• 18.03.2013, 11:35:23
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1000 Euro Entschädigung für diskriminierte Bewerberin - Die AK-Gleichbehandlungsberatung zieht erfolgreiche Bilanz

Linz (OTS) - Die Arbeiterkammer hat für eine junge Frau, die bei der
Bewerbung diskriminiert worden war, 1000 Euro Entschädigung erreicht.
Die Betriebswirtin, deren Ausbildung und Berufserfahrung zu 100
Prozent mit dem Anforderungsprofil übereinstimmten, hatte eine Absage
bekommen: Der Arbeitgeber suche eine Dame mit abgeschlossener
Familienplanung. Nur einer von vielen Fällen aus der
AK-Gleich-behandlungsberatung.

Die Frage nach einem etwaigen Kinderwunsch ist bei einem
Bewerbungsgespräch nicht erlaubt. Aber auch eine Ablehnung rein
aufgrund der Annahme, die Bewerberin könnte noch Kinder bekommen, ist
nicht zulässig. Deshalb bekam die Frau letztlich 1000 Euro
Entschädigung.

Seit vielen Jahren setzt sich die AK für die Gleichstellung von
Frauen im Berufsleben ein. Ein mühsames Unternehmen, weil die
Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt oft nicht erkannt oder
einfach geleugnet wird. Dennoch wird es immer mehr Frauen bewusst,
dass sie im Job diskriminiert werden. Das zeigt sich auch daran, dass
die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich zunehmend in
Anspruch genommen wird.

Bei ihrem Einsatz für Frauengleichstellung setzt die AK auf zwei
Ebenen an: Im Rahmen der kollektiven Interessenvertretung ist das
Ziel, die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen zu
verbessern. Auf der anderen Seite steht die Arbeiterkammer den Frauen
aber auch individuell mit Rat und Hilfe zur Seite, notfalls auch vor
Gericht. Seit sieben Jahren gibt es eine eigene
Gleichbehandlungsberatung.

Das Angebot ist gefragt: Von Dezember 2011 bis Dezember 2012 gab
es einen Anstieg von 22 Prozent. Rund 7000 Beratungsgespräche wurden
seit 2006 geführt, fast eine halbe Million Euro haben die Kolleginnen
seither für oberösterreichische Arbeitnehmerinnen erkämpft. Mehr als
die Hälfte der Fälle betraf sexuelle Belästigung. Bei 20 Prozent ging
es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, etwa im Zusammenhang
mit einer Schwangerschaft während der Probezeit oder um Kündigungen
nach dem Aufzeigen einer Diskriminierung. Immerhin 20 Prozent
betrafen Entgeltdiskriminierungen, vier Prozent Benachteiligungen bei
der Einstellung.

Unter dem Titel "Diskriminierung erkennen - Diskriminierung
bekämpfen" hat die AK jetzt eine Broschüre mit exemplarischen Fällen
aus der Gleichbehandlungsberatung herausgebracht. "Wir möchten damit
das Bewusstsein für die Benachteiligungen, denen Frauen im
Berufsleben nach wie vor ausgesetzt sind, noch weiter schärfen", sagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Broschüre gibt es zum kostenlosen Herunterladen auf
www.arbeiterkammer.com. Hier finden Sie auch den
AK-Gleich-behandlungs-Check, mit dem Sie ganz einfach feststellen
können, ob Ihr Betrieb in Sachen Gleichstellung fortschrittlich ist
oder noch Nachholbedarf hat.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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