- 01.03.2013, 14:57:15
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ÖH zu Aufnahmeverfahren: vielzu kurze Fristen sind unzumutbar
angehende Studierende werden von Aufnahmeregelungen und Fristen überfallen
Utl.: angehende Studierende werden von Aufnahmeregelungen und
Fristen überfallen =
Wien (OTS) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft übt scharfe
Kritik an den heute bekanntgegebenen Firsten für die neu eingeführten
Aufnahmeverfahren für bis zu 19 Studienrichtungen. "Der diesjährige
Maturajahrgang wird mit der Neuregelung komplett überfallen", so
Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH. "Die Fristen für die
Aufnahmeverfahren für die neu zugangsbeschränkten Fächer sind
verantwortungslos und werden dazu führen das tausende junge Menschen
schon auf Grund verpasster Fristen im Herbst vor verschlossenen
Türen stehen."
Heftige Kritik übt die ÖH vor allem an den Fristen für die
Wirtschaftswissenschaften. "Die Fristen ignorieren die Lebensrealität
von angehenden Studierenden komplett, sie so früh anzusetzen entbehrt
jeglicher logischen Grundlage" so Wulz. "Für die Voranmeldung endet
die Frist bereits am 31. Mai. Zu diesem Zeitpunkt stecken die
MaturantInnen mitten in der Vorbereitungszeit für die mündliche
Matura, das ist absolut unzumutbar." Die Aufnahmeprüfung soll zudem
am 9 Juli stattfinden. "Das ist genau die Zeit, zu der viele
MaturantInnen auf Maturareise sind. Diese Reisen sind bereits gebucht
und sind für den Klassenverband ein wichtiger Abschluss eines
Lebensabschnitts, der nicht einfach storniert werden kann."
"Das Gesetz hat erst am Mittwoch den Nationalrat passiert. Bisher
wurde von Seiten des Ministeriums flächendeckend kommuniziert, dass
die Inskription bis 5. September möglich sein wird. Die Fristen für
zugangsbeschränkte Fächer jetzt so knapp anzusetzen ist ein
unzumutbarer Vertrauensbruch. Es ist unmöglich alle angehenden
Studierenden so kurzfristig über diese Neuregelung zu informieren,"
Wulz. "Dass die Aufnahmeprüfungen zu dem nur einmal im Jahr
stattfinden verschärft die Situation zusätzlich. Ob das rechtlich
überhaupt zulässig ist werden wir prüfen lassen. Es wäre ja nicht das
erste Mal, dass das Ministerium geltende Gesetze eher als vage
Richtlinien interpretiert."
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