• 07.03.2013, 09:45:53
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Weltfrauentag: Hürden beim Privatkonkurs für Frauen

Wien (OTS) - 4.093 Frauen haben im vergangenen Jahr in Österreich
einen Privatkonkurs beantragt. Aufgrund der geringeren Einkommen
erreichen Frauen weniger häufig eine Entschuldung. Schuldenberatungen
fordern rasche Reformen.

Von den 10.770 im Jahr 2012 beantragten Privatkonkursen entfielen
38 Prozent auf Frauen (Quelle: Insolvenzdaten des BMJ). Zwischen
Beantragung und Erreichen einer Restschuldbefreiung liegt jedoch eine
Hürde, die für Frauen oft schwieriger zu meistern ist als für Männer.
Denn Frauen verfügen im Schnitt über ein geringeres Einkommen, können
daher den Gläubigern nur kleinere Quoten anbieten und laufen damit
Gefahr, mit ihrem Konkurs zu scheitern.

Seit drei Jahren diskutieren ExpertInnen eine Reform des
Insolvenzrechts, die unter anderem den Zugang zum Privatkonkurs für
Menschen mit niedrigem Einkommen erleichtern sollte sowie die
Entschuldungsdauer von derzeit sieben Jahren verkürzen. "Hier bedarf
es dringend einer Einigung und Umsetzung, denn Österreich hinkt im
europäischen Vergleich stark nach", sagt Hans W. Grohs,
Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten
Schuldenberatungen. In keinem anderen europäischen Land mit
gerichtlichem Schuldenregulierungsverfahren müssen Überschuldete so
lange auf die Restschuldbefreiung warten. Und auch mit der
Mindestquote von 10% Rückzahlungserfordernis, eine unüberwindliche
Hürde für Menschen mit niedrigem Einkommen aber hohen Schulden, steht
Österreich ziemlich alleine da.

Gründe für Überschuldung

Im Jahr 2012 haben mehr als 55.000 Personen Unterstützung von
einer staatlich anerkannten Schuldenberatung erhalten, davon waren
22.600 Frauen (41 Prozent).

Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung ist bei Frauen
(wie auch bei Männern) der Hauptgrund für Überschuldung, mit großem
Abstand gefolgt von Umgang mit Geld, Scheidung bzw. Trennung,
Bürgschaften und gescheiterter Selbstständigkeit.

Bürgschaften/Mithaftungen spielen bei Männern selten eine Rolle,
werden von Frauen aber relativ häufig als Grund für Überschuldung
genannt. Zur Absicherung von Krediten des Mannes/Lebensgefährten
dient oft die Partnerin als Bürgin. Übernommene Bürgschaften bleiben
aber auch über das Beziehungsende hinaus bestehen. Nicht selten liegt
ein Missverhältnis zwischen übernommener Haftung und finanzieller
Leistungsfähigkeit vor.

Fallbeispiel: Schuldenfalle Bürgschaften

Frau M., geboren in Bosnien, ist verheiratet und arbeitet als
Hotelangestellte in Tirol. Sie hat Bürgschaften für ihren Mann, ihren
Bruder und ihre Schwägerin übernommen. Sie alle sind den
Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, sodass die Bürgin von den
Gläubigern in Anspruch genommen wurde. Die Forderungen belaufen sich
mittlerweile auf insgesamt 115.000 Euro. Die laufenden Kosten können
nicht mehr bezahlt werden, die Schulden werden in einer Kosten- und
Zinsspirale immer höher.

Auch verstärkte Armutsbetroffenheit von Frauen erhöht das Risiko
für Überschuldung und erschwert eine Regulierung. 443.000 Frauen in
Österreich (13 Prozent) leben laut Statistik Austria mit einem
Einkommen unter der Armutsgrenze. Alleinerzieherinnen,
Pensionistinnen und Migrantinnen gehören zu den am häufigsten von
Armut betroffenen Gruppen.

Fallbeispiel: Alleinverdienerin am Existenzminimum

Frau K. ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Wien. Ihre
Schulden in der Höhe von rund 32.000 Euro entstanden hauptsächlich
dadurch, dass sie Alleinverdienerin mit rund 1.300 Euro Einkommen für
eine 5-köpfige Familie war. Ihr Mann ist krank und arbeitsunfähig.
Aufgrund hoher und steigender Wohnungskosten und dem Heranwachsen der
Kinder geriet das Haushaltsbudget aus den Fugen und die Schulden
stiegen. Über 20.000 Euro liefen allein bei der Hausbank auf. Die
übrigen Schulden verteilen sich auf Telekomunternehmen,
Wohnungsgenossenschaft und Versicherungen. Seit Ende 2011 ist Frau K.
im Privatkonkurs im Abschöpfungsverfahren und wird dieses erst Ende
2018 erledigt haben. Bis dahin muss sie mit dem Existenzminimum leben
- eine Restschuldbefreiung ist nicht garantiert.

Hintergrundmaterial und druckfähige Grafiken:
www.schuldenberatung.at/fachpublikum/presse.php

Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in
den Bundesländern:

SB Wien, Tel. 01 33 08 735 - Alexander Maly
SB Niederösterreich, Tel. 02742 35 54 20 - Ulrike Martin
SB Oberösterreich, Tel. 0732 77 55 11 - Thomas Berghuber
SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732 77 77 34 - Ferdinand Herndler
SB Salzburg, Tel. 0662 879901, 0676/507 52 00 - Peter Niederreiter
SB Tirol, Tel. 0512 57 76 49 - Thomas Pachl
SB Vorarlberg, Tel. 05574 46 18 5 - Peter Kopf
SB Steiermark, Tel. 0316 37 25 07 - Christof Lösch
SB Kärnten, Tel. 0463 51 56 39 - Karl Kleindl
SB Burgenland, Tel. 02682 600 215-0 - Gabriela Perusich

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