- 20.03.2013, 12:01:51
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VKI gegen AWD - OGH bejaht Klagslegitimation des VKI
Sammelklagen werden fortgesetzt
Utl.: Sammelklagen werden fortgesetzt =
Wien (OTS/VKI) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) bejaht die
Klagslegitimation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Nun
werden alle Sammelklagen fortgesetzt und der VKI hofft, dass noch vor
dem Sommer 2013 die Gerichte beginnen, die Geschädigten zu vernehmen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des
BMASK und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers
FORIS AG - gegen den AWD fünf Sammelklagen für 2.500 Geschädigte
(Streitwert rund 40 Mio. Euro) wegen des Vorwurfes von
"systematischer Fehlberatungen" bei der Vermittlung von Aktien der
Immofinanz und Immoeast. Der AWD hatte zuletzt die Klagslegitimation
des VKI bestritten und argumentiert, dass Prozessfinanzierungen gegen
Erfolgsquote in Österreich unzulässig seien. Heute wurde das
abschließende Urteil des OGH zugestellt: Die Klagslegitimation des
VKI wurde bestätigt.
"Wir werden nunmehr in allen fünf Sammelklagen Anträge auf
Fortsetzung der Verfahren stellen und hoffen, dass noch vor dem
Sommer 2013 die ersten Geschädigten von den Gerichten vernommen
werden", freut sich Dr. Peter Kolba über den Ausgang des Streites um
die genannte Vorfrage. "Nun werden wir sehr eindrucksvoll beweisen
können, weshalb wir dem AWD systematische Fehlberatungen vorwerfen."
Der AWD ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Swiss Life AG
und soll in den nächsten Tagen in Swiss Life Select umbenannt werden.
"Allein eine Namensänderung führt nicht dazu, dass die Tausenden
AWD-Geschädigten die Falschberatungen vergessen werden. Auch wird ein
Namenswechsel an der Beratungspraxis eines typischen
Strukturvertriebes nichts ändern", ergänzt Dr. Kolba in Richtung
Swiss Life.
Sämtliche Informationen zum Thema es auf www.verbraucherrecht.at.
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