• 01.04.2013, 10:00:36
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Umweltdachverband & Alpenverein: rechtswidriger Seilbahn-Baubescheid - BM Bures missachtet Unionsrecht und Natura 2000!

Wien (OTS) -

- Gesetzeswidrige Baugenehmigung am Piz Val Gronda verstößt gegen
die geltende Judikatur des EuGH
- BM Bures trägt volle politische und finanzielle Verantwortung für
die Zerstörung eines Tiroler Naturjuwels

"Die in dieser Woche erteilte seilbahnrechtliche Genehmigung für
die skitechnische Erschließung des Piz Val Gronda in der
Seilbahnmetropole Ischgl ist nicht nur eine gewaltige Ohrfeige für
alle naturschutzfachlichen Bemühungen der NGOs und der EU-Kommission,
diesen wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern, sondern auch ein
unfassbarer, gesetzeswidriger Verwaltungsakt von Verkehrsministerin
Doris Buris gegen die geltende EU-Rechtslage", zeigen sich Gerhard
Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes, und
Peter Haßlacher vom österreichischen Alpenverein empört und
enttäuscht über die nun erfolgte seilbahnrechtliche Bewilligung für
das heftig umstrittene Mega-Bauprojekt in Tirol. "Ich denke, wir
sprechen stellvertretend für die gesamte Umwelt- und
Naturschutzbewegung in Österreich, wenn wir sagen: BM Bures tritt mit
dieser Entscheidung sowohl das Unionsrecht als auch den gesamten
bislang geleisteten Einsatz der NGOs, den Piz Val Gronda als Natura
2000-Gebiet auszuweisen, mit Füßen", so Heilingbrunner und Haßlacher
unisono.

Genehmigung umgeht Eingriffsverbot in potenzielle Natura
2000-Gebiete

Die EU-Kommission wies in ihrem Schreiben Ende 2012 eindeutig auf
die Gefährdung des prioritären Lebensraumtypus "7240 - Alpine
Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae" an den Hängen
des Piz Val Gronda durch den geplanten Seilbahnbau und die
Erweiterung des Skigebiets Ischgl hin. "Als dringend von Österreich
bzw. dem Bundesland Tirol nachzunominierendes potenzielles Natura
2000-Gebiet ergibt sich demnach die unionsrechtliche Verpflichtung,
keinerlei Eingriffe am Piz Val Gronda zuzulassen, die die
ökologischen Merkmale dieses Gebiets beeinträchtigen könnten, bis die
Natura 2000-Ausweisungsfrage geklärt ist. BM Bures hat somit mit
ihrem Seilbahnbescheid einen unfassbaren rechtswidrigen Akt gesetzt,
der in jedem Fall Konsequenzen haben wird", betont Heilingbrunner.

Alpenverein und Umweltdachverband sind auch darüber mehr als
erstaunt, wie jetzt im Winter die in diesem Hochgebirgsraum äußerst
problematische geologische Situation insbesondere in Hinblick auf die
Sicherheitsfrage umfassend geprüft und beurteilt werden konnte.

Ministerin Bures und ihre Seilbahnbehörde alleinverantwortlich
für rechtliche Folgen

Der Umweltdachverband hat BM Bures vor einigen Wochen eindrücklich
ersucht, das seilbahnrechtliche Verfahren am Piz Val Gronda bis zur
rechtsverbindlichen Klärung des weiteren Ausweisungsbedarfs als
Natura 2000-Gebiet auszusetzen. "Wir haben Bures ausdrücklich und
schriftlich auf die Konsequenzen ihres rechtswidrigen Handels
hingewiesen. Die Ministerin hat in ihrer einsamen technokratischen
Entscheidung jedoch in keiner Weise auf die Proteste der NGOs
reagiert und verweigert jegliches Gespräch. Da Bures mit ihrem
rechtswidrigen Seilbahn-Baubescheid gegen die ständige Judikatur des
EuGH verstoßen hat, ist sie zur Verantwortung zu ziehen", bemerkt
Heilingbrunner.

Auch Strafzahlungen seitens des EuGH von Bures zu verantworten

Mit dieser rechtswidrigen Fehlentscheidung übernimmt
Verkehrsministerin Doris Bures auch die alleinige Verantwortung für
alle finanziellen Folgen, die sich ohne Zweifel ergeben werden.
"Bures kann bereits beginnen, sich die drohenden
EU-Schadenersatzzahlungen gegen die Republik Österreich mit den
Verantwortlichen für den rechtswidrigen Naturschutzbescheid im Land
Tirol aufzuteilen und sehen, wie sie die nötigen Euro-Millionen
zusammenkratzt", so Heilingbrunner abschließend.

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