- 13.03.2013, 17:23:54
- /
- OTS0235 OTW0235
An EU-Tabakrichtlinie entzündet sich Unmut der BundesrätInnen
Bundesrat EU-Ausschuss bezweifelt Sinnahftigkeit der Richtlinie
Utl.: Bundesrat EU-Ausschuss bezweifelt Sinnahftigkeit der
Richtlinie =
Wien (PK) - Mit einer neuen Tabakrichtlinie will die EU verstärkt
gegen das Rauchen mobil machen. Wie schon bei seiner Diskussion über
den ersten Kommissionsvorschlag zur geänderten
Tabakprodukterichtlinie (siehe PK Nr. 82/2013) bezweifelte der EU-
Ausschuss des Bundesrats auch bei seiner heutigen Sitzung, dass die
im Richtlinienentwurf vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich zur
Reduktion des Tabakkonsums beitragen. Festgehalten wurden die
Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit des Richtlinienvorschlags
in einer mehrheitlich beschlossenen Mitteilung an die EU. In ihrem
Schreiben an Brüssel fordern die BundesrätInnen empirische
Erhebungen, ob die vorgeschlagenen verpflichtenden Warnhinweise auf
Tabakwaren tatsächlich den Konsum der Produkte zurückgehen lassen und
sie sprechen die Gefahr der Produktfälschung bei relativ
einheitlichen Verpackungen an.
Bundesrat Stefan Schennach (S/T) stellte fest, er sei keineswegs
gegen Rauchprävention, aber dass der Richtlinienvorschlag mit
Gesundheitsaspekten "behübscht" werde, sei schon aus
subsidiaritätsrechtlichen Fragen nicht zu begrüßen, immerhin obliege
der Gesundheitsschutz von BürgerInnen den Nationalstaaten. Damit ging
er auf die Information der Vertreterin des Gesundheitsministeriums
ein, das Hauptziel der Richtlinie sei die Harmonisierung der
Rechtsvorschiften zum Tabakhandel im EU-Binnenmarkt. Am
grundsätzlichen Eingreifen der EU in persönliche Entscheidungen, wie
es auch der vorliegende Legislativentwurf zur Tabakrichtlinie
vorsehe, stieß sich Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Sie wandte
sich daher namens ihrer Fraktion konkret gegen eine Formulierung in
der Ausschussmitteilung, wonach man grundsätzlich die Ziele des
Kommissionsvorschlags im Sinne des Gesundheitsschutzes unterstütze,
und äußerte sich skeptisch, ob die Richtlinie in der Bevölkerung
tatsächlich zu weniger Tabakkonsum führen werde.
Den Beginn des Tabakkonsums in Jugendjahren zu unterbinden, ist laut
gegenständlichem Legislativentwurf das Kernziel der geplanten
Tabakrichtlinie (COM(2012) 788 final). Aufgezeigt wird darin, dass
70% der RaucherInnen bereits vor ihrem 18. Lebensjahr zur Zigarette
greifen, 94% bevor sie 25 Jahre alt sind. Nicht zuletzt im Sinne
geringerer Gesundheitskosten für die Allgemeinheit sind der
Rauchstopp bei Erwachsenen und der KonsumentInnenschutz weitere
wichtige gesundheitliche Aspekte des Entwurfs. Die Kommission strebt
daher an, mit obligatorischen Warnhinweisen, einer Kombination aus
Text und abschreckenden Bildern auf Zigarettenschachteln,
KonsumentInnen vom Kauf der gesundheitsschädlichen Erzeugnisse
abzuhalten. Jede Art von Werbung auf Tabakwaren soll verboten werden.
Informationen über Raucherentwöhnungsangebote wie das Rauchertelefon
müssen dagegen auf sämtlichen Zigaretten- und Feinschnittpackungen
aufgedruckt sein. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) betonte
dazu, jedenfalls seien der Herstellerschutz beziehungsweise die
Wahrung der Marken- und Urheberrechte zu beachten, daher sehe er
vereinheitlichte Bestimmungen zur Verpackungsgestaltung kritisch.
Der Geltungsbereich des Legislativvorschlags umfasst auch den
grenzüberschreitenden Fernabsatz sowie neue und rauchlose
Tabakprodukte. In die Richtlinie würden zukünftig etwa Slim-
Zigaretten, Menthol-Zigaretten, Wasserpfeifen aber auch E-Zigaretten
fallen. Festgelegt wird im Richtlinienvorschlag weiters die
Meldepflicht der Tabakwarenhersteller- und Importeure über
Inhaltsstoffe und Emissionen ihrer Waren. Im Datenerfassungssystem
EMTOC (Electronic Model Tobacco Control), das Österreich maßgeblich
mitentwickelt und als erstes EU-Mitglied rechtsverbindlich eingeführt
hat, werden die erhobenen Informationen gespeichert.
Kommission will Aroma-Zusatzstoffe bei Tabakwaren untersagen
Durch eine einheitliche Regelung der Kennzeichnung auf
Zigarettenpackungen sowie des maximalen Teer-, Nikotin- und
Kohlenmonoxid-Gehalts der Tabakprodukte und zulässiger Inhaltsstoffe
will die EU-Kommission ein länderübergreifendes Vorgehen in der
Eindämmung des Nikotinkonsums ermöglichen und zudem Behinderungen im
freien Warenverkehr - etwa durch unterschiedliche Kennzeichnung der
Produkte - beseitigen. Der illegale Handel mit Tabakwaren soll
eingedämmt werden. Verboten sind laut Richtlinienentwurf
Tabakerzeugnisse mit einem charakteristischen Aroma, wie Frucht- oder
Schokoladengeschmack, vorgeblich gesundheitsfördernde
Vitaminbeimengungen oder Zusatzstoffe mit stimulierender Wirkung,
etwa Koffein oder Taurin. Die Expertin des Gesundheitsministeriums
unterstrich, in der EU-Grundrechtecharta ist ein möglichst hohes
Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau der UnionsbürgerInnen
vorgesehen, schon aus diesem Grund wolle die Kommission
beispielsweise attraktiv gestaltete Tabakprodukte wie die kleinen
Packungen mit "Candy Cigarettes" verbieten.
Die gesetzlichen Maßnahmen auf Unionsebene sollen auch dem WHO-
Rahmenübereinkommen vom Mai 2003 zur Reduktion des Tabakgebrauchs
Rechnung tragen, so die Kommission. Mit der Harmonisierung der
betreffenden Rechtsvorschriften in der EU werden schließlich
Einsparungen im Verwaltungsaufwand von Wirtschaftsakteuren und
Behörden erhofft. Die Einführung von Einheits-Zigarettenpackungen
("Plain Packaging") ist im aktuellen Richtlinienentwurf allerdings
nicht mehr enthalten, die Kommission überlässt es den
Mitgliedsländern, eigene Vorschriften zur Vereinheitlichung der
Verpackungen von Tabakerzeugnissen zu erstellen. Nach Abschluss der
Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe Gesundheit sowie der Verfahren
im Europäischen Parlament beziehungsweise im Rat wird die Umsetzung
der Richtlinie ab 2015 oder 2016 erwartet.(Fortsetzung EU-Ausschuss)
rei
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






