druck auf Österreich zur Abschaffung des Bankgeheimnisses steige.
"Die Abschaffung des Bankgeheimnisses darf allerdings nicht zuletzt
aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht auf ausländische
AnlegerInnen begrenzt bleiben," schließt Koza.
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