• 27.02.2013, 14:08:40
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Fekter/Hundstorfer/Schieder: Neue Einschleifregelung bei Pensionistenabsetzbetrag führt zu mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem

Verluste durch Wegfall des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags werden abgefedert - Abänderungsantrag heute im Parlament beschlossen

Utl.: Verluste durch Wegfall des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags
werden abgefedert - Abänderungsantrag heute im Parlament
beschlossen =

Wien (OTS) - "Die neue Einschleifregelung beim erhöhten
Pensionistenabsetzbetrag führt zu mehr Nachhaltigkeit im
Steuersystem", betonen Finanzministerin Maria Fekter, Sozialminister
Rudolf Hundstorfer und Staatssekretär Andreas Schieder anlässlich der
heutigen Abänderung des Einkommensteuergesetzes, das auch den
Pensionistenabsetzbetrag (PAB) regelt.

Bislang konnte man den erhöhten PAB nur bis zu einer Höhe von 1.750
Euro Monatsbruttopension lukrieren; wer auch nur um einen Euro
darüber lag, fiel auf den normalen PAB in der Höhe von 253 Euro
zurück. Mit der neuen Regelung wird dieser erhöhte Absetzbetrag bis
zu einer Bruttopensionshöhe von 2.200 Euro ausgeschliffen.

"Wer eine Pension knapp unter 1.750 Euro bezogen hatte und dann durch
die Pensionsanpassung im nächsten Jahr knapp darüber zu liegen kam,
der oder die hatte dann zwar eine höhere Bruttopension, aber unterm
Strich netto weniger, weil ihm oder ihr rund 40 Euro im Monat oder
rund 500 Euro im Jahr durch den Wegfall des erhöhten Absetzbetrags
fehlten. Das ist zu abrupt, das haben wir nun ausgebessert",
unterstrichen Fekter, Hundstorfer und Schieder.

Die drei Regierungsmitglieder nannten ein Beispiel: "Wer bisher 1.750
Euro brutto Pension im Monat hatte, bekam netto 1.455 Euro raus. Wer
1.760 Euro bekam, kam aber nur auf eine Nettopension von 1.418 Euro.
Mit der neuen Einschleifregelung wird man für 1.760 Euro brutto eine
Nettopension in der Höhe von 1.449 Euro erhalten - um 31 Euro mehr.
Bei 1.790 Euro brutto sind es dann 1.464 Euro netto, anstatt 1.435
Euro nach alter Regelung. Bei einer Bruttopension in der Höhe von
2.200 Euro schließt sich die Einschleifung."

"In Summe wird diese Einschleifregelung einen Steuerentfall in der
Höhe von 10 Millionen Euro nach sich ziehen", schlossen Fekter,
Hundstorfer und Schieder.

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