• 26.03.2013, 12:02:46
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BMF: Pensions- und Gehaltsauszahlungen heuer noch vor Ostern

Bund folgt gesetzlichem Auftrag und sichert rechtzeitige Anweisung

Utl.: Bund folgt gesetzlichem Auftrag und sichert rechtzeitige
Anweisung =

Wien (OTS) - Eine kalendarische Besonderheit führt 2013 dazu, dass
durch das heurige Osterwochenende die Gehalts- und
Pensionsauszahlungen am 1. des Monats April nicht durchgeführt werden
können. Das Bezügegesetz stellt aber sicher, dass in einem derartigen
Fall die Bezüge am vorhergehenden Werktag auszuzahlen sind. Dass dies
heuer wiederum der Karfreitag ist, birgt allerdings eine zusätzliche
Herausforderung.

Seit dem Vorjahr laufen in Österreich alle Überweisungen nicht mehr
bilateral zwischen den einzelnen Banken, sondern via Hausbank des
Bundes über die Geldservice Austria, einer Tochter der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Das Zahlungsverkehrssystem,
mittels dem diese Überweisungen getätigt werden, heißt TARGET2 und
wird von allen Nationalbanken im Eurosystem gemeinsam betrieben. Die
Europäische Zentralbank (EZB) hat Feiertage wiederum als
TARGET-Schließtage definiert, was zur Folge hat, dass es für die
Geldströme in der Eurozone am Freitag vor Ostern nicht zur Verfügung
steht.

Mit Bedacht auf das Zahlungsdienstegesetz, wonach eine Überweisung
maximal einen Werktag in Anspruch nehmen darf, wird daher das
Überweisungsziel für Pensionen und Gehälter auf Mittwoch, den 27.
März 2013 verlegt. So stellt die Finanzverwaltung sicher, dass die
Gehälter und Pensionen am 28. März - und damit noch vor Ostern - auf
den Empfängerkonten wertgestellt sein werden.

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