- 07.03.2013, 11:45:06
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ÖGB-Ruprecht: Kindergärten gegen Teilzeitfalle
70 Prozent der 25- bis 49jährigen Frauen mit Kindern unter 15 arbeiten Teilzeit
Utl.: 70 Prozent der 25- bis 49jährigen Frauen mit Kindern unter 15
arbeiten Teilzeit =
Wien (OTS/ÖGB) - ÖGB-Ruprecht: Kindergärten gegen Teilzeitfalle
Utl.: 70 Prozent der 25- bis 49jährigen Frauen mit Kindern unter 15
arbeiten Teilzeit=
"Nach wie vor können Frauen mit Betreuungspflichten Kind und Karriere
nicht vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, weil der
Kindergarten zu Mittag zusperrt. Wir brauchen daher mehr Plätze in
Kinderbildungseinrichtungen, und die Öffnungszeiten müssen sich nach
dem Bedarf richten und nicht nach ideologischen Prinzipien mancher
Politiker, wonach die Kinder am Nachmittag unbedingt zur Mutter
gehören", fordert ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht.++++
Teilzeit ist weiblich
Laut Statistik Austria sind mehr als 70 Prozent der Frauen im Alter
von 25 bis 49 Jahren mit Kindern unter 15 Jahren teilzeitbeschäftigt.
Bei 38 Prozent der Frauen waren Betreuungspflichten für Kinder oder
pflegebedürftige Erwachsene ausschlaggebend. Damit Teilzeit nicht
länger weiblich ist, müsse daher vor allem der Ausbau der
Kinderbildungsangebote weiter forciert werden. "Das ermöglicht den
Müttern, ihre beruflichen Qualifikationen voll einzusetzen, und davon
profitieren nicht nur die Frauen selbst, sondern auch die gesamte
Volkswirtschaft, und die Steuereinnahmen steigen", so Ruprecht.
"Wir wissen, dass die Karrierechancen sehr vom Ausmaß der Arbeitszeit
abhängig sind. Solange qualifizierte Teilzeit und geteilte Führung in
den Betrieben keine Selbstverständlichkeit sind, erleichtert nur
Vollzeitbeschäftigung Frauen den beruflichen Aufstieg", sagt
Ruprecht. Derzeit werden nicht nur Karrieren durch Teilzeitarbeit
zerstört, auch die späteren Pensionen der heute Teilzeit arbeitenden
sind natürlich viel geringer als nach einem Erwerbsleben in
Vollzeitarbeit. Ruprecht: "In der Teilzeitfalle bleibt man ein Leben
lang gefangen."
Kollektivverträge auch für freie DienstnehmerInnen
Ruprecht fordert zudem gesetzliche Maßnahmen zur besseren Absicherung
der atypisch Beschäftigten. Diese sollen nach Kollektivvertrag
entlohnt werden, denn die garantieren regelmäßige
Einkommenserhöhungen über der Inflationsrate. "In einem
Kollektivvertrag geregelte Entlohnung, Arbeitszeiten und vieles mehr
müssen künftig auch für freie DienstnehmerInnen gelten. Dann zahlt es
sich für Arbeitgeber nicht mehr aus, Menschen aus der Sicherheit
echter Arbeitsverhältnisse hinauszudrängen", sagt die Vorsitzende der
ÖGB-Frauen.
Von der Umgehung echter Arbeitsverhältnisse durch seltsame
Konstruktionen sind alle Branchen betroffen, nicht nur die
klassischen Bereiche wie Call-Center und Austräger von Werbematerial.
So gibt es bereits Steuerberatungskanzleien mit lauter
Ein-Personen-Gesellschaften oder Friseursalons, die praktisch den
Friseurstuhl an Ein-Personen-Unternehmen vermieten.
1.500 Euro Mindestlohn/-gehalt umsetzen
Verbesserungen verlangt Ruprecht nicht nur für die atypisch
Beschäftigten, sondern auch für die ArbeiterInnen und Angestellten:
"Das Einkommen der Frauen muss erhöht werden", fordert sie deshalb.
Der Mindestlohn müsse auf 1.500 Euro erhöht, vor allem in den
Niedriglohnbranchen müssten die Löhne kräftig angehoben werden.
"Frauen brauchen ein Einkommen, mit dem sie auskommen. Niedriglöhne
bedeuten nicht nur unmenschliche Lebensbedingungen, sie führen auch
direkt zu Niedrigpensionen und damit zu Altersarmut", warnt
Ruprecht.(kd/fk)
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