- 28.02.2013, 09:08:15
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AK-Tipp: Wer ein behindertes Kind gepflegt hat, kann rückwirkend und kostenlos Pensionsansprüche erwerben
Linz (OTS) - Die Arbeiterkammer Oberösterreich macht auf eine seit
Jahresbeginn geltende Gesetzesänderung aufmerksam, die für Eltern von
behinderten Kindern Verbesserungen bringt: Wer nicht arbeiten gehen
konnte, weil er/sie ein behindertes Kind zu pflegen hatte, kann sich
jetzt kostenlos und bis zu zehn Jahre rückwirkend selbst versichern
und auf diese Art einen Pensionsanspruch erwerben.
Die Pflege eines behinderten Kindes macht in vielen Fällen selbst
einen Teilzeitjob unmöglich. Deshalb ist es erfreulich, dass es die
Möglichkeit der "Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten
Kindes" gibt.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate
vor dem Pensionsantrag abgeschlossen werden. Sie ist jetzt bis zu
zehn Jahre rückwirkend möglich, kann jeweils nur von einer Person in
Anspruch genommen werden (Elternteil, Großelternteil, Stiefelternteil
oder Pflegeelternteil) und endet mit dem vollendeten 40. Lebensjahr
des behinderten Kindes. Die maximal zehn Jahre dieser
Selbstversicherung können, wenn die Pflege des behinderten Kindes
bereits länger zurückliegt, sogar bis zurück zum Jahr 1988 geltend
gemacht werden.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss mit dem behinderten
Kind, für das die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, in einem
gemeinsamen Haushalt wohnen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im
Inland. Es darf keine Pflicht- oder Weiterversicherung in der
Pensionsversicherung bestehen, und es darf kein Pensionsanspruch
bestehen.
Die Beiträge (22,8 Prozent der Beitragsgrundlage von 1081,80 Euro)
werden aus dem Ausgleichfonds für Familienbeihilfe vom Bund bezahlt.
Und genau hier sieht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer einen
Wermutstropfen: "Das ergibt maximal eine Pension von rund 740 Euro
netto. Und dieser Betrag liegt unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz
und unter der Armutsschwelle". Die Arbeiterkammer fände es daher
wünschenswert, wenigstens die Beitragsgrundlage für
Kindererziehungszeiten (1614,32 Euro) heranzuziehen. Das würde nach
40 Jahren Pflege eine Pension von knapp 1170 Euro ergeben.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:
http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/810462_SV%20beh.Kind%20ink
l.%20Beiblatt.pdf
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